Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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und Steuerberatung sowie für sonstige Beratung im<br />
Rahmen der Investition und der Strukturierung der<br />
Transaktion (einschließlich der Errichtungskosten des<br />
australischen Treuhandvermögens), für Wertgutachten<br />
und technische Gutachten sowie das laufende<br />
Monitoring der Modernisierungsarbeiten wurden<br />
auf Basis sorgfältiger Schätzungen sowie in einigen<br />
Fällen auf Grundlage bereits abgeschlossener<br />
Vereinbarungen Kosten in Höhe von AUD 1.013.500<br />
in den prognostizierten Investitionsplan eingestellt.<br />
Im Zusammenhang mit der Vermittlung einer<br />
Kaufpreissicherheit sowie vorsorglich ggf. möglicher<br />
zusätzlicher Sicherheiten im Rahmen der Transaktion<br />
wurden Kosten in Höhe von AUD 165.000 im prognostizierten<br />
Investitions- und Finanzierungsplan berücksichtigt.<br />
Die angesetzten Instandhaltungskosten<br />
in Höhe von AUD 149.906 für das Jahr 2012 wurden<br />
ebenfalls in der Position „Erwerbsnebenkosten“<br />
berücksichtigt, da diese prognosegemäß unmittelbar<br />
nach dem Erwerbszeitpunkt investiert werden sollen.<br />
(4) Gesellschaftskosten<br />
Unter den Gesellschaftskosten sind die folgenden<br />
Positionen zusammengefasst:<br />
Vergütung des geschäftsführenden Kommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft für die<br />
Jahre 2011 und 2012<br />
Vergütung des Komplementärs der Fondsgesellschaft<br />
für die Jahre 2011 und 2012<br />
in AUD<br />
6.000<br />
6.000<br />
Gründungskosten der Fondsgesellschaft 2.000<br />
Steuerberatung und Jahresabschlussarbeiten<br />
sowie weitere (sonstige) Kosten<br />
der Gesellschaft bzw. des Treuhandvermögens<br />
im Jahr 2011 bzw. 2012<br />
Geschäftsbesorgungshonorar der Fondsgesellschaft<br />
an die Real I.S. im Jahr 2012<br />
Vorauszahlung Vergütungen für das laufende<br />
Investmentmanagement unter dem<br />
Investment Management Agreement mit<br />
der Real I.S. Australia Pty Ltd. (Details siehe<br />
Tz. 10.6.5)<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
der Fondsgesellschaft im Jahr 2012<br />
206.218<br />
75.000<br />
1.000.000<br />
15.000<br />
Summe 1.310.218<br />
85<br />
Gegebenenfalls anfallende Umsatzsteuer bezüglich<br />
der vorgenannten Positionen wurde unter der Position<br />
„Nicht abzugsfähige Vorsteuer“ berücksichtigt.<br />
(5) Finanzierungskosten<br />
In dieser Position sind Gebühren und geschätzte<br />
Kostenansätze für die Eigenkapital-Zwischenfinanzierung<br />
enthalten. Die Prognoserechnung geht<br />
kalkulatorisch davon aus, dass sämtliche Anleger der<br />
Fondsgesellschaft bis zum 01.04.2012 beigetreten<br />
und ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt ausschüttungsberechtigt<br />
sind. Die Prognoserechnung stellt<br />
demgemäß ab dem Zeitraum 01.04.2012 projizierte<br />
anteilige Ausschüttungen in Höhe von 6,25 Prozent<br />
für das Jahr 2012 dar, welche zum 30.06. des Folgejahres<br />
abfließen. Für den Fall, dass das Eigenkapital<br />
der Fondsgesellschaft später zufließt und dass die<br />
Kosten der Zwischenfinanzierung über den kalkulierten<br />
Ausschüttungen liegen, wurden – neben den bereits<br />
vereinbarten Gebühren – vorsorglich zusätzlich<br />
folgende kalkulatorische Ansätze berücksichtigt:<br />
Kostenansatz für Bankbearbeitungsgebühren<br />
(Bereitstellung der Zwischenfinanzierung(en))<br />
Kostenansatz für Rechtsberatung und sonstige<br />
Kosten (z. B. Gutachten) in Zusammenhang<br />
mit der Zwischenfinanzierung<br />
in AUD<br />
340.000<br />
50.000<br />
Kostenansatz für Bereitstellungsprovisionen 881.575<br />
Ansatz für zusätzliche Zinsaufwendungen 1) 916.250<br />
Gebühr für die Vermittlung und Arrangierung<br />
der Zwischenfinanzierung(en); siehe<br />
dazu Details in Tz. 10.6.6<br />
1.000.000<br />
Summe 3.187.825<br />
1) Dies entspricht den oberhalb des kalkulatorischen Ausschüttungsanspruchs<br />
liegenden Aufwendungen bei kalkulatorischen Finanzierungskosten von rd.<br />
8,25 Prozent p. a. auf das Volumen der Zwischenfinanzierung für ein Jahr.<br />
Dabei sind bestimmte Kostenpositionen, wie z. B. Gebühren für die Kapitalbeschaffung<br />
oder die Platzierungsgarantie, nicht zwischenzufinanzieren, was bei<br />
der Bemessung der Kalkulationsgrundlagen für die Zwischen finanzierung zu<br />
berücksichtigen ist.