Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Fondsgesellschaft als Zahlstelle. Andere Stellen,<br />
die bestimmungsgemäß Zahlungen an den Anleger<br />
ausführen, existieren nicht.<br />
i) Beitrittsgrundlage / Vertragsverhältnisse /<br />
spezielle Risiken<br />
Die Einzelheiten zu den Vertragsverhältnissen<br />
sind in der Beitrittsvereinbarung und im Beteiligungsprospekt<br />
enthalten. Diese Dokumente<br />
enthalten eine vollständige Beschreibung der<br />
Vertragsverhältnisse. Die speziellen Risiken der<br />
Beteiligung sind in Tz. 3 des Beteiligungsprospekts<br />
beschrieben. Für nähere Einzelheiten wird auf<br />
diese Dokumente bzw. Informationen verwiesen.<br />
Die den Anlegern zur Verfügung gestellten Informationen,<br />
insbesondere der vorliegende Beteiligungsprospekt<br />
„<strong>Bayernfonds</strong> <strong>Australien</strong> 8“ gelten<br />
bis zur Mitteilung von Änderungen.<br />
Die Real I.S. hält den Beteiligungsprospekt zur<br />
kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
16.3 Angaben zum Fernabsatzvertrag selbst<br />
a) Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
Die Beitrittsvereinbarung sowie das Vertragsverhältnis<br />
zwischen der Fondsgesellschaft und dem<br />
einzelnen Anleger unterliegen dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland.<br />
Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von<br />
§ 13 BGB ist, gelten hinsichtlich des Gerichtsstandes<br />
die gesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen<br />
ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus<br />
diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrags der Sitz des Treuhänders, soweit<br />
dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.<br />
b) Sprache<br />
Die Vertragssprache ist deutsch. Die Kommunikation<br />
zwischen der Fondsgesellschaft, ihren Gesellschaftern<br />
und den Anlegern erfolgt ausschließlich<br />
in deutscher Sprache.<br />
c) Widerrufsrecht<br />
Der Anleger kann seine Vertragserklärung innerhalb<br />
von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen<br />
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.<br />
234<br />
Die Frist beginnt nach Erhalt der Belehrung in<br />
Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und<br />
auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten<br />
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1<br />
Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />
genügt die rechtzeitige Absendung des<br />
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />
Real I.S. AG<br />
Gesellschaft für Immobilien Assetmanagement<br />
Innere Wiener Straße 17<br />
81667 München<br />
Fax-Nummer: 089 48 90 82 - 296<br />
E-Mail: info@realisag.de<br />
Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die<br />
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren<br />
und ggf. gezogene Nutzungen (z. B.<br />
Zinsen) herauszugeben. Kann der Anleger der<br />
Fondsgesellschaft die empfangene Leistung<br />
sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht<br />
oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben,<br />
muss er der Fondsgesellschaft insoweit Wertersatz<br />
leisten. Dies kann dazu führen, dass der Anleger<br />
die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen<br />
für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />
erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von<br />
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt<br />
werden. Die Frist beginnt für den Anleger mit der<br />
Absendung seiner Widerrufserklärung, für die<br />
Fondsgesellschaft mit deren Empfang.<br />
Das Widerrufsrecht des Anlegers erlischt vorzeitig,<br />
wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen<br />
Wunsch des Anlegers vollständig erfüllt ist,<br />
bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />
Die Einzelheiten finden sich in der in der Beitrittsvereinbarung<br />
abgedruckten Widerrufsbelehrung.<br />
16.4 Informationen zu etwaigen außergerichtlichen<br />
Rechtsbehelfen und das Bestehen<br />
von Garantiefonds<br />
a) Außergerichtlicher Rechtsbehelf<br />
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften<br />
des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)<br />
betreffend Fernabsatzverträge über <strong>Finanzdienstleistung</strong>en<br />
können Anleger (unbeschadet<br />
ihres Rechts, die Gerichte anzurufen) die bei der