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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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6. Prognostizierter Investitions- und<br />

Finanzierungsplan<br />

In diesem Kapitel werden Prognosen hinsichtlich der<br />

geplanten Investition (Mittelverwendung) und der<br />

hierfür vorgesehenen Finanzierung (Mittelherkunft)<br />

dargestellt, so wie sie sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

auf der Grundlage des zu diesem<br />

Zeitpunkt vorgesehenen Beteiligungskonzepts ergeben.<br />

Über die in diesem Abschnitt dargestellten Investitionen<br />

hinaus sind keine weiteren Investitionen<br />

geplant. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen<br />

basieren auf dem für die Fondsgesellschaft erstellten<br />

Fondskonzept, auf Planungen sowie auf Annahmen<br />

und Einschätzungen. Tatsächlich können sich jedoch<br />

andere Umstände und Einschätzungen etc. ergeben,<br />

so dass tatsächlich gegenüber der Prognose abweichende<br />

Ergebnisse eintreten können. Der Eintritt der<br />

geplanten Ergebnisse ist von zukünftigen, ungewissen<br />

Ereignissen und Tatsachen abhängig (siehe<br />

hierzu die wichtigen Hinweise in Tz. 3 ab Seite 26).<br />

Nachstehend sind auf dieser Grundlage die Investitionen<br />

auf der Ebene der Fondsgesellschaft und<br />

des australischen Treuhandvermögens („BF Australia<br />

8 Trust“) sowie deren Finanzierung im Rahmen<br />

einer durchgreifenden Betrachtung vollständig<br />

dargestellt. Der prognostizierte Investitions- und<br />

Finanzierungsplan beruht auch auf Schätzungen und<br />

Annahmen; zudem wurden teilweise vereinfachende<br />

Darstellungen verwendet, die von den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten abweichen können. Die tatsächlichen<br />

Positionen können daher vom Investitions- und<br />

Finanzierungsplan abweichen. Rundungsdifferenzen<br />

sind möglich.<br />

Auf den Ausweis ggf. anfallender australischer<br />

Umsatzsteuer („Goods and Services Tax“, kurz „GST“)<br />

wurde verzichtet, da diese voraussichtlich auf den<br />

Mieter des Fondsobjekts umlegbar bzw. als Vorsteuer<br />

erstattungsfähig sein wird. Die auf die umsatzsteuerpflichtigen<br />

Leistungen in Deutschland entfallende<br />

Umsatzsteuer, die voraussichtlich nicht als Vorsteuer<br />

geltend gemacht werden kann, ist unter der Position<br />

„Nicht abzugsfähige Vorsteuer“ ausgewiesen.<br />

Angaben gemäß § 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV:<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen steht zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht fest, da die Provisionen<br />

aus fest vereinbarten und variablen Positionen<br />

bestehen. Die Gesamthöhe der fest vereinbarten<br />

Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />

und vergleichbare Vergütungen, die im Rahmen der<br />

Vermögensanlage geleistet werden, belaufen sich<br />

auf AUD 18.174.600 (einschließlich Umsatzsteuer),<br />

wobei diese Provisionen ausschließlich dem Anbieter<br />

82<br />

(bzw. teilweise einer australischen Tochtergesellschaft<br />

des Anbieters) zufließen. Die Gesamthöhe der<br />

vorstehend genannten Provisionen setzt sich aus den<br />

Positionen „Investmentaufbereitung und Konzeption“,<br />

„Kapitalbeschaffung“ und „Platzierungsgarantie“<br />

(vgl. Erläuterungen (6) bis (8)), anteiliger Umsatzsteuer<br />

(vgl. Erläuterung (9)) sowie aus Provisionen<br />

für die Vermittlung von Sicherheiten im Zuge des<br />

Abschlusses der Optionsvereinbarung für den Ankauf<br />

des Fondsobjekts in Höhe von AUD 100.000 (als<br />

Teil der Erwerbsnebenkosten, vgl. Erläuterung (3))<br />

und Provisionen für die Vermittlung von Zwischenfinanzierungen<br />

in Höhe von AUD 1.000.000 (als Teil<br />

der Position „Finanzierungskosten“, vgl. Erläuterung<br />

(5)) zusammen. Die Position „Kapitalbeschaffung“<br />

enthält die Provision der Real I.S. für die Übernahme<br />

der Verpflichtung, durch Vermittlung von Eigenkapital<br />

der Fondsgesellschaft sicherzustellen, dass die<br />

Fondsgesellschaft die auf Ebene des australischen<br />

Treuhandvermögens erforderlichen Mittel mittels<br />

Zeichnung von Treuhandanteilen zur Verfügung<br />

stellt. Diese Provision wird die Real I.S. als Vergütung<br />

für die weiteren mit dem Vertrieb beauftragten Unternehmen<br />

verwenden.<br />

Der Anbieter bzw. seine australische Tochtergesellschaft<br />

werden während der Fondslaufzeit auf der<br />

Grundlage abgeschlossener Geschäftsbesorgungs-<br />

und Fondsverwaltungsverträge bzw. Investment-<br />

Management-Verträge laufende Vergütungen für die<br />

Fondsverwaltung, das Asset- und Investmentmanagement<br />

sowie vereinbarte, teilweise erfolgsabhängige,<br />

Vergütungen im Zusammenhang mit dem späteren<br />

Verkauf des Fondsobjekts erhalten (Details hierzu<br />

siehe in Tz. 10.4.2 bzw. Tz. 10.6.5). Diese Gebühren<br />

sind in der Prognosekalkulation (Tz. 6 bis Tz. 8) der<br />

vorliegenden Vermögensanlage umfassend berücksichtigt<br />

und dargestellt. Daneben stehen dem<br />

Anbieter in der Investitionsphase ggf. weitere erfolgs-<br />

und umstandsabhängige Vergütungen zu (variable<br />

Positionen), die in ihrer Höhe vertraglich begrenzt,<br />

nur im Erfolgsfall bzw. im Fall des Vorliegens der<br />

vereinbarten Umstände fällig und daher heute nicht<br />

kalkulierbar sind (Details dazu siehe Tz. 10.6.6).<br />

Auf den gesamten zu platzierenden Beteiligungsbetrag<br />

der Anleger (ohne Agio) werden gemäß dem<br />

vorliegenden Fondskonzept Vertriebsvergütungen<br />

in Höhe von durchschnittlich 8,6 Prozent des vermittelten<br />

Beteiligungsbetrags an die Vertriebspartner<br />

gezahlt. Die Höhe der Vertriebsvergütung kann dabei<br />

im Einzelfall abweichen. Das Agio in Höhe von 5 Prozent<br />

des jeweils vermittelten Beteiligungsbetrags

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