Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Angaben betreffend die Anlageziele und die<br />
Anlagepolitik der Vermögensanlagen (§ 9 Abs. 1<br />
VermVerkProspV): Die Fondsgesellschaft hält das<br />
Fondsobjekt (vergleiche hierzu Tz. 5) nicht direkt,<br />
sondern über ein vorgeschaltetes australisches<br />
Treuhandvermögen („BF Australia 8 Trust“). Sie hält<br />
mit Ausnahme eines Treuhandanteils, der von der<br />
Real I.S. Australia Pty Ltd gehalten wird, alle Treuhandanteile<br />
an dem BF Australia 8 Trust („Treuhandvermögen“<br />
oder „Trust“), einem Treuhandvermögen<br />
nach australischem Recht. Das Treuhandvermögen<br />
selbst hat nach australischem Recht keine eigene<br />
Rechtspersönlichkeit bzw. Rechtsfähigkeit (Details<br />
dazu siehe Tz. 10.5), sondern wird von einem<br />
Treuhänder rechtsgeschäftlich vertreten und vom<br />
Treuhänder gesondert ausschließlich auf Rechnung<br />
der Treugeber (hier der Fondsgesellschaft) gehalten<br />
und verwaltet. Daher ist das nachstehend beschriebene<br />
Grundstück nebst aufstehender Immobilie (das<br />
„Fondsobjekt“) das Anlageobjekt im Rahmen der<br />
vorliegenden Vermögensanlage. Der Treuhänder des<br />
Trusts, The Trust Company (Australia) Limited („Treuhänder“)<br />
ist aufgrund einer Optionsvereinbarung<br />
(„Put and Call Option“) berechtigt, das Eigentum an<br />
dem Grundstück mit aufstehender Immobilie „655 –<br />
661 Bourke Street, Melbourne, Victoria, <strong>Australien</strong>“<br />
(„Fondsobjekt“) voraussichtlich zum 30.03.2012 zu<br />
erwerben. Der Treuhänder wird das Fondsobjekt<br />
nach Erwerb treuhänderisch für die Treugeber (also<br />
im Wesentlichen für die Fondsgesellschaft) als<br />
Begünstigte aus dem Treuhandvermögen halten<br />
und langfristig vermieten (Anlageziel der Fondsgesellschaft).<br />
Das Anlageobjekt bzw. die Anlageziele<br />
sind insofern zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht erworben bzw. erreicht, sondern erst mit<br />
Durchführung des geplanten Erwerbs des Fondsobjekts<br />
voraussichtlich Ende März 2012, wobei für den<br />
geplanten Erwerb bereits alle erforderlichen Verträge<br />
mit dem Verkäufer des Fondsobjekts abgeschlossen<br />
wurden (Optionsvereinbarung, siehe oben)<br />
bzw. endverhandelt wurden (Realisierungsgrad der<br />
Vermögensanlage). Die Fondsgesellschaft bzw. deren<br />
Gesellschafter können auf der Grundlage der vertraglichen<br />
Regelungen des Treuhandvertrags für das<br />
Treuhandvermögen bzw. des Gesellschaftsvertrags<br />
für die Fondsgesellschaft alle wesentlichen Entscheidungen<br />
betreffend das Fondsobjekt, insbesondere<br />
bezüglich dessen Erwerb und Verkauf, treffen. Die<br />
Anlagepolitik der Vermögensanlage basiert auf den<br />
entsprechenden vertraglichen Grundlagen dieser<br />
Verträge und Vereinbarungen. Wirtschaftlich berechtigt<br />
an dem Fondsobjekt, d. h. den Erträgen aus<br />
der Vermietung und Verpachtung sowie ggf. Veräu-<br />
121<br />
ßerung des Fondsobjekts, ist als Treugeber damit im<br />
Wesentlichen die Fondsgesellschaft.<br />
Der Erwerb und die Vermietung des Fondsobjekts<br />
ist das einzig vorgesehene Projekt der Fondsgesellschaft,<br />
und die Nettoeinnahmen aus dieser Vermögensanlage<br />
werden ausschließlich dazu sowie zur<br />
Bildung einer Liquiditätsreserve genutzt. Weitere<br />
Projekte bzw. Investitionen sind nicht geplant.<br />
Bei dem Beteiligungsangebot handelt es sich gemäß<br />
dem zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
angestrebten Fondskonzept nach erfolgreicher<br />
Durchführung der Platzierung des Gesellschaftskapitals<br />
zunächst um einen reinen Eigenkapitalfonds<br />
(siehe hierzu die Hinweise in Tz. 3.2.1 auf Seite 27<br />
bzw. in Tz. 3.3.3 auf Seite 36 sowie in Tz. 3.3.4 auf<br />
Seite 38). Ziel ist es, den Erwerb des Eigentums<br />
am Fondsobjekt einschließlich Nebenkosten und<br />
Kosten der Fondsstrukturierung nach erfolgreicher<br />
Durchführung der Platzierung ausschließlich durch<br />
Kapitaleinlagen nebst Agio der Anleger zu finanzieren<br />
(Mittelherkunft). Das Anlegerkapital ist jedoch<br />
kurzfristig bzw. während der Platzierungsfrist durch<br />
eine Eigenkapital-Zwischenfinanzierung vorzufinanzieren.<br />
Die über die Kapitalerhöhung gemäß § 4 des<br />
Gesellschaftsvertrags angestrebten Nettoeinnahmen<br />
aus diesem Beteiligungsangebot reichen auf der<br />
Grundlage des prognostizierten Finanzierungs- und<br />
Investitionsplans aus, um die vorstehenden Projekte<br />
zu realisieren und damit die Anlageziele zu erreichen.<br />
Für sonstige Zwecke werden die Nettoeinnahmen<br />
nicht genutzt.<br />
Die Anteile am geschlossenen Immobilienfonds <strong>Bayernfonds</strong><br />
<strong>Australien</strong> 8 werden von der Fondsgesellschaft<br />
(<strong>Bayernfonds</strong> Immobilienverwaltung GmbH &<br />
Co. <strong>Australien</strong> 8 KG) emittiert.<br />
10.2 Gesellschaftsrechtliche Verträge und<br />
Vereinbarungen der Fondsgesellschaft<br />
10.2.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
(„Gesellschaftsvertrag“) ist vollständig unter Tz. 13<br />
dieses Beteiligungsprospekts abgedruckt.<br />
Die Fondsgesellschaft, an der sich die Anleger<br />
mittelbar als Treugeber beteiligen, wurde von der<br />
Real I.S. Beteiligungs GmbH (als geschäftsführender<br />
Kommanditist), der Real I.S. Fund Management