Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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der Zielgruppe im Rahmen des Progressionsvorbehalts<br />
zu berücksichtigen sein (siehe dazu Details in<br />
Tz. 3.4.2 a), Tz. 7, Tz. 8.2 und Tz. 11). Die Einkünfte aus<br />
der Veräußerung der Fondsimmobilie sind jedoch für<br />
Anleger der Zielgruppe nicht steuerpflichtig (auch<br />
nicht im Rahmen des Progressionsvorbehalts), sofern<br />
die Veräußerung nach Ablauf von zehn Jahren seit<br />
dem Erwerb der Rechte an der Immobilie und dem<br />
Beitritt des jeweiligen Anlegers erfolgt (siehe hierzu<br />
die Hinweise in Tz. 3.4 ab Seite 46).<br />
Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft vermittelt<br />
den Anlegern darüber hinaus Zinseinkünfte, die in<br />
Deutschland der Abgeltungsteuer unterliegen. Soweit<br />
in <strong>Australien</strong> Quellensteuer (derzeit 10 Prozent)<br />
auf diese Einkünfte erhoben würden, kann diese auf<br />
die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.<br />
Das steuerliche Ergebnis wird den Gesellschaftern<br />
grundsätzlich anteilig zugerechnet (zu den Einzelheiten<br />
siehe Tz. 7 bzw. Tz. 11 sowie § 19 des in Tz. 13<br />
abgedruckten Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />
Zur steuerlichen Behandlung der Einnahmen bzw.<br />
Erträge und der Ausschüttungen / Entnahmen im<br />
Rahmen der Fondsbeteiligung in Deutschland und<br />
in <strong>Australien</strong> (einschließlich der Details zu den auf<br />
Fondsebene bzw. auf Anlegerebene anfallenden<br />
Steuern und zu den entsprechenden steuerlichen<br />
Verfahren) sowie bezüglich der weiteren Einzelheiten<br />
zu den prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />
siehe Tz. 7 „Prognoserechnung“ bzw. Tz. 11<br />
„Steuerliche Grundlagen“ sowie Tz. 15 „Abwicklungshinweise“.<br />
Vor einer Beteiligung sollten die Anleger<br />
auch die Hinweise in Tz. 3 (ab Seite 26), bezüglich der<br />
steuerlichen Risiken in Tz. 3.4 (ab Seite 46) gelesen<br />
und verstanden haben.<br />
1.11 Beteiligungsdauer<br />
Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit<br />
eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung<br />
erstmals zum 31.12.2027 möglich ist. Das Recht zur<br />
Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />
unberührt. Eine Beteiligung im Rahmen dieses Angebots<br />
ist als langfristige Vermögensanlage konzipiert.<br />
Für Zwecke der Prognoserechnung wurde beispielhaft<br />
für Ende 2021 / Anfang 2022 eine Veräußerung<br />
des Fondsobjekts unterstellt.<br />
15<br />
Das Geschäftskonzept des Beteiligungsangebots<br />
geht von einem langfristigen Halten und Vermieten<br />
des Fondsobjekts – auch über den für Zwecke der<br />
Prognoserechnung unterstellten Zeitraum bis 2021<br />
hinaus – aus. Der tatsächliche Verkaufszeitpunkt<br />
hängt von einem Beschluss der Gesellschafter der<br />
Fondsgesellschaft und von vielen weiteren Faktoren<br />
in der Zukunft (wie beispielsweise der Marktentwicklung)<br />
ab. Daher berücksichtigt das Beteiligungsangebot<br />
u. a. auch ein frühestmögliches Kündigungsrecht<br />
für die Beteiligung zum 31.12.2027. Ob zu dem für<br />
Zwecke der Prognose unverbindlich angesetzten<br />
Zeitpunkt ein Verkauf tatsächlich sinnvoll oder<br />
möglich ist oder ob ein Verkauf vor oder weit nach<br />
diesem Zeitpunkt sinnvoll oder möglich ist, kann aus<br />
heutiger Sicht nicht eingeschätzt werden und hängt<br />
wesentlich von der zu diesem Zeitpunkt tatsächlichen<br />
Vermietungssituation, der allgemeinen Situation<br />
der Wirtschaft und des Immobilienzyklus sowie von<br />
den weiteren relevanten Bedingungen und Einflussfaktoren<br />
für eine Veräußerung des Fondsobjekts<br />
ab. Erfahrungsgemäß wird daher die tatsächliche<br />
Haltedauer des Fondsobjekts voraussichtlich nicht<br />
dem Prognosezeitraum entsprechen. Weitere Einzelheiten<br />
hierzu sind insbesondere auch Tz. 10.2 bzw.<br />
Tz. 13 zu entnehmen und wichtige Hinweise hierzu<br />
sind in Tz. 3.3.9 ab Seite 40 ausgeführt.<br />
1.12 Anlegerbetreuung / Fondsmanagement<br />
Die Anlegerbetreuung sowie das Fondsmanagement<br />
werden von der Real I.S. übernommen. Einzelheiten<br />
dazu siehe unter Tz. 10.4.2.<br />
1.13 Anlegereignung<br />
Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />
eine langfristige unternehmerische Beteiligung.<br />
Dementsprechend richtet sich das vorliegende<br />
Angebot an Anleger, die bereit sind, eine langfristige<br />
unternehmerische Beteiligung einzugehen und darüber<br />
hinaus die in diesem Beteiligungsprospekt enthaltenen<br />
Einschätzungen teilen. Anleger sollten vor<br />
einer Anlageentscheidung prüfen, ob sie bereit und<br />
wirtschaftlich in der Lage sind, die in Tz. 3 (Seite 26<br />
bis Seite 53) dargestellten Risiken zu tragen. Außerdem<br />
darf kein kurz- oder mittelfristiger Bedarf bestehen,<br />
über die angelegten Mittel zu verfügen, da die<br />
eingegangene Beteiligung nur sehr eingeschränkt