Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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dargestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011<br />
besteht, können weder Name noch Anschrift oder<br />
die Berufsbezeichnung eines Abschlussprüfers angegeben<br />
werden. Aus den gleichen Gründen können<br />
weder ein Bestätigungsvermerk noch etwaige Einschränkungen<br />
oder eine Versagung wiedergegeben<br />
werden (§ 11 der Verordnung).<br />
17.2.22 Der Emittent hat weder Vorstand noch<br />
Aufsichtsgremium. Ein Beirat besteht derzeit nicht;<br />
die Gesellschafter / Treugeberversammlung kann<br />
dessen Einrichtung zur Überwachung, Beratung und<br />
Unterstützung der Geschäftsführer beschließen. Die<br />
Namen der Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Emittenten lauten Herr Ralph Andermann, Frau Beate<br />
Lange und Herr Jan Essers und die Geschäftsanschrift<br />
der Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten<br />
lautet Innere Wiener Straße 17, 81667 München. Eine<br />
Funktionstrennung der Mitglieder der Geschäftsführung<br />
bei dem Emittenten besteht nicht (§ 12 Abs. 1<br />
Nr. 1 der Verordnung).<br />
17.2.23 Den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
des Emittenten sind für das letzte abgeschlossene<br />
Geschäftsjahr außer den in Tz. 13 (in § 21 und § 21A)<br />
dargelegten Vergütungen in Höhe von insgesamt<br />
AUD 6.000 ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
keine Gesamtbezüge gewährt worden, insbesondere<br />
sind ihnen keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen oder Nebenleistungen irgendeiner Art<br />
gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung).<br />
17.2.24 Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />
Emittenten (Herr Ralph Andermann, München,<br />
Frau Beate Lange, München und Herr Jan Essers,<br />
München) sind auch Angestellte der Real I.S. AG, die<br />
neben anderen Unternehmen mit dem Vertrieb der<br />
angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Darüber<br />
hinaus sind keine gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung<br />
zu nennenden Personen für Unternehmen tätig, die<br />
mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />
betraut sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung).<br />
17.2.25 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu nennenden<br />
Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
sind aufgrund der Tatsache, dass die Real I.S.<br />
AG sowie die Pacific Investment 1 GmbH & Co. KG<br />
dem Emittenten eine anteilige Zwischenfinanzierung<br />
zur Verfügung stellt (Details siehe Tz. 10.6.4), für ein<br />
Unternehmen tätig, das dem Emittenten Fremdkapital<br />
gibt. Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />
239<br />
nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
sind darüber hinaus nicht für Unternehmen<br />
tätig, die dem Emittenten Fremdkapital gewähren<br />
(§ 12 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung).<br />
17.2.26 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />
nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />
sind nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
erbringen (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />
17.2.27 Die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH mit<br />
der Anschrift und dem Sitz in der Schleißheimer Straße<br />
4 in 80333 München, hält als Treuhänder die Kommanditanteile<br />
der Anleger im Rahmen ihrer Beteiligung<br />
(siehe dazu auch die Angaben in Tz. 12.9). Die<br />
Aufgaben und Rechtsgrundlagen des Treuhänders<br />
sowie seine wesentlichen Rechte und Pflichten sind<br />
in Tz. 10.3 bzw. im abgedruckten Treuhandvertrag<br />
(Tz. 14) abschließend und vollständig dargelegt. Der<br />
Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />
mit dem Emittenten vereinbarten Vergütung<br />
ist in Tz. 10.3 bzw. in § 14 des in Tz. 14 abgedruckten<br />
Treuhandvertrags abschließend dargelegt.<br />
The Trust Company (Australia) Limited mit der<br />
Anschrift und dem Sitz 20 Bond Street, Syndey NSW<br />
2000, <strong>Australien</strong>, hält als australischer Treuhänder<br />
über das australische Treuhandvermögen „BF<br />
Australia 8 Trust“ treuhänderisch das zivilrechtliche<br />
Eigentum am Fondsobjekt für den Emittenten (siehe<br />
dazu auch die Angaben in Tz. 12.7). Die Aufgaben<br />
und Rechtsgrundlagen des australischen Treuhänders<br />
sowie seine wesentlichen Rechte und Pflichten<br />
sind in Tz. 10.5 abschließend und vollständig dargelegt.<br />
Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung<br />
der Aufgaben vereinbarten Vergütung ist in Tz. 7<br />
in den Erläuterungen zu Position (8) abschließend<br />
dargelegt.<br />
Darüber hinaus gibt es keine Treuhänder im Sinne<br />
der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(§ 12 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 Nr. 3 sowie Nr. 4 der<br />
Verordnung).<br />
17.2.28 Es liegen keine Umstände oder Beziehungen<br />
vor, die Interessenskonflikte des Treuhänders FCT<br />
Finanzcontrol Treuhand GmbH und des australischen<br />
Treuhänders The Trust Company (Australia) Limited<br />
begründen können (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 der Verordnung).