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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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Fondsgesellschaft als Zahlstelle. Andere Stellen,<br />

die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger<br />

ausführen, existieren nicht.<br />

i) Beitrittsgrundlage / Vertragsverhältnisse /<br />

spezielle Risiken<br />

Die Einzelheiten zu den Vertragsverhältnissen<br />

sind in der Beitrittsvereinbarung und im Beteiligungsprospekt<br />

enthalten. Diese Dokumente<br />

enthalten eine vollständige Beschreibung der<br />

Vertragsverhältnisse. Die speziellen Risiken der<br />

Beteiligung sind in Tz. 3 des Beteiligungsprospekts<br />

beschrieben. Für nähere Einzelheiten wird auf<br />

diese Dokumente bzw. Informationen verwiesen.<br />

Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen,<br />

insbesondere der vorliegende Beteiligungsprospekt<br />

„<strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 8“ gelten<br />

bis zur Mitteilung von Änderungen.<br />

Die Real I.S. hält den Beteiligungsprospekt zur<br />

kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

16.3 Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst<br />

a) Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Die Beitrittsvereinbarung sowie das Vertragsverhältnis<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und dem<br />

einzelnen Anleger unterliegen dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von<br />

§ 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes<br />

die gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen<br />

ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />

diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrags der Sitz des Treuhänders, soweit<br />

dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.<br />

b) Sprache<br />

Die Vertragssprache ist deutsch. Die Kommunikation<br />

zwischen der Fondsgesellschaft, ihren Gesellschaftern<br />

und den Anlegern erfolgt ausschließlich<br />

in deutscher Sprache.<br />

c) Widerrufsrecht<br />

Der Anleger kann seine Vertragserklärung innerhalb<br />

von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />

in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />

234<br />

Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in<br />

Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />

auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten<br />

gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1<br />

Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des<br />

Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

Real I.S. AG<br />

Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />

Innere Wiener Straße 17<br />

81667 München<br />

Fax-Nummer: 089 48 90 82 - 296<br />

E-Mail: info@realisag.de<br />

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die<br />

beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />

und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />

Zinsen) herauszugeben. Kann der Anleger der<br />

Fondsgesellschaft die empfangene Leistung<br />

sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht<br />

oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben,<br />

muss er der Fondsgesellschaft insoweit Wertersatz<br />

leisten. Dies kann dazu führen, dass der Anleger<br />

die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />

für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />

erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von<br />

Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />

werden. Die Frist beginnt für den Anleger mit der<br />

Absendung seiner Widerrufserklärung, für die<br />

Fondsgesellschaft mit deren Empfang.<br />

Das Widerrufsrecht des Anlegers erlischt vorzeitig,<br />

wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen<br />

Wunsch des Anlegers vollständig erfüllt ist,<br />

bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />

Die Einzelheiten finden sich in der in der Beitrittsvereinbarung<br />

abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />

16.4 Informationen zu etwaigen außergerichtlichen<br />

Rechtsbehelfen und das Bestehen<br />

von Garantiefonds<br />

a) Außergerichtlicher Rechtsbehelf<br />

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)<br />

betreffend Fernabsatzverträge über <strong>Finanzdienstleistung</strong>en<br />

können Anleger (unbeschadet<br />

ihres Rechts, die Gerichte anzurufen) die bei der

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