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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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und Steuerberatung sowie für sonstige Beratung im<br />

Rahmen der Investition und der Strukturierung der<br />

Transaktion (einschließlich der Errichtungskosten des<br />

australischen Treuhandvermögens), für Wertgutachten<br />

und technische Gutachten sowie das laufende<br />

Monitoring der Modernisierungsarbeiten wurden<br />

auf Basis sorgfältiger Schätzungen sowie in einigen<br />

Fällen auf Grundlage bereits abgeschlossener<br />

Vereinbarungen Kosten in Höhe von AUD 1.013.500<br />

in den prognostizierten Investitionsplan eingestellt.<br />

Im Zusammenhang mit der Vermittlung einer<br />

Kaufpreissicherheit sowie vorsorglich ggf. möglicher<br />

zusätzlicher Sicherheiten im Rahmen der Transaktion<br />

wurden Kosten in Höhe von AUD 165.000 im prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplan berücksichtigt.<br />

Die angesetzten Instandhaltungskosten<br />

in Höhe von AUD 149.906 für das Jahr 2012 wurden<br />

ebenfalls in der Position „Erwerbsnebenkosten“<br />

berücksichtigt, da diese prognosegemäß unmittelbar<br />

nach dem Erwerbszeitpunkt investiert werden sollen.<br />

(4) Gesellschaftskosten<br />

Unter den Gesellschaftskosten sind die folgenden<br />

Positionen zusammengefasst:<br />

Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft für die<br />

Jahre 2011 und 2012<br />

Vergütung des Komplementärs der Fondsgesellschaft<br />

für die Jahre 2011 und 2012<br />

in AUD<br />

6.000<br />

6.000<br />

Gründungskosten der Fondsgesellschaft 2.000<br />

Steuerberatung und Jahresabschlussarbeiten<br />

sowie weitere (sonstige) Kosten<br />

der Gesellschaft bzw. des Treuhandvermögens<br />

im Jahr 2011 bzw. 2012<br />

Geschäftsbesorgungshonorar der Fondsgesellschaft<br />

an die Real I.S. im Jahr 2012<br />

Vorauszahlung Vergütungen für das laufende<br />

Investmentmanagement unter dem<br />

Investment Management Agreement mit<br />

der Real I.S. Australia Pty Ltd. (Details siehe<br />

Tz. 10.6.5)<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

der Fondsgesellschaft im Jahr 2012<br />

206.218<br />

75.000<br />

1.000.000<br />

15.000<br />

Summe 1.310.218<br />

85<br />

Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer bezüglich<br />

der vorgenannten Positionen wurde unter der Position<br />

„Nicht abzugsfähige Vorsteuer“ berücksichtigt.<br />

(5) Finanzierungskosten<br />

In dieser Position sind Gebühren und geschätzte<br />

Kostenansätze für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />

enthalten. Die Prognoserechnung geht<br />

kalkulatorisch davon aus, dass sämtliche Anleger der<br />

Fondsgesellschaft bis zum 01.04.2012 beigetreten<br />

und ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt ausschüttungsberechtigt<br />

sind. Die Prognoserechnung stellt<br />

demgemäß ab dem Zeitraum 01.04.2012 projizierte<br />

anteilige Ausschüttungen in Höhe von 6,25 Prozent<br />

für das Jahr 2012 dar, welche zum 30.06. des Folgejahres<br />

abfließen. Für den Fall, dass das Eigenkapital<br />

der Fondsgesellschaft später zufließt und dass die<br />

Kosten der Zwischenfinanzierung über den kalkulierten<br />

Ausschüttungen liegen, wurden – neben den bereits<br />

vereinbarten Gebühren – vorsorglich zusätzlich<br />

folgende kalkulatorische Ansätze berücksichtigt:<br />

Kostenansatz für Bankbearbeitungsgebühren<br />

(Bereitstellung der Zwischenfinanzierung(en))<br />

Kostenansatz für Rechtsberatung und sonstige<br />

Kosten (z. B. Gutachten) in Zusammenhang<br />

mit der Zwischenfinanzierung<br />

in AUD<br />

340.000<br />

50.000<br />

Kostenansatz für Bereitstellungsprovisionen 881.575<br />

Ansatz für zusätzliche Zinsaufwendungen 1) 916.250<br />

Gebühr für die Vermittlung und Arrangierung<br />

der Zwischenfinanzierung(en); siehe<br />

dazu Details in Tz. 10.6.6<br />

1.000.000<br />

Summe 3.187.825<br />

1) Dies entspricht den oberhalb des kalkulatorischen Ausschüttungsanspruchs<br />

liegenden Aufwendungen bei kalkulatorischen Finanzierungskosten von rd.<br />

8,25 Prozent p. a. auf das Volumen der Zwischenfinanzierung für ein Jahr.<br />

Dabei sind bestimmte Kostenpositionen, wie z. B. Gebühren für die Kapitalbeschaffung<br />

oder die Platzierungsgarantie, nicht zwischenzufinanzieren, was bei<br />

der Bemessung der Kalkulationsgrundlagen für die Zwischen finanzierung zu<br />

berücksichtigen ist.

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