Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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6. Prognostizierter Investitions- und<br />
Finanzierungsplan<br />
In diesem Kapitel werden Prognosen hinsichtlich der<br />
geplanten Investition (Mittelverwendung) und der<br />
hierfür vorgesehenen Finanzierung (Mittelherkunft)<br />
dargestellt, so wie sie sich zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
auf der Grundlage des zu diesem<br />
Zeitpunkt vorgesehenen Beteiligungskonzepts ergeben.<br />
Über die in diesem Abschnitt dargestellten Investitionen<br />
hinaus sind keine weiteren Investitionen<br />
geplant. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen<br />
basieren auf dem für die Fondsgesellschaft erstellten<br />
Fondskonzept, auf Planungen sowie auf Annahmen<br />
und Einschätzungen. Tatsächlich können sich jedoch<br />
andere Umstände und Einschätzungen etc. ergeben,<br />
so dass tatsächlich gegenüber der Prognose abweichende<br />
Ergebnisse eintreten können. Der Eintritt der<br />
geplanten Ergebnisse ist von zukünftigen, ungewissen<br />
Ereignissen und Tatsachen abhängig (siehe<br />
hierzu die wichtigen Hinweise in Tz. 3 ab Seite 26).<br />
Nachstehend sind auf dieser Grundlage die Investitionen<br />
auf der Ebene der Fondsgesellschaft und<br />
des australischen Treuhandvermögens („BF Australia<br />
8 Trust“) sowie deren Finanzierung im Rahmen<br />
einer durchgreifenden Betrachtung vollständig<br />
dargestellt. Der prognostizierte Investitions- und<br />
Finanzierungsplan beruht auch auf Schätzungen und<br />
Annahmen; zudem wurden teilweise vereinfachende<br />
Darstellungen verwendet, die von den tatsächlichen<br />
Gegebenheiten abweichen können. Die tatsächlichen<br />
Positionen können daher vom Investitions- und<br />
Finanzierungsplan abweichen. Rundungsdifferenzen<br />
sind möglich.<br />
Auf den Ausweis ggf. anfallender australischer<br />
Umsatzsteuer („Goods and Services Tax“, kurz „GST“)<br />
wurde verzichtet, da diese voraussichtlich auf den<br />
Mieter des Fondsobjekts umlegbar bzw. als Vorsteuer<br />
erstattungsfähig sein wird. Die auf die umsatzsteuerpflichtigen<br />
Leistungen in Deutschland entfallende<br />
Umsatzsteuer, die voraussichtlich nicht als Vorsteuer<br />
geltend gemacht werden kann, ist unter der Position<br />
„Nicht abzugsfähige Vorsteuer“ ausgewiesen.<br />
Angaben gemäß § 4 Satz 1 Nr. 12 VermVerkProspV:<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen steht zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht fest, da die Provisionen<br />
aus fest vereinbarten und variablen Positionen<br />
bestehen. Die Gesamthöhe der fest vereinbarten<br />
Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen<br />
und vergleichbare Vergütungen, die im Rahmen der<br />
Vermögensanlage geleistet werden, belaufen sich<br />
auf AUD 18.174.600 (einschließlich Umsatzsteuer),<br />
wobei diese Provisionen ausschließlich dem Anbieter<br />
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(bzw. teilweise einer australischen Tochtergesellschaft<br />
des Anbieters) zufließen. Die Gesamthöhe der<br />
vorstehend genannten Provisionen setzt sich aus den<br />
Positionen „Investmentaufbereitung und Konzeption“,<br />
„Kapitalbeschaffung“ und „Platzierungsgarantie“<br />
(vgl. Erläuterungen (6) bis (8)), anteiliger Umsatzsteuer<br />
(vgl. Erläuterung (9)) sowie aus Provisionen<br />
für die Vermittlung von Sicherheiten im Zuge des<br />
Abschlusses der Optionsvereinbarung für den Ankauf<br />
des Fondsobjekts in Höhe von AUD 100.000 (als<br />
Teil der Erwerbsnebenkosten, vgl. Erläuterung (3))<br />
und Provisionen für die Vermittlung von Zwischenfinanzierungen<br />
in Höhe von AUD 1.000.000 (als Teil<br />
der Position „Finanzierungskosten“, vgl. Erläuterung<br />
(5)) zusammen. Die Position „Kapitalbeschaffung“<br />
enthält die Provision der Real I.S. für die Übernahme<br />
der Verpflichtung, durch Vermittlung von Eigenkapital<br />
der Fondsgesellschaft sicherzustellen, dass die<br />
Fondsgesellschaft die auf Ebene des australischen<br />
Treuhandvermögens erforderlichen Mittel mittels<br />
Zeichnung von Treuhandanteilen zur Verfügung<br />
stellt. Diese Provision wird die Real I.S. als Vergütung<br />
für die weiteren mit dem Vertrieb beauftragten Unternehmen<br />
verwenden.<br />
Der Anbieter bzw. seine australische Tochtergesellschaft<br />
werden während der Fondslaufzeit auf der<br />
Grundlage abgeschlossener Geschäftsbesorgungs-<br />
und Fondsverwaltungsverträge bzw. Investment-<br />
Management-Verträge laufende Vergütungen für die<br />
Fondsverwaltung, das Asset- und Investmentmanagement<br />
sowie vereinbarte, teilweise erfolgsabhängige,<br />
Vergütungen im Zusammenhang mit dem späteren<br />
Verkauf des Fondsobjekts erhalten (Details hierzu<br />
siehe in Tz. 10.4.2 bzw. Tz. 10.6.5). Diese Gebühren<br />
sind in der Prognosekalkulation (Tz. 6 bis Tz. 8) der<br />
vorliegenden Vermögensanlage umfassend berücksichtigt<br />
und dargestellt. Daneben stehen dem<br />
Anbieter in der Investitionsphase ggf. weitere erfolgs-<br />
und umstandsabhängige Vergütungen zu (variable<br />
Positionen), die in ihrer Höhe vertraglich begrenzt,<br />
nur im Erfolgsfall bzw. im Fall des Vorliegens der<br />
vereinbarten Umstände fällig und daher heute nicht<br />
kalkulierbar sind (Details dazu siehe Tz. 10.6.6).<br />
Auf den gesamten zu platzierenden Beteiligungsbetrag<br />
der Anleger (ohne Agio) werden gemäß dem<br />
vorliegenden Fondskonzept Vertriebsvergütungen<br />
in Höhe von durchschnittlich 8,6 Prozent des vermittelten<br />
Beteiligungsbetrags an die Vertriebspartner<br />
gezahlt. Die Höhe der Vertriebsvergütung kann dabei<br />
im Einzelfall abweichen. Das Agio in Höhe von 5 Prozent<br />
des jeweils vermittelten Beteiligungsbetrags