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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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der Zielgruppe im Rahmen des Progressionsvorbehalts<br />

zu berücksichtigen sein (siehe dazu Details in<br />

Tz. 3.4.2 a), Tz. 7, Tz. 8.2 und Tz. 11). Die Einkünfte aus<br />

der Veräußerung der Fondsimmobilie sind jedoch für<br />

Anleger der Zielgruppe nicht steuerpflichtig (auch<br />

nicht im Rahmen des Progressionsvorbehalts), sofern<br />

die Veräußerung nach Ablauf von zehn Jahren seit<br />

dem Erwerb der Rechte an der Immobilie und dem<br />

Beitritt des jeweiligen Anlegers erfolgt (siehe hierzu<br />

die Hinweise in Tz. 3.4 ab Seite 46).<br />

Die Beteiligung an der Fondsgesellschaft vermittelt<br />

den Anlegern darüber hinaus Zinseinkünfte, die in<br />

Deutschland der Abgeltungsteuer unterliegen. Soweit<br />

in <strong>Australien</strong> Quellensteuer (derzeit 10 Prozent)<br />

auf diese Einkünfte erhoben würden, kann diese auf<br />

die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden.<br />

Das steuerliche Ergebnis wird den Gesellschaftern<br />

grundsätzlich anteilig zugerechnet (zu den Einzelheiten<br />

siehe Tz. 7 bzw. Tz. 11 sowie § 19 des in Tz. 13<br />

abgedruckten Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft).<br />

Zur steuerlichen Behandlung der Einnahmen bzw.<br />

Erträge und der Ausschüttungen / Entnahmen im<br />

Rahmen der Fondsbeteiligung in Deutschland und<br />

in <strong>Australien</strong> (einschließlich der Details zu den auf<br />

Fondsebene bzw. auf Anlegerebene anfallenden<br />

Steuern und zu den entsprechenden steuerlichen<br />

Verfahren) sowie bezüglich der weiteren Einzelheiten<br />

zu den prognostizierten Ausschüttungen / Entnahmen<br />

siehe Tz. 7 „Prognoserechnung“ bzw. Tz. 11<br />

„Steuerliche Grundlagen“ sowie Tz. 15 „Abwicklungshinweise“.<br />

Vor einer Beteiligung sollten die Anleger<br />

auch die Hinweise in Tz. 3 (ab Seite 26), bezüglich der<br />

steuerlichen Risiken in Tz. 3.4 (ab Seite 46) gelesen<br />

und verstanden haben.<br />

1.11 Beteiligungsdauer<br />

Die Fondsgesellschaft wird für unbestimmte Zeit<br />

eingegangen, wobei eine ordentliche Kündigung<br />

erstmals zum 31.12.2027 möglich ist. Das Recht zur<br />

Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon<br />

unberührt. Eine Beteiligung im Rahmen dieses Angebots<br />

ist als langfristige Vermögensanlage konzipiert.<br />

Für Zwecke der Prognoserechnung wurde beispielhaft<br />

für Ende 2021 / Anfang 2022 eine Veräußerung<br />

des Fondsobjekts unterstellt.<br />

15<br />

Das Geschäftskonzept des Beteiligungsangebots<br />

geht von einem langfristigen Halten und Vermieten<br />

des Fondsobjekts – auch über den für Zwecke der<br />

Prognoserechnung unterstellten Zeitraum bis 2021<br />

hinaus – aus. Der tatsächliche Verkaufszeitpunkt<br />

hängt von einem Beschluss der Gesellschafter der<br />

Fondsgesellschaft und von vielen weiteren Faktoren<br />

in der Zukunft (wie beispielsweise der Marktentwicklung)<br />

ab. Daher berücksichtigt das Beteiligungsangebot<br />

u. a. auch ein frühestmögliches Kündigungsrecht<br />

für die Beteiligung zum 31.12.2027. Ob zu dem für<br />

Zwecke der Prognose unverbindlich angesetzten<br />

Zeitpunkt ein Verkauf tatsächlich sinnvoll oder<br />

möglich ist oder ob ein Verkauf vor oder weit nach<br />

diesem Zeitpunkt sinnvoll oder möglich ist, kann aus<br />

heutiger Sicht nicht eingeschätzt werden und hängt<br />

wesentlich von der zu diesem Zeitpunkt tatsächlichen<br />

Vermietungssituation, der allgemeinen Situation<br />

der Wirtschaft und des Immobilienzyklus sowie von<br />

den weiteren relevanten Bedingungen und Einflussfaktoren<br />

für eine Veräußerung des Fondsobjekts<br />

ab. Erfahrungsgemäß wird daher die tatsächliche<br />

Haltedauer des Fondsobjekts voraussichtlich nicht<br />

dem Prognosezeitraum entsprechen. Weitere Einzelheiten<br />

hierzu sind insbesondere auch Tz. 10.2 bzw.<br />

Tz. 13 zu entnehmen und wichtige Hinweise hierzu<br />

sind in Tz. 3.3.9 ab Seite 40 ausgeführt.<br />

1.12 Anlegerbetreuung / Fondsmanagement<br />

Die Anlegerbetreuung sowie das Fondsmanagement<br />

werden von der Real I.S. übernommen. Einzelheiten<br />

dazu siehe unter Tz. 10.4.2.<br />

1.13 Anlegereignung<br />

Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich um<br />

eine langfristige unternehmerische Beteiligung.<br />

Dementsprechend richtet sich das vorliegende<br />

Angebot an Anleger, die bereit sind, eine langfristige<br />

unternehmerische Beteiligung einzugehen und darüber<br />

hinaus die in diesem Beteiligungsprospekt enthaltenen<br />

Einschätzungen teilen. Anleger sollten vor<br />

einer Anlageentscheidung prüfen, ob sie bereit und<br />

wirtschaftlich in der Lage sind, die in Tz. 3 (Seite 26<br />

bis Seite 53) dargestellten Risiken zu tragen. Außerdem<br />

darf kein kurz- oder mittelfristiger Bedarf bestehen,<br />

über die angelegten Mittel zu verfügen, da die<br />

eingegangene Beteiligung nur sehr eingeschränkt

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