28.05.2013 Aufrufe

Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Angaben betreffend die Anlageziele und die<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlagen (§ 9 Abs. 1<br />

VermVerkProspV): Die Fondsgesellschaft hält das<br />

Fondsobjekt (vergleiche hierzu Tz. 5) nicht direkt,<br />

sondern über ein vorgeschaltetes australisches<br />

Treuhandvermögen („BF Australia 8 Trust“). Sie hält<br />

mit Ausnahme eines Treuhandanteils, der von der<br />

Real I.S. Australia Pty Ltd gehalten wird, alle Treuhandanteile<br />

an dem BF Australia 8 Trust („Treuhandvermögen“<br />

oder „Trust“), einem Treuhandvermögen<br />

nach australischem Recht. Das Treuhandvermögen<br />

selbst hat nach australischem Recht keine eigene<br />

Rechtspersönlichkeit bzw. Rechtsfähigkeit (Details<br />

dazu siehe Tz. 10.5), sondern wird von einem<br />

Treuhänder rechtsgeschäftlich vertreten und vom<br />

Treuhänder gesondert ausschließlich auf Rechnung<br />

der Treugeber (hier der Fondsgesellschaft) gehalten<br />

und verwaltet. Daher ist das nachstehend beschriebene<br />

Grundstück nebst aufstehender Immobilie (das<br />

„Fondsobjekt“) das Anlageobjekt im Rahmen der<br />

vorliegenden Vermögensanlage. Der Treuhänder des<br />

Trusts, The Trust Company (Australia) Limited („Treuhänder“)<br />

ist aufgrund einer Optionsvereinbarung<br />

(„Put and Call Option“) berechtigt, das Eigentum an<br />

dem Grundstück mit aufstehender Immobilie „655 –<br />

661 Bourke Street, Melbourne, Victoria, <strong>Australien</strong>“<br />

(„Fondsobjekt“) voraussichtlich zum 30.03.2012 zu<br />

erwerben. Der Treuhänder wird das Fondsobjekt<br />

nach Erwerb treuhänderisch für die Treugeber (also<br />

im Wesentlichen für die Fondsgesellschaft) als<br />

Begünstigte aus dem Treuhandvermögen halten<br />

und langfristig vermieten (Anlageziel der Fondsgesellschaft).<br />

Das Anlageobjekt bzw. die Anlageziele<br />

sind insofern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht erworben bzw. erreicht, sondern erst mit<br />

Durchführung des geplanten Erwerbs des Fondsobjekts<br />

voraussichtlich Ende März 2012, wobei für den<br />

geplanten Erwerb bereits alle erforderlichen Verträge<br />

mit dem Verkäufer des Fondsobjekts abgeschlossen<br />

wurden (Optionsvereinbarung, siehe oben)<br />

bzw. endverhandelt wurden (Realisierungsgrad der<br />

Vermögensanlage). Die Fondsgesellschaft bzw. deren<br />

Gesellschafter können auf der Grundlage der vertraglichen<br />

Regelungen des Treuhandvertrags für das<br />

Treuhandvermögen bzw. des Gesellschaftsvertrags<br />

für die Fondsgesellschaft alle wesentlichen Entscheidungen<br />

betreffend das Fondsobjekt, insbesondere<br />

bezüglich dessen Erwerb und Verkauf, treffen. Die<br />

Anlagepolitik der Vermögensanlage basiert auf den<br />

entsprechenden vertraglichen Grundlagen dieser<br />

Verträge und Vereinbarungen. Wirtschaftlich berechtigt<br />

an dem Fondsobjekt, d. h. den Erträgen aus<br />

der Vermietung und Verpachtung sowie ggf. Veräu-<br />

121<br />

ßerung des Fondsobjekts, ist als Treugeber damit im<br />

Wesentlichen die Fondsgesellschaft.<br />

Der Erwerb und die Vermietung des Fondsobjekts<br />

ist das einzig vorgesehene Projekt der Fondsgesellschaft,<br />

und die Nettoeinnahmen aus dieser Vermögensanlage<br />

werden ausschließlich dazu sowie zur<br />

Bildung einer Liquiditätsreserve genutzt. Weitere<br />

Projekte bzw. Investitionen sind nicht geplant.<br />

Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich gemäß<br />

dem zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

angestrebten Fondskonzept nach erfolgreicher<br />

Durchführung der Platzierung des Gesellschaftskapitals<br />

zunächst um einen reinen Eigenkapitalfonds<br />

(siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.2.1 auf Seite 27<br />

bzw. in Tz. 3.3.3 auf Seite 36 sowie in Tz. 3.3.4 auf<br />

Seite 38). Ziel ist es, den Erwerb des Eigentums<br />

am Fondsobjekt einschließlich Nebenkosten und<br />

Kosten der Fondsstrukturierung nach erfolgreicher<br />

Durchführung der Platzierung ausschließlich durch<br />

Kapitaleinlagen nebst Agio der Anleger zu finanzieren<br />

(Mittelherkunft). Das Anlegerkapital ist jedoch<br />

kurzfristig bzw. während der Platzierungsfrist durch<br />

eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung vorzufinanzieren.<br />

Die über die Kapitalerhöhung gemäß § 4 des<br />

Gesellschaftsvertrags angestrebten Nettoeinnahmen<br />

aus diesem Beteiligungsangebot reichen auf der<br />

Grundlage des prognostizierten Finanzierungs- und<br />

Investitionsplans aus, um die vorstehenden Projekte<br />

zu realisieren und damit die Anlageziele zu erreichen.<br />

Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />

nicht genutzt.<br />

Die Anteile am geschlossenen Immobilienfonds <strong>Bayernfonds</strong><br />

<strong>Australien</strong> 8 werden von der Fondsgesellschaft<br />

(<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH &<br />

Co. <strong>Australien</strong> 8 KG) emittiert.<br />

10.2 Gesellschaftsrechtliche Verträge und<br />

Vereinbarungen der Fondsgesellschaft<br />

10.2.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

(„Gesellschaftsvertrag“) ist vollständig unter Tz. 13<br />

dieses Beteiligungsprospekts abgedruckt.<br />

Die Fondsgesellschaft, an der sich die Anleger<br />

mittelbar als Treugeber beteiligen, wurde von der<br />

Real I.S. Beteiligungs GmbH (als geschäftsführender<br />

Kommanditist), der Real I.S. Fund Management

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!