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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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setzt. Eine Veränderung des Wechselkurses zulasten<br />

des Anlegers kann das Ergebnis der Beteiligung für<br />

den Anleger erheblich beeinträchtigen und auch zu<br />

Verlusten auf Ebene des Anlegers führen.<br />

Da die Fondsgesellschaft Einnahmen in australischen<br />

Dollar erzielt, einige – insgesamt jedoch geringfügige<br />

– Ausgaben (u. a. laufende Kosten für Jahresabschlussarbeiten)<br />

aber in Euro zu leisten sind, ist sie<br />

zu jedem Zeitpunkt des Umtauschs von australischen<br />

Dollar in Euro einem entsprechenden Wechselkursrisiko<br />

ausgesetzt. Sofern es zu einer Abschwächung<br />

des australischen Dollar gegenüber dem Euro<br />

kommt, verschlechtert sich entsprechend die Liquidität<br />

der Fondsgesellschaft mit der Folge, dass sich die<br />

ausschüttungsfähige Liquidität der Fondsgesellschaft<br />

reduziert. Sollte sich eine gegenüber der Prognose<br />

abweichende Situation ergeben (z. B. sofern eine<br />

(Zwischen-)Finanzierung in Euro aufgenommen wird<br />

und in diesem Zusammenhang unter Umständen<br />

abgeschlossene Währungssicherungsgeschäfte die<br />

entsprechenden Risiken nicht vollständig abdecken),<br />

können zusätzliche Währungsrisiken auf Fondsebene<br />

entstehen, da den Einnahmen, die ausschließlich<br />

in australischen Dollar denominiert sind, in Höhe der<br />

Zahlungsverpflichtungen unter den vorgenannten<br />

Finanzierungs- und Währungssicherungsgeschäften<br />

in einem solchen Fall Euro-Zahlungsverpflichtungen<br />

gegenüberstehen würden. In derartigen Fällen ist<br />

nicht auszuschließen, dass sich das prognostizierte<br />

Beteiligungsergebnis für die Anleger negativ verändert,<br />

dass sich die prognostizierten Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen reduzieren oder diese gar entfallen<br />

oder, dass gar ein Totalverlust der Kapitaleinlage<br />

nebst Agio für die Anleger die Folge wäre. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung sind entsprechende<br />

Finanzierungs- bzw. Währungssicherungsgeschäfte<br />

weder abgeschlossen noch vorgesehen, aber nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft nicht<br />

grundsätzlich ausgeschlossen, so dass ein entsprechendes<br />

Risiko nicht ausgeschlossen werden kann.<br />

3.3.11 Quellenangaben<br />

Im vorliegenden Beteiligungsprospekt wurden Angaben<br />

von Dritten, insbesondere von den Rechts- und<br />

Steuerberatern der Fondsgesellschaft, vom Bewertungsgutachter<br />

bzw. vom technischen Gutachter und<br />

von Immobiliensachverständigen (zusammen die<br />

„externen Experten“) übernommen. Der Inhalt und<br />

die Richtigkeit der Angaben der externen Experten<br />

können weder von der Fondsgesellschaft noch vom<br />

42<br />

Anbieter abschließend überprüft werden. Es besteht<br />

das Risiko, dass die von den externen Experten<br />

übernommenen Aussagen und Angaben unrichtig,<br />

unvollständig und / oder aus dem Sachzusammenhang<br />

herausgelöst, missverständlich oder sogar irreführend<br />

sind. Es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass die Unrichtigkeit und / oder Unvollständigkeit<br />

dieser Aussagen zu negativen Abweichungen<br />

vom prognostizierten Verlauf der Beteiligung führen.<br />

Eine Haftung der externen Experten, deren Aussagen<br />

und Angaben übernommen wurden, ist nicht in<br />

jedem Fall gegeben.<br />

Die Angaben zu dem äußerst umfangreichen und<br />

komplexen Mietvertrag (nebst den damit verbundenen<br />

Verträgen zur Modernisierung des Fondsobjekts,<br />

insbesondere dem sog. „Works Agreement“),<br />

zum Kaufvertrag bzw. zur Optionsvereinbarung, zur<br />

grundstücksrechtlichen Situation einschließlich zum<br />

Denkmalschutz für einen Teil des Fondsobjekts, zu<br />

den Genehmigungen und allen weiteren rechtlich<br />

relevanten Sachverhalten (z. B. zu Umweltaspekten)<br />

basieren auf Analysen und Zusammenfassungen der<br />

wesentlichen Regelungen und Aspekte betreffend<br />

diese Vereinbarungen und Umstände, die von Beratern<br />

und Experten der Fondsgesellschaft zur Verfügung<br />

gestellt wurden. Es besteht das Risiko, dass<br />

derartige Angaben und Zusammenfassungen falsch<br />

oder unvollständig sind bzw. falsche Schwerpunkte<br />

setzen und im Beteiligungsprospekt nicht vollständig,<br />

nicht korrekt oder missverständlich wiedergegeben<br />

oder ihrerseits falsch zusammengefasst sind.<br />

Außerdem können die Annahmen zur Prognose der<br />

Rentabilität nicht zutreffend sein und die Analysen<br />

der externen Experten der Fondsgesellschaft können<br />

darüber hinaus Lücken und Fehler aufweisen, was<br />

zu einer negativen Abweichung der tatsächlichen<br />

Situation im Vergleich zu den Angaben im Beteiligungsprospekt,<br />

insbesondere zu dem prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplan bzw. der<br />

Prognoserechnung, führen kann. Dies kann zu einer<br />

Reduzierung der Ausschüttungen und Entnahmen<br />

der Anleger führen.<br />

3.3.12 Eingeschränkte Fungibilität /<br />

Übertragbarkeit<br />

Für den Handel mit (Treuhand-)Anteilen an der<br />

Fondsgesellschaft gibt es keinen funktionsfähigen<br />

Markt, und es ist derzeit nicht absehbar, dass sich ein<br />

solcher Markt entwickelt; die Fungibilität der Vermögensanlage<br />

ist somit eingeschränkt. Ein Verkauf der

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