Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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setzt. Eine Veränderung des Wechselkurses zulasten<br />
des Anlegers kann das Ergebnis der Beteiligung für<br />
den Anleger erheblich beeinträchtigen und auch zu<br />
Verlusten auf Ebene des Anlegers führen.<br />
Da die Fondsgesellschaft Einnahmen in australischen<br />
Dollar erzielt, einige – insgesamt jedoch geringfügige<br />
– Ausgaben (u. a. laufende Kosten für Jahresabschlussarbeiten)<br />
aber in Euro zu leisten sind, ist sie<br />
zu jedem Zeitpunkt des Umtauschs von australischen<br />
Dollar in Euro einem entsprechenden Wechselkursrisiko<br />
ausgesetzt. Sofern es zu einer Abschwächung<br />
des australischen Dollar gegenüber dem Euro<br />
kommt, verschlechtert sich entsprechend die Liquidität<br />
der Fondsgesellschaft mit der Folge, dass sich die<br />
ausschüttungsfähige Liquidität der Fondsgesellschaft<br />
reduziert. Sollte sich eine gegenüber der Prognose<br />
abweichende Situation ergeben (z. B. sofern eine<br />
(Zwischen-)Finanzierung in Euro aufgenommen wird<br />
und in diesem Zusammenhang unter Umständen<br />
abgeschlossene Währungssicherungsgeschäfte die<br />
entsprechenden Risiken nicht vollständig abdecken),<br />
können zusätzliche Währungsrisiken auf Fondsebene<br />
entstehen, da den Einnahmen, die ausschließlich<br />
in australischen Dollar denominiert sind, in Höhe der<br />
Zahlungsverpflichtungen unter den vorgenannten<br />
Finanzierungs- und Währungssicherungsgeschäften<br />
in einem solchen Fall Euro-Zahlungsverpflichtungen<br />
gegenüberstehen würden. In derartigen Fällen ist<br />
nicht auszuschließen, dass sich das prognostizierte<br />
Beteiligungsergebnis für die Anleger negativ verändert,<br />
dass sich die prognostizierten Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen reduzieren oder diese gar entfallen<br />
oder, dass gar ein Totalverlust der Kapitaleinlage<br />
nebst Agio für die Anleger die Folge wäre. Zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung sind entsprechende<br />
Finanzierungs- bzw. Währungssicherungsgeschäfte<br />
weder abgeschlossen noch vorgesehen, aber nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft nicht<br />
grundsätzlich ausgeschlossen, so dass ein entsprechendes<br />
Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.<br />
3.3.11 Quellenangaben<br />
Im vorliegenden Beteiligungsprospekt wurden Angaben<br />
von Dritten, insbesondere von den Rechts- und<br />
Steuerberatern der Fondsgesellschaft, vom Bewertungsgutachter<br />
bzw. vom technischen Gutachter und<br />
von Immobiliensachverständigen (zusammen die<br />
„externen Experten“) übernommen. Der Inhalt und<br />
die Richtigkeit der Angaben der externen Experten<br />
können weder von der Fondsgesellschaft noch vom<br />
42<br />
Anbieter abschließend überprüft werden. Es besteht<br />
das Risiko, dass die von den externen Experten<br />
übernommenen Aussagen und Angaben unrichtig,<br />
unvollständig und / oder aus dem Sachzusammenhang<br />
herausgelöst, missverständlich oder sogar irreführend<br />
sind. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass die Unrichtigkeit und / oder Unvollständigkeit<br />
dieser Aussagen zu negativen Abweichungen<br />
vom prognostizierten Verlauf der Beteiligung führen.<br />
Eine Haftung der externen Experten, deren Aussagen<br />
und Angaben übernommen wurden, ist nicht in<br />
jedem Fall gegeben.<br />
Die Angaben zu dem äußerst umfangreichen und<br />
komplexen Mietvertrag (nebst den damit verbundenen<br />
Verträgen zur Modernisierung des Fondsobjekts,<br />
insbesondere dem sog. „Works Agreement“),<br />
zum Kaufvertrag bzw. zur Optionsvereinbarung, zur<br />
grundstücksrechtlichen Situation einschließlich zum<br />
Denkmalschutz für einen Teil des Fondsobjekts, zu<br />
den Genehmigungen und allen weiteren rechtlich<br />
relevanten Sachverhalten (z. B. zu Umweltaspekten)<br />
basieren auf Analysen und Zusammenfassungen der<br />
wesentlichen Regelungen und Aspekte betreffend<br />
diese Vereinbarungen und Umstände, die von Beratern<br />
und Experten der Fondsgesellschaft zur Verfügung<br />
gestellt wurden. Es besteht das Risiko, dass<br />
derartige Angaben und Zusammenfassungen falsch<br />
oder unvollständig sind bzw. falsche Schwerpunkte<br />
setzen und im Beteiligungsprospekt nicht vollständig,<br />
nicht korrekt oder missverständlich wiedergegeben<br />
oder ihrerseits falsch zusammengefasst sind.<br />
Außerdem können die Annahmen zur Prognose der<br />
Rentabilität nicht zutreffend sein und die Analysen<br />
der externen Experten der Fondsgesellschaft können<br />
darüber hinaus Lücken und Fehler aufweisen, was<br />
zu einer negativen Abweichung der tatsächlichen<br />
Situation im Vergleich zu den Angaben im Beteiligungsprospekt,<br />
insbesondere zu dem prognostizierten<br />
Investitions- und Finanzierungsplan bzw. der<br />
Prognoserechnung, führen kann. Dies kann zu einer<br />
Reduzierung der Ausschüttungen und Entnahmen<br />
der Anleger führen.<br />
3.3.12 Eingeschränkte Fungibilität /<br />
Übertragbarkeit<br />
Für den Handel mit (Treuhand-)Anteilen an der<br />
Fondsgesellschaft gibt es keinen funktionsfähigen<br />
Markt, und es ist derzeit nicht absehbar, dass sich ein<br />
solcher Markt entwickelt; die Fungibilität der Vermögensanlage<br />
ist somit eingeschränkt. Ein Verkauf der