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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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keiten aufgezehrt ist. Dies würde für den Anleger<br />

zu einem Verlust seiner geleisteten Kapitaleinlage<br />

einschließlich Agio führen. Auch ist im Hinblick auf<br />

die künftige Wertentwicklung zu beachten, dass die<br />

im Rahmen des Beteiligungsangebots anfallenden<br />

Dienstleistungsvergütungen und Kosten für einen<br />

späteren Erwerber keine für das Fondsobjekt wertbildenden<br />

Aufwendungen darstellen, mit der Folge,<br />

dass diese erst durch Wertzuwächse des Fondsobjekts<br />

kompensiert werden müssen. Die Veräußerung<br />

des Fondsobjekts ist durch keinerlei Vereinbarungen<br />

gesichert. Insofern besteht zu jedem Zeitpunkt das<br />

Risiko, dass das Fondsobjekt nicht veräußert werden<br />

kann und daher der im Rahmen der Prognoserechnung<br />

kalkulierte Verkaufserlös nicht erzielt wird. Es<br />

kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass eine<br />

Veräußerung der Immobilie nicht möglich ist, weil<br />

der dazu erforderliche Mehrheitsbeschluss in der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft nicht<br />

gefasst wird. Auch vorhandene Altlasten oder später<br />

identifizierte Baumängel und Altlasten können den<br />

Verkauf des Fondsobjekts erschweren und zu zusätzlichen<br />

Kosten und Aufwendungen im Rahmen der<br />

Beseitigung dieser führen.<br />

Die Prognoserechnung geht exemplarisch davon aus,<br />

dass das Fondsobjekt zum Ende des Jahres 2021 / Anfang<br />

des Jahres 2022 veräußert wird. Es wurden bei<br />

der Veräußerung Kosten im Zusammenhang mit der<br />

Revitalisierung bzw. der Wieder- bzw. Anschlussvermietung<br />

und dem Verkauf des Fondsobjekts angesetzt<br />

und von dem projizierten Veräußerungserlös<br />

bzw. den Einnahmen im Jahr 2021 abgezogen. Sollten<br />

die Kostenansätze der Prognoserechnung nicht<br />

ausreichen, würde dies zu einer Verringerung des<br />

möglichen Veräußerungserlöses bzw. der Einnahmen<br />

im Jahr 2021 führen, was sich aus Sicht der Anleger<br />

negativ auf die Rentabilität der Beteiligung auswirken<br />

kann, bis hin zu einem teilweisen oder vollständigen<br />

Verlust deren Kapitaleinlage nebst Agio. Sollte<br />

das Fondsobjekt Ende 2021 / Anfang 2022 nicht<br />

veräußert werden, besteht neben dem in Tz. 3.3.2<br />

dargestellten Anschluss- bzw. Weitervermietungsrisiko<br />

darüber hinaus das Risiko der Finanzierung von<br />

erforderlichen Revitalisierungs- und Vermietungskosten<br />

und unter Umständen der Überbrückung<br />

etwaiger Leerstandszeiten, was aus Sicht der Anleger<br />

ebenfalls zu dem vorstehend dargestellten negativen<br />

Beteiligungsergebnis führen kann.<br />

Sollte eine Veräußerung des Fondsobjekts, wie exemplarisch<br />

in der Prognose angenommen, aufgrund<br />

der Marktlage oder Mietsituation Ende 2021 / Anfang<br />

41<br />

2022 wirtschaftlich nicht sinnvoll bzw. durchführbar<br />

sein, kann sich die Beteiligungsdauer des Anlegers<br />

deutlich verlängern. Das Beteiligungskonzept deckt<br />

eine langfristige Vermietung auch weit über das Jahr<br />

2021 hinaus ab. Ist die Fondsgesellschaft durch externe<br />

Einflüsse (z. B. im Fall eigentlich erforderlicher,<br />

jedoch faktisch nicht erreichbarer Anschlussvermietung<br />

oder -finanzierung) gezwungen, das Fondsobjekt<br />

unter Druck in einem schwachen Marktumfeld<br />

zu verkaufen, können die Anleger ihre gesamte<br />

Kapitaleinlage nebst Agio verlieren. Es können<br />

weiterhin Risiken im Rahmen der Veräußerung des<br />

Fondsobjekts auftreten, etwa eine Insolvenz des Käufers,<br />

die zu rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken<br />

beim Verkäufer bzw. der Fondsgesellschaft führen,<br />

oder auch Risiken aus der Übernahme von Gewährleistungen<br />

oder Haftungsverpflichtungen oder aus<br />

daraus resultierenden Rückabwicklungen. Dies kann<br />

im Ergebnis dazu führen, dass die Veräußerung des<br />

Fondsobjekts bzw. des australischen Treuhandvermögens<br />

letztlich scheitert oder rückabgewickelt wird,<br />

dass unerwartet hohe Kosten und Aufwendungen in<br />

diesem Zusammenhang entstehen bzw. dass der Veräußerungserlös<br />

merklich reduziert wird. Es ist auch<br />

nicht auszuschließen, dass noch nach Fondsauflösung<br />

hieraus Belastungen der bzw. Rückforderungen<br />

gegenüber den Anlegern entstehen bzw. dass sich<br />

die Rentabilität der Beteiligung aus Sicht der Anleger<br />

reduziert oder dass sogar die Kapitaleinlage des<br />

Anlegers nebst Agio verloren geht.<br />

3.3.10 Währungsrisiko<br />

Die Investition – bis auf einige Nebenkosten – und<br />

der Mittelrückfluss (Ausschüttungen / Entnahmen<br />

und Veräußerungserlös) erfolgen währungskongruent<br />

in australischen Dollar. Die Einlage in die Fondsgesellschaft<br />

und alle wesentlichen sonstigen vom<br />

Anleger im Rahmen des Beteiligungsangebots zu<br />

leistenden Zahlungen haben in australischen Dollar<br />

zu erfolgen. Der Wechselkurs des australischen<br />

Dollar zum Euro, aber auch zu anderen Währungen,<br />

war in der Vergangenheit deutlichen Schwankungen<br />

unterworfen und wird auch zukünftig Schwankungen<br />

unterliegen. Anleger, deren persönliche, finanzielle<br />

Verhältnisse durch andere Währungen als den australischen<br />

Dollar, also z. B. durch den Euro geprägt<br />

sind, sowie Anleger, die ihre Kapitaleinlage durch<br />

einen Umtausch von anderen Währungen in australischen<br />

Dollar leisten bzw. ihren Mittelrückfluss (anteilige<br />

Ausschüttungen / Entnahmen und anteiliger<br />

Veräußerungserlös) z. B. in Euro transferieren, sind<br />

einem entsprechenden Wechselkursrisiko ausge-

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