Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Streitigkeiten) wurde vertraglich vereinbart, einen<br />
Sachverständigen in das Projekt mit einzubinden,<br />
dessen Entscheidung und Feststellung von den Parteien<br />
grundsätzlich zu akzeptieren ist. Dazu wurde<br />
ergänzend zum Works Agreement eine zusätzliche<br />
Vereinbarung, das sog. „Independent Determiner‘s<br />
Deed“, geschlossen.<br />
Im Rahmen der Abnahme ist der Projektmanager,<br />
eine Gesellschaft aus dem Umfeld des Verkäufers<br />
des Fondsobjekts, (formal gegenüber dem Mieter<br />
der Eigentümer / Vermieter) verpflichtet, bestimmte<br />
Berichtspflichten zu erfüllen (u. a. Erstellung eines<br />
sog. „Condition Report“, der den Gebäudezustand<br />
und den Zustand der Gewerke dokumentiert, sowie<br />
einen „Building Standards Schedule“). Weiterhin verpflichtet<br />
sich der Projektmanager (auch hier formal<br />
der Vermieter gegenüber dem Mieter) – nach bestem<br />
Bemühen – ein Energierating nach dem in <strong>Australien</strong><br />
relevanten NABERS-Standard von 4,5 Star NABERS<br />
oder höher zu erreichen. Diese Verpflichtung nach<br />
bestem Bemühen ist allerdings nur gegeben, sofern<br />
der Mieter dieses nicht erschwert oder unmöglich<br />
macht (u. a. durch das Design seines Fitout-<br />
Programms oder durch die Art seiner Nutzung der<br />
Mietflächen) bzw. sofern die Struktur der Immobilie<br />
dies letztlich erlaubt. Der Mieter hat insofern auch<br />
eine Kooperationsverpflichtung zum Erhalt dieses<br />
höheren Umweltratings für das Fondsobjekt. Sollte<br />
das Rating in der angestrebten Höhe nicht erreicht<br />
werden, kann der Mieter daraus keine Ansprüche<br />
(z. B. Mietreduktion oder Schadenersatz) gegenüber<br />
dem Vermieter geltend machen.<br />
Wie vorstehend ausgeführt, wird derzeit auf dieser<br />
Grundlage eine umfassende Modernisierung und<br />
Aufwertung des Fondsobjekts durchgeführt, bei<br />
der Klima- und Heiztechnik, Brandschutz, Aufzüge,<br />
Lobby und Waschräume energieeffizient bzw. nach<br />
neuestem Standard modernisiert werden. Das Modernisierungs-<br />
und Aufwertungsprojekt läuft bereits<br />
plangemäß seit längerer Zeit und soll – bei gleichzeitig<br />
umfassender Nutzung des Objekts durch den<br />
Mieter – bis August 2013 insgesamt abgeschlossen<br />
sein, wobei im Rahmen des Projekts insgesamt rd.<br />
AUD 25,7 Mio. in das Objekt investiert werden (davon<br />
rd. AUD 12,4 Mio. „Lessor Works“ und rd. AUD 13,3<br />
Mio. „Fitout Works“). Durch diese Maßnahmen soll<br />
das Fondsobjekt seinen heute gegebenen „Green-<br />
Building-Status“ von 3,5 Star NABERS auf 4,5 Star<br />
NABERS erhöhen und damit langfristig und nachhaltig<br />
hohen Ansprüchen bezüglich der Energieeffizienz<br />
gerecht werden. Das aktuelle Modernisierungs- und<br />
156<br />
Aufwertungsprojekt wird der Verkäufer des Fondsobjekts<br />
auf der Grundlage der kaufvertraglichen<br />
Regelungen auf eigene Kosten abschließen. Der<br />
Käufer tritt u. a. auf der Grundlage der Regelungen<br />
der Optionsvereinbarung bzw. der kaufvertraglich<br />
vorgesehenen Regelungen zum Erwerbszeitpunkt für<br />
das Fondsobjekt formal in die entsprechenden Projektverträge<br />
ein (was jedoch noch vom Mieter formal<br />
zu gestatten sein wird, wobei der Erhalt der Gestattung<br />
zu erwarten ist, da der Verkäufer wie bisher<br />
für das Projekt zuständig bleibt; siehe dazu jedoch<br />
die Hinweise in Tz. 3.2.3 ab Seite 29), wird aber vom<br />
Verkäufer von den Pflichten unter diesen Verträgen<br />
umfassend freigestellt, so dass die entsprechenden<br />
vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber<br />
dem Mieter, wirtschaftlich vollständig beim Verkäufer<br />
verbleiben. Die Freistellung deckt alle Kosten<br />
und Schäden im Rahmen des Modernisierungsprojekts<br />
ab (u. a. auch etwaige mietfreie Zeiten / Mietausfälle<br />
/ Konventionalstrafen oder Mehrkosten im<br />
Rahmen der Projektrealisierung sowie auch etwaige<br />
Mängelbeseitigungsarbeiten nach Durchführung der<br />
Arbeiten). Die entsprechenden Verpflichtungen des<br />
Verkäufers werden im Kaufvertrag weitgehend abgesichert<br />
(u. a. durch eine Garantie der börsennotierten<br />
Obergesellschaft des Verkäufers sowie teilweise<br />
durch Einzahlung noch nicht verbauter Beträge auf<br />
Sicherungskonten), wobei die Sicherungen teilweise<br />
zugunsten des Käufers und teilweise zugunsten des<br />
Mieters (und damit nur mittelbar zugunsten des<br />
Käufers) bestehen. Der Käufer wird das Modernisierungs-<br />
und Aufwertungsprojekt zudem unter Einbezug<br />
lokaler Fachexperten umfassend beaufsichtigen<br />
und sicherstellen, dass der Verkäufer seine entsprechenden<br />
Verpflichtungen fristgerecht und vollständig<br />
erfüllen wird (siehe hierzu jedoch die wichtigen<br />
Hinweise in Tz. 3.2.3 ab Seite 29). Die geschätzten<br />
Aufwendungen hierfür sind im Rahmen des prognostizierten<br />
Investitions- und Finanzierungsplans (Tz. 6)<br />
berücksichtigt worden.<br />
10.6.4 Vereinbarungen über Eigenkapital<br />
Zwischenfinanzierung<br />
Die Fondsgesellschaft beabsichtigt, auf der Grundlage<br />
des zum Zeitpunkt der Prospektauflage vorliegenden<br />
Fondskonzepts die Gesamtinvestitionskosten mit<br />
dem Beteiligungskapital der Anleger zu finanzieren.<br />
Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Kaufpreises sowie<br />
der Erwerbsnebenkosten für das Fondsobjekt wird<br />
jedoch das Anlegerkapital voraussichtlich noch<br />
nicht zur Verfügung stehen, und daher muss das<br />
noch nicht platzierte Eigenkapital der Anleger über