Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Künftig erforderliche strukturelle Instandhaltungsmaßnahmen,<br />
Reparaturen sowie Revitalisierungsmaßnahmen<br />
betreffend das Fondsobjekt sind<br />
vom Vermieter zu tragen und nicht auf den Mieter<br />
umlegbar. In der Prognoserechnung ist die Schätzung<br />
derartiger Kosten und Aufwendungen gemäß<br />
dem technischen Gutachten lokaler Experten auf<br />
Basis langfristiger Projektionen berücksichtigt (bzw.<br />
es wurden darüber liegende Ansätze herangezogen).<br />
Es besteht gleichwohl das Risiko, dass solche<br />
Aufwendungen tatsächlich höher als prognostiziert<br />
ausfallen. Weiterhin können durch künftige<br />
Rechtsänderungen Investitionen in das Fondsobjekt<br />
ausgelöst werden, die in der Prognose nicht berücksichtigt<br />
wurden (z. B. im Fall der Verschärfung von<br />
Rechtsvorschriften). In diesen Fällen verringern sich<br />
der projizierte Netto-Cashflow und die Liquidität<br />
auf Ebene des australischen Treuhandvermögens<br />
und damit auch der Fondsgesellschaft. Dies kann zu<br />
erheblichen negativen Abweichungen gegenüber<br />
der Prognoserechnung führen und damit für die<br />
Anleger auch zu einer geringeren Rentabilität der<br />
Beteiligung als im Rahmen der Prognoserechnung<br />
angenommen. Nicht auszuschließen ist, dass bei Eintritt<br />
hoher derartiger Zusatzkosten bzw. Zusatzinvestitionen<br />
Fremdmittel aufgenommen werden müssen<br />
und / oder Ausschüttungen / Entnahmen entfallen.<br />
Sollten erforderliche Fremdmittel in einer solchen<br />
Situation nicht zu erhalten sein, müsste / müssten unter<br />
Umständen das Fondsobjekt bzw. die Anteile am<br />
australischen Treuhandvermögen durch die Fondsgesellschaft<br />
veräußert werden. Bei einem schwachen<br />
Marktumfeld kann dies aus Sicht der Anleger den<br />
Totalverlust der Kapitaleinlage nebst Agio bedeuten.<br />
Mit Beendigung von Mietverträgen können außer<br />
für Instandhaltung und Instandsetzung auch Kosten<br />
für Revitalisierung zur Erhaltung bzw. Verbesserung<br />
der Wettbewerbsfähigkeit (Verkauf / Anschlussvermietung)<br />
des Fondsobjekts entstehen. Im Rahmen<br />
der Prognoserechnung ist (lediglich exemplarisch)<br />
angenommen, die Fondsimmobilie zum Ende des<br />
Jahres 2021 / Anfang des Jahres 2022 zu veräußern.<br />
Der aktuelle Mietvertrag läuft zum 15.06.2021 aus<br />
(sofern er nicht von den Vertragsparteien verlängert<br />
wird). In der Prognoserechnung sind bzgl. der<br />
Verkaufsannahmen bzw. des projizierten Veräußerungserlöses<br />
kalkulatorische Kostenansätze für Anschluss-<br />
bzw. Wiedervermietung und Revitalisierung<br />
berücksichtigt. Es ist jedoch nicht auszuschließen,<br />
dass die in der Prognoserechnung berücksichtigten<br />
Kosten für die Wieder- bzw. Weitervermietung bzw.<br />
Revitalisierung tatsächlich nicht ausreichen. Sollten<br />
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die berücksichtigten Kosten nicht ausreichen oder<br />
die Fondsgesellschaft das Fondsobjekt über den<br />
projizierten Veräußerungszeitpunkt hinaus halten,<br />
können ungeplante zusätzliche Kosten für Wiedervermietung,<br />
Instandhaltung und Instandsetzung<br />
bzw. Revitalisierung entstehen. Der Veräußerungserlös<br />
bzw. die Liquidität auf Ebene des australischen<br />
Treuhandvermögens und damit der Fondsgesellschaft<br />
können niedriger als prognostiziert ausfallen.<br />
Sollten derartige Abweichungen zum Prognoseszenario<br />
eintreten, können sich für die Anleger negative<br />
Abweichungen bzgl. der Rentabilität der Beteiligung<br />
bis hin zum Verlust der gesamten Kapitaleinlage<br />
nebst Agio ergeben.<br />
Der Vermieter ist auf der Grundlage der mietvertraglichen<br />
Regelungen verpflichtet, für das Fondsobjekt<br />
die erforderlichen technischen Vorrichtungen<br />
(einschließlich Klimaanlage, Heizung, Aufzüge)<br />
bereitzustellen bzw. für deren Betrieb(sbereitschaft)<br />
zu sorgen. Dabei sind einschlägige australische Standards<br />
und im Mietvertrag vereinbarte zusätzliche<br />
Standards einzuhalten. Sollten technische Vorrichtungen<br />
im Verantwortungsbereich des Vermieters<br />
nicht vertragsgemäß funktionieren und zu reparieren<br />
oder zu ersetzen sein, ist der Vermieter verpflichtet,<br />
dies innerhalb eines vertraglich vereinbarten<br />
Zeitraums zu tun. Sollten Flächen für mehr als drei<br />
Geschäftstage in Folge oder, falls der Mangel mehr<br />
als vier Tage innerhalb von zehn Geschäftstagen<br />
besteht, für diesen Zeitraum durch den Mieter nicht<br />
genutzt werden können (z. B. da die Aufzüge / Liftanlagen<br />
nicht funktionieren oder da die Klimaanlage<br />
nicht vertragsgemäß funktioniert), kann der Mieter,<br />
falls dies bei vernünftiger Betrachtung die Nutzbarkeit<br />
der Flächen für den Mieter erschwert oder unmöglich<br />
macht, die Miete für die betroffenen Flächen<br />
und den betroffenen Zeitraum entsprechend anteilig<br />
kürzen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass der<br />
Mieter erfolgreich die außerordentliche Kündigung<br />
des Mietvertrags durchsetzen könnte. Der Eintritt jedes<br />
dieser Fälle kann für die Anleger die Rentabilität<br />
der Beteiligung gegenüber der Prognose reduzieren;<br />
auch ein Totalverlust des Beteiligungsbetrags der<br />
Anleger nebst Agio ist nicht auszuschließen.<br />
Der Vermieter sichert dem Mieter grundsätzlich zu,<br />
dass die Mietflächen vereinbarungsgemäß und in<br />
Übereinstimmung mit anwendbaren Vorschriften<br />
und Gesetzen nutzbar sind, das Mietobjekt regelmäßig<br />
vereinbarungsgemäß gewartet und instandgehalten<br />
wird, frei von gesundheitsschädlichen und<br />
umweltgefährdenden Stoffen ist und vereinbarungs-