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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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dargestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011<br />

besteht, können weder Name noch Anschrift oder<br />

die Berufsbezeichnung eines Abschlussprüfers angegeben<br />

werden. Aus den gleichen Gründen können<br />

weder ein Bestätigungsvermerk noch etwaige Einschränkungen<br />

oder eine Versagung wiedergegeben<br />

werden (§ 11 der Verordnung).<br />

17.2.22 Der Emittent hat weder Vorstand noch<br />

Aufsichtsgremium. Ein Beirat besteht derzeit nicht;<br />

die Gesellschafter / Treugeberversammlung kann<br />

dessen Einrichtung zur Überwachung, Beratung und<br />

Unterstützung der Geschäftsführer beschließen. Die<br />

Namen der Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Emittenten lauten Herr Ralph Andermann, Frau Beate<br />

Lange und Herr Jan Essers und die Geschäftsanschrift<br />

der Mitglieder der Geschäftsführung des Emittenten<br />

lautet Innere Wiener Straße 17, 81667 München. Eine<br />

Funktionstrennung der Mitglieder der Geschäftsführung<br />

bei dem Emittenten besteht nicht (§ 12 Abs. 1<br />

Nr. 1 der Verordnung).<br />

17.2.23 Den Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

des Emittenten sind für das letzte abgeschlossene<br />

Geschäftsjahr außer den in Tz. 13 (in § 21 und § 21A)<br />

dargelegten Vergütungen in Höhe von insgesamt<br />

AUD 6.000 ggf. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

keine Gesamtbezüge gewährt worden, insbesondere<br />

sind ihnen keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen oder Nebenleistungen irgendeiner Art<br />

gewährt worden (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung).<br />

17.2.24 Die Mitglieder der Geschäftsführung des<br />

Emittenten (Herr Ralph Andermann, München,<br />

Frau Beate Lange, München und Herr Jan Essers,<br />

München) sind auch Angestellte der Real I.S. AG, die<br />

neben anderen Unternehmen mit dem Vertrieb der<br />

angebotenen Vermögensanlage betraut ist. Darüber<br />

hinaus sind keine gemäß § 12 Abs. 1 der Verordnung<br />

zu nennenden Personen für Unternehmen tätig, die<br />

mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlagen<br />

betraut sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung).<br />

17.2.25 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu nennenden<br />

Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

sind aufgrund der Tatsache, dass die Real I.S.<br />

AG sowie die Pacific Investment 1 GmbH & Co. KG<br />

dem Emittenten eine anteilige Zwischenfinanzierung<br />

zur Verfügung stellt (Details siehe Tz. 10.6.4), für ein<br />

Unternehmen tätig, das dem Emittenten Fremdkapital<br />

gibt. Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />

239<br />

nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

sind darüber hinaus nicht für Unternehmen<br />

tätig, die dem Emittenten Fremdkapital gewähren<br />

(§ 12 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung).<br />

17.2.26 Die nach § 12 Abs. 1 der Verordnung zu<br />

nennenden Personen, die Mitglieder der Geschäftsführung,<br />

sind nicht für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

erbringen (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 der Verordnung).<br />

17.2.27 Die FCT Finanzcontrol Treuhand GmbH mit<br />

der Anschrift und dem Sitz in der Schleißheimer Straße<br />

4 in 80333 München, hält als Treuhänder die Kommanditanteile<br />

der Anleger im Rahmen ihrer Beteiligung<br />

(siehe dazu auch die Angaben in Tz. 12.9). Die<br />

Aufgaben und Rechtsgrundlagen des Treuhänders<br />

sowie seine wesentlichen Rechte und Pflichten sind<br />

in Tz. 10.3 bzw. im abgedruckten Treuhandvertrag<br />

(Tz. 14) abschließend und vollständig dargelegt. Der<br />

Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung der Aufgaben<br />

mit dem Emittenten vereinbarten Vergütung<br />

ist in Tz. 10.3 bzw. in § 14 des in Tz. 14 abgedruckten<br />

Treuhandvertrags abschließend dargelegt.<br />

The Trust Company (Australia) Limited mit der<br />

Anschrift und dem Sitz 20 Bond Street, Syndey NSW<br />

2000, <strong>Australien</strong>, hält als australischer Treuhänder<br />

über das australische Treuhandvermögen „BF<br />

Australia 8 Trust“ treuhänderisch das zivilrechtliche<br />

Eigentum am Fondsobjekt für den Emittenten (siehe<br />

dazu auch die Angaben in Tz. 12.7). Die Aufgaben<br />

und Rechtsgrundlagen des australischen Treuhänders<br />

sowie seine wesentlichen Rechte und Pflichten<br />

sind in Tz. 10.5 abschließend und vollständig dargelegt.<br />

Der Gesamtbetrag der für die Wahrnehmung<br />

der Aufgaben vereinbarten Vergütung ist in Tz. 7<br />

in den Erläuterungen zu Position (8) abschließend<br />

dargelegt.<br />

Darüber hinaus gibt es keine Treuhänder im Sinne<br />

der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(§ 12 Abs. 3 Nr. 1, Nr. 2 Nr. 3 sowie Nr. 4 der<br />

Verordnung).<br />

17.2.28 Es liegen keine Umstände oder Beziehungen<br />

vor, die Interessenskonflikte des Treuhänders FCT<br />

Finanzcontrol Treuhand GmbH und des australischen<br />

Treuhänders The Trust Company (Australia) Limited<br />

begründen können (§ 12 Abs. 3 Nr. 5 der Verordnung).

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