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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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Künftig erforderliche strukturelle Instandhaltungsmaßnahmen,<br />

Reparaturen sowie Revitalisierungsmaßnahmen<br />

betreffend das Fondsobjekt sind<br />

vom Vermieter zu tragen und nicht auf den Mieter<br />

umlegbar. In der Prognoserechnung ist die Schätzung<br />

derartiger Kosten und Aufwendungen gemäß<br />

dem technischen Gutachten lokaler Experten auf<br />

Basis langfristiger Projektionen berücksichtigt (bzw.<br />

es wurden darüber liegende Ansätze herangezogen).<br />

Es besteht gleichwohl das Risiko, dass solche<br />

Aufwendungen tatsächlich höher als prognostiziert<br />

ausfallen. Weiterhin können durch künftige<br />

Rechtsänderungen Investitionen in das Fondsobjekt<br />

ausgelöst werden, die in der Prognose nicht berücksichtigt<br />

wurden (z. B. im Fall der Verschärfung von<br />

Rechtsvorschriften). In diesen Fällen verringern sich<br />

der projizierte Netto-Cashflow und die Liquidität<br />

auf Ebene des australischen Treuhandvermögens<br />

und damit auch der Fondsgesellschaft. Dies kann zu<br />

erheblichen negativen Abweichungen gegenüber<br />

der Prognoserechnung führen und damit für die<br />

Anleger auch zu einer geringeren Rentabilität der<br />

Beteiligung als im Rahmen der Prognoserechnung<br />

angenommen. Nicht auszuschließen ist, dass bei Eintritt<br />

hoher derartiger Zusatzkosten bzw. Zusatzinvestitionen<br />

Fremdmittel aufgenommen werden müssen<br />

und / oder Ausschüttungen / Entnahmen entfallen.<br />

Sollten erforderliche Fremdmittel in einer solchen<br />

Situation nicht zu erhalten sein, müsste / müssten unter<br />

Umständen das Fondsobjekt bzw. die Anteile am<br />

australischen Treuhandvermögen durch die Fondsgesellschaft<br />

veräußert werden. Bei einem schwachen<br />

Marktumfeld kann dies aus Sicht der Anleger den<br />

Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Agio bedeuten.<br />

Mit Beendigung von Mietverträgen können außer<br />

für Instandhaltung und Instandsetzung auch Kosten<br />

für Revitalisierung zur Erhaltung bzw. Verbesserung<br />

der Wettbewerbsfähigkeit (Verkauf / Anschlussvermietung)<br />

des Fondsobjekts entstehen. Im Rahmen<br />

der Prognoserechnung ist (lediglich exemplarisch)<br />

angenommen, die Fondsimmobilie zum Ende des<br />

Jahres 2021 / Anfang des Jahres 2022 zu veräußern.<br />

Der aktuelle Mietvertrag läuft zum 15.06.2021 aus<br />

(sofern er nicht von den Vertragsparteien verlängert<br />

wird). In der Prognoserechnung sind bzgl. der<br />

Verkaufsannahmen bzw. des projizierten Veräußerungserlöses<br />

kalkulatorische Kostenansätze für Anschluss-<br />

bzw. Wiedervermietung und Revitalisierung<br />

berücksichtigt. Es ist jedoch nicht auszuschließen,<br />

dass die in der Prognoserechnung berücksichtigten<br />

Kosten für die Wieder- bzw. Weitervermietung bzw.<br />

Revitalisierung tatsächlich nicht ausreichen. Sollten<br />

30<br />

die berücksichtigten Kosten nicht ausreichen oder<br />

die Fondsgesellschaft das Fondsobjekt über den<br />

projizierten Veräußerungszeitpunkt hinaus halten,<br />

können ungeplante zusätzliche Kosten für Wiedervermietung,<br />

Instandhaltung und Instandsetzung<br />

bzw. Revitalisierung entstehen. Der Veräußerungserlös<br />

bzw. die Liquidität auf Ebene des australischen<br />

Treuhandvermögens und damit der Fondsgesellschaft<br />

können niedriger als prognostiziert ausfallen.<br />

Sollten derartige Abweichungen zum Prognoseszenario<br />

eintreten, können sich für die Anleger negative<br />

Abweichungen bzgl. der Rentabilität der Beteiligung<br />

bis hin zum Verlust der gesamten Kapitaleinlage<br />

nebst Agio ergeben.<br />

Der Vermieter ist auf der Grundlage der mietvertraglichen<br />

Regelungen verpflichtet, für das Fondsobjekt<br />

die erforderlichen technischen Vorrichtungen<br />

(einschließlich Klimaanlage, Heizung, Aufzüge)<br />

bereitzustellen bzw. für deren Betrieb(sbereitschaft)<br />

zu sorgen. Dabei sind einschlägige australische Standards<br />

und im Mietvertrag vereinbarte zusätzliche<br />

Standards einzuhalten. Sollten technische Vorrichtungen<br />

im Verantwortungsbereich des Vermieters<br />

nicht vertragsgemäß funktionieren und zu reparieren<br />

oder zu ersetzen sein, ist der Vermieter verpflichtet,<br />

dies innerhalb eines vertraglich vereinbarten<br />

Zeitraums zu tun. Sollten Flächen für mehr als drei<br />

Geschäftstage in Folge oder, falls der Mangel mehr<br />

als vier Tage innerhalb von zehn Geschäftstagen<br />

besteht, für diesen Zeitraum durch den Mieter nicht<br />

genutzt werden können (z. B. da die Aufzüge / Liftanlagen<br />

nicht funktionieren oder da die Klimaanlage<br />

nicht vertragsgemäß funktioniert), kann der Mieter,<br />

falls dies bei vernünftiger Betrachtung die Nutzbarkeit<br />

der Flächen für den Mieter erschwert oder unmöglich<br />

macht, die Miete für die betroffenen Flächen<br />

und den betroffenen Zeitraum entsprechend anteilig<br />

kürzen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass der<br />

Mieter erfolgreich die außerordentliche Kündigung<br />

des Mietvertrags durchsetzen könnte. Der Eintritt jedes<br />

dieser Fälle kann für die Anleger die Rentabilität<br />

der Beteiligung gegenüber der Prognose reduzieren;<br />

auch ein Totalverlust des Beteiligungsbetrags der<br />

Anleger nebst Agio ist nicht auszuschließen.<br />

Der Vermieter sichert dem Mieter grundsätzlich zu,<br />

dass die Mietflächen vereinbarungsgemäß und in<br />

Übereinstimmung mit anwendbaren Vorschriften<br />

und Gesetzen nutzbar sind, das Mietobjekt regelmäßig<br />

vereinbarungsgemäß gewartet und instandgehalten<br />

wird, frei von gesundheitsschädlichen und<br />

umweltgefährdenden Stoffen ist und vereinbarungs-

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