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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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Streitigkeiten) wurde vertraglich vereinbart, einen<br />

Sachverständigen in das Projekt mit einzubinden,<br />

dessen Entscheidung und Feststellung von den Parteien<br />

grundsätzlich zu akzeptieren ist. Dazu wurde<br />

ergänzend zum Works Agreement eine zusätzliche<br />

Vereinbarung, das sog. „Independent Determiner‘s<br />

Deed“, geschlossen.<br />

Im Rahmen der Abnahme ist der Projektmanager,<br />

eine Gesellschaft aus dem Umfeld des Verkäufers<br />

des Fondsobjekts, (formal gegenüber dem Mieter<br />

der Eigentümer / Vermieter) verpflichtet, bestimmte<br />

Berichtspflichten zu erfüllen (u. a. Erstellung eines<br />

sog. „Condition Report“, der den Gebäudezustand<br />

und den Zustand der Gewerke dokumentiert, sowie<br />

einen „Building Standards Schedule“). Weiterhin verpflichtet<br />

sich der Projektmanager (auch hier formal<br />

der Vermieter gegenüber dem Mieter) – nach bestem<br />

Bemühen – ein Energierating nach dem in <strong>Australien</strong><br />

relevanten NABERS-Standard von 4,5 Star NABERS<br />

oder höher zu erreichen. Diese Verpflichtung nach<br />

bestem Bemühen ist allerdings nur gegeben, sofern<br />

der Mieter dieses nicht erschwert oder unmöglich<br />

macht (u. a. durch das Design seines Fitout-<br />

Programms oder durch die Art seiner Nutzung der<br />

Mietflächen) bzw. sofern die Struktur der Immobilie<br />

dies letztlich erlaubt. Der Mieter hat insofern auch<br />

eine Kooperationsverpflichtung zum Erhalt dieses<br />

höheren Umweltratings für das Fondsobjekt. Sollte<br />

das Rating in der angestrebten Höhe nicht erreicht<br />

werden, kann der Mieter daraus keine Ansprüche<br />

(z. B. Mietreduktion oder Schadenersatz) gegenüber<br />

dem Vermieter geltend machen.<br />

Wie vorstehend ausgeführt, wird derzeit auf dieser<br />

Grundlage eine umfassende Modernisierung und<br />

Aufwertung des Fondsobjekts durchgeführt, bei<br />

der Klima- und Heiztechnik, Brandschutz, Aufzüge,<br />

Lobby und Waschräume energieeffizient bzw. nach<br />

neuestem Standard modernisiert werden. Das Modernisierungs-<br />

und Aufwertungsprojekt läuft bereits<br />

plangemäß seit längerer Zeit und soll – bei gleichzeitig<br />

umfassender Nutzung des Objekts durch den<br />

Mieter – bis August 2013 insgesamt abgeschlossen<br />

sein, wobei im Rahmen des Projekts insgesamt rd.<br />

AUD 25,7 Mio. in das Objekt investiert werden (davon<br />

rd. AUD 12,4 Mio. „Lessor Works“ und rd. AUD 13,3<br />

Mio. „Fitout Works“). Durch diese Maßnahmen soll<br />

das Fondsobjekt seinen heute gegebenen „Green-<br />

Building-Status“ von 3,5 Star NABERS auf 4,5 Star<br />

NABERS erhöhen und damit langfristig und nachhaltig<br />

hohen Ansprüchen bezüglich der Energieeffizienz<br />

gerecht werden. Das aktuelle Modernisierungs- und<br />

156<br />

Aufwertungsprojekt wird der Verkäufer des Fondsobjekts<br />

auf der Grundlage der kaufvertraglichen<br />

Regelungen auf eigene Kosten abschließen. Der<br />

Käufer tritt u. a. auf der Grundlage der Regelungen<br />

der Optionsvereinbarung bzw. der kaufvertraglich<br />

vorgesehenen Regelungen zum Erwerbszeitpunkt für<br />

das Fondsobjekt formal in die entsprechenden Projektverträge<br />

ein (was jedoch noch vom Mieter formal<br />

zu gestatten sein wird, wobei der Erhalt der Gestattung<br />

zu erwarten ist, da der Verkäufer wie bisher<br />

für das Projekt zuständig bleibt; siehe dazu jedoch<br />

die Hinweise in Tz. 3.2.3 ab Seite 29), wird aber vom<br />

Verkäufer von den Pflichten unter diesen Verträgen<br />

umfassend freigestellt, so dass die entsprechenden<br />

vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber<br />

dem Mieter, wirtschaftlich vollständig beim Verkäufer<br />

verbleiben. Die Freistellung deckt alle Kosten<br />

und Schäden im Rahmen des Modernisierungsprojekts<br />

ab (u. a. auch etwaige mietfreie Zeiten / Mietausfälle<br />

/ Konventionalstrafen oder Mehrkosten im<br />

Rahmen der Projektrealisierung sowie auch etwaige<br />

Mängelbeseitigungsarbeiten nach Durchführung der<br />

Arbeiten). Die entsprechenden Verpflichtungen des<br />

Verkäufers werden im Kaufvertrag weitgehend abgesichert<br />

(u. a. durch eine Garantie der börsennotierten<br />

Obergesellschaft des Verkäufers sowie teilweise<br />

durch Einzahlung noch nicht verbauter Beträge auf<br />

Sicherungskonten), wobei die Sicherungen teilweise<br />

zugunsten des Käufers und teilweise zugunsten des<br />

Mieters (und damit nur mittelbar zugunsten des<br />

Käufers) bestehen. Der Käufer wird das Modernisierungs-<br />

und Aufwertungsprojekt zudem unter Einbezug<br />

lokaler Fachexperten umfassend beaufsichtigen<br />

und sicherstellen, dass der Verkäufer seine entsprechenden<br />

Verpflichtungen fristgerecht und vollständig<br />

erfüllen wird (siehe hierzu jedoch die wichtigen<br />

Hinweise in Tz. 3.2.3 ab Seite 29). Die geschätzten<br />

Aufwendungen hierfür sind im Rahmen des prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplans (Tz. 6)<br />

berücksichtigt worden.<br />

10.6.4 Vereinbarungen über Eigenkapital­<br />

Zwischenfinanzierung<br />

Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, auf der Grundlage<br />

des zum Zeitpunkt der Prospektauflage vorliegenden<br />

Fondskonzepts die Gesamtinvestitionskosten mit<br />

dem Beteiligungskapital der Anleger zu finanzieren.<br />

Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises sowie<br />

der Erwerbsnebenkosten für das Fondsobjekt wird<br />

jedoch das Anlegerkapital voraussichtlich noch<br />

nicht zur Verfügung stehen, und daher muss das<br />

noch nicht platzierte Eigenkapital der Anleger über

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