Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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keiten aufgezehrt ist. Dies würde für den Anleger<br />
zu einem Verlust seiner geleisteten Kapitaleinlage<br />
einschließlich Agio führen. Auch ist im Hinblick auf<br />
die künftige Wertentwicklung zu beachten, dass die<br />
im Rahmen des Beteiligungsangebots anfallenden<br />
Dienstleistungsvergütungen und Kosten für einen<br />
späteren Erwerber keine für das Fondsobjekt wertbildenden<br />
Aufwendungen darstellen, mit der Folge,<br />
dass diese erst durch Wertzuwächse des Fondsobjekts<br />
kompensiert werden müssen. Die Veräußerung<br />
des Fondsobjekts ist durch keinerlei Vereinbarungen<br />
gesichert. Insofern besteht zu jedem Zeitpunkt das<br />
Risiko, dass das Fondsobjekt nicht veräußert werden<br />
kann und daher der im Rahmen der Prognoserechnung<br />
kalkulierte Verkaufserlös nicht erzielt wird. Es<br />
kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />
Veräußerung der Immobilie nicht möglich ist, weil<br />
der dazu erforderliche Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft nicht<br />
gefasst wird. Auch vorhandene Altlasten oder später<br />
identifizierte Baumängel und Altlasten können den<br />
Verkauf des Fondsobjekts erschweren und zu zusätzlichen<br />
Kosten und Aufwendungen im Rahmen der<br />
Beseitigung dieser führen.<br />
Die Prognoserechnung geht exemplarisch davon aus,<br />
dass das Fondsobjekt zum Ende des Jahres 2021 / Anfang<br />
des Jahres 2022 veräußert wird. Es wurden bei<br />
der Veräußerung Kosten im Zusammenhang mit der<br />
Revitalisierung bzw. der Wieder- bzw. Anschlussvermietung<br />
und dem Verkauf des Fondsobjekts angesetzt<br />
und von dem projizierten Veräußerungserlös<br />
bzw. den Einnahmen im Jahr 2021 abgezogen. Sollten<br />
die Kostenansätze der Prognoserechnung nicht<br />
ausreichen, würde dies zu einer Verringerung des<br />
möglichen Veräußerungserlöses bzw. der Einnahmen<br />
im Jahr 2021 führen, was sich aus Sicht der Anleger<br />
negativ auf die Rentabilität der Beteiligung auswirken<br />
kann, bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />
Verlust deren Kapitaleinlage nebst Agio. Sollte<br />
das Fondsobjekt Ende 2021 / Anfang 2022 nicht<br />
veräußert werden, besteht neben dem in Tz. 3.3.2<br />
dargestellten Anschluss- bzw. Weitervermietungsrisiko<br />
darüber hinaus das Risiko der Finanzierung von<br />
erforderlichen Revitalisierungs- und Vermietungskosten<br />
und unter Umständen der Überbrückung<br />
etwaiger Leerstandszeiten, was aus Sicht der Anleger<br />
ebenfalls zu dem vorstehend dargestellten negativen<br />
Beteiligungsergebnis führen kann.<br />
Sollte eine Veräußerung des Fondsobjekts, wie exemplarisch<br />
in der Prognose angenommen, aufgrund<br />
der Marktlage oder Mietsituation Ende 2021 / Anfang<br />
41<br />
2022 wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. durchführbar<br />
sein, kann sich die Beteiligungsdauer des Anlegers<br />
deutlich verlängern. Das Beteiligungskonzept deckt<br />
eine langfristige Vermietung auch weit über das Jahr<br />
2021 hinaus ab. Ist die Fondsgesellschaft durch externe<br />
Einflüsse (z. B. im Fall eigentlich erforderlicher,<br />
jedoch faktisch nicht erreichbarer Anschlussvermietung<br />
oder -finanzierung) gezwungen, das Fondsobjekt<br />
unter Druck in einem schwachen Marktumfeld<br />
zu verkaufen, können die Anleger ihre gesamte<br />
Kapitaleinlage nebst Agio verlieren. Es können<br />
weiterhin Risiken im Rahmen der Veräußerung des<br />
Fondsobjekts auftreten, etwa eine Insolvenz des Käufers,<br />
die zu rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken<br />
beim Verkäufer bzw. der Fondsgesellschaft führen,<br />
oder auch Risiken aus der Übernahme von Gewährleistungen<br />
oder Haftungsverpflichtungen oder aus<br />
daraus resultierenden Rückabwicklungen. Dies kann<br />
im Ergebnis dazu führen, dass die Veräußerung des<br />
Fondsobjekts bzw. des australischen Treuhandvermögens<br />
letztlich scheitert oder rückabgewickelt wird,<br />
dass unerwartet hohe Kosten und Aufwendungen in<br />
diesem Zusammenhang entstehen bzw. dass der Veräußerungserlös<br />
merklich reduziert wird. Es ist auch<br />
nicht auszuschließen, dass noch nach Fondsauflösung<br />
hieraus Belastungen der bzw. Rückforderungen<br />
gegenüber den Anlegern entstehen bzw. dass sich<br />
die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der Anleger<br />
reduziert oder dass sogar die Kapitaleinlage des<br />
Anlegers nebst Agio verloren geht.<br />
3.3.10 Währungsrisiko<br />
Die Investition – bis auf einige Nebenkosten – und<br />
der Mittelrückfluss (Ausschüttungen / Entnahmen<br />
und Veräußerungserlös) erfolgen währungskongruent<br />
in australischen Dollar. Die Einlage in die Fondsgesellschaft<br />
und alle wesentlichen sonstigen vom<br />
Anleger im Rahmen des Beteiligungsangebots zu<br />
leistenden Zahlungen haben in australischen Dollar<br />
zu erfolgen. Der Wechselkurs des australischen<br />
Dollar zum Euro, aber auch zu anderen Währungen,<br />
war in der Vergangenheit deutlichen Schwankungen<br />
unterworfen und wird auch zukünftig Schwankungen<br />
unterliegen. Anleger, deren persönliche, finanzielle<br />
Verhältnisse durch andere Währungen als den australischen<br />
Dollar, also z. B. durch den Euro geprägt<br />
sind, sowie Anleger, die ihre Kapitaleinlage durch<br />
einen Umtausch von anderen Währungen in australischen<br />
Dollar leisten bzw. ihren Mittelrückfluss (anteilige<br />
Ausschüttungen / Entnahmen und anteiliger<br />
Veräußerungserlös) z. B. in Euro transferieren, sind<br />
einem entsprechenden Wechselkursrisiko ausge-