Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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seines Kapitalanteils bis zum 31.03.2013 (Platzierungsfrist)<br />
in einem oder mehreren Schritten<br />
auf insgesamt bis zu AUD 124.610.000 (zzgl.<br />
fünf Prozent Agio) zu erhöhen. Der geschäftsführende<br />
Kommanditist ist berechtigt, das<br />
Gesellschaftskapital abweichend von Satz 1 um<br />
zehn Prozent zu überschreiten bzw. zu unterschreiten.<br />
Der geschäftsführende Kommanditist<br />
ist berechtigt, die Frist für die Platzierung des<br />
Gesellschaftskapitals bis zum 31.12.2014 zu<br />
verlängern.<br />
(2) Mit der Zulassung des Treuhandkommanditisten<br />
zur Kapitalerhöhung und der Annahme des<br />
Angebots des Anlegers zum Abschluss eines<br />
Treuhandvertrags durch den Treuhandkommanditisten<br />
erhöht sich der Kapitalanteil des<br />
Treuhandkommanditisten vorbehaltlich der<br />
Abs. (3) und (5) automatisch, ohne dass es einer<br />
weiteren Maßnahme oder Erklärung bedarf, um<br />
den entsprechenden in der Beitrittsvereinbarung<br />
bezeichneten Betrag. Die Erbringung der<br />
Kommanditeinlage des Treuhandkommanditisten<br />
richtet sich nach § 7.<br />
(3) Kapitalerhöhungen erfolgen jeweils mit Wirkung<br />
zum Beginn des Kalendermonats, der der<br />
Annahme des Beitritts bzw. der Zulassung zur<br />
Erhöhung des Kapitalanteils folgt.<br />
(4) Der geschäftsführende Kommanditist hat freies<br />
Ermessen, Beitrittsangebote nicht anzunehmen<br />
und Kapitalerhöhungen nicht vorzunehmen. Insbesondere<br />
Beitrittsangebote und Angebote zur<br />
Kapitalerhöhung, bei deren Annahme ein Gesellschafter<br />
(mit Ausnahme des Treuhandkommanditisten)<br />
einzeln oder zusammen mit dem<br />
Gesellschafter nahestehenden Personen bzw.<br />
diesen ihrerseits Nahestehenden zu zehn Prozent<br />
oder mehr am Gesellschaftskapital gemäß<br />
Abs. (1) beteiligt wäre, kann der geschäftsführende<br />
Kommanditist (unbeschadet der Geltung<br />
des Abs. (5)) ganz oder teilweise annehmen<br />
bzw. nicht annehmen. Der Anbietende hat auf<br />
Verlangen des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
zu versichern und nachzuweisen, welche<br />
Personen am Anbietenden direkt und mittelbar<br />
beteiligt sind, diesen direkt und mittelbar beherrschen<br />
oder zu beherrschen in der Lage sind,<br />
direkt und mittelbar Anspruch auf Ausschüttungen<br />
des Anbietenden haben bzw. in welcher<br />
Weise dem Anbietenden Personen nahe stehen.<br />
199<br />
Nahestehende Personen umfassen insbesondere<br />
(i) Familienmitglieder des Anbietenden<br />
(d. h. Eltern, Geschwister, Kinder, Großeltern,<br />
Geschwister der Eltern, Kinder der Geschwister<br />
sowie deren Ehepartner), (ii) Ehepartner, (iii)<br />
Familienmitglieder des Ehepartners, (iv) vom<br />
Anbietenden und / oder seinen Familienmitgliedern<br />
bzw. den Familienmitgliedern seines<br />
Ehepartners geleitete, gehaltene und / oder<br />
beherrschte in- oder ausländische Personen-<br />
oder Kapitalgesellschaften, (v) Mitgesellschafter<br />
in- oder ausländischer Personengesellschaften<br />
im Sinne von (iv) und deren Ehepartner bzw.<br />
(vi) von Mitgesellschaftern beherrschte in- oder<br />
ausländische Kapitalgesellschaften im Sinne von<br />
(iv) sowie (vii) in- oder ausländische Stiftungen<br />
oder Treuhandvermögen, deren Begünstigter<br />
der Anbietende, sein Ehepartner, seine Familienmitglieder<br />
bzw. Familienmitglieder seines<br />
Ehepartners und / oder Mitgesellschafter im<br />
Sinne von (vi) sind.<br />
(5) Die Erhöhung der Kommanditeinlage des<br />
Treuhandkommanditisten bzw. die Aufnahme<br />
weiterer Gesellschafter ist mit Ausnahme des<br />
geschäftsführenden Kommanditisten hinsichtlich<br />
jedes Gesellschafters insoweit aufschiebend<br />
bedingt, dass nach gezeichneten Beteiligungsbeträgen<br />
keine natürliche Person direkt als<br />
Gesellschafter und mittelbar über nahestehende<br />
Personen (einschließlich anderer Gesellschafter)<br />
gemäß Abs. (4)<br />
(i) zehn Prozent oder mehr des Gesellschaftskapitals<br />
gemäß Abs. (1) hält bzw. zu erwerben<br />
berechtigt ist, und / oder<br />
(ii) zehn Prozent oder mehr des Gesellschaftskapitals<br />
gemäß Abs. (1) kontrolliert bzw. die<br />
Möglichkeit zur Kontrolle hat.<br />
Bis zur Eintragung als Kommanditist im Handelsregister<br />
und bis zum Eintritt der vorstehenden<br />
aufschiebenden Bedingungen stellt der Kommanditist<br />
bzw. der Treuhandkommanditist<br />
Beteiligungsbeträge der Treugeber der Gesellschaft<br />
jeweils als atypisch stiller Gesellschafter<br />
zur Verfügung bzw. wird zumindest so gestellt.<br />
Die Regelungen dieses Vertrags gelten für diesen<br />
Zeitraum soweit möglich sinngemäß.