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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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sie zu Beginn des Mietverhältnisses übergeben wurden<br />

(sog. „Commencement Standard Schedule“ als<br />

Bestandteil des „Condition Report“). Ausgenommen<br />

von dieser Verpflichtung sind grundsätzlich lediglich<br />

Umstände, die im Rahmen der Gebäudeversicherungen<br />

versichert sind bzw. für die der Verkäufer unter<br />

dem Works Agreement die Reparaturverpflichtung<br />

übernommen hat (bzw. für die Gewährleistungen<br />

der ausführenden Unternehmen bestehen) sowie Reparaturen<br />

und Instandhaltungsmaßnahmen, für die<br />

der Vermieter die Verpflichtungen übernommen hat<br />

(also strukturelle Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen),<br />

es sei denn, der Mieter hat den Grund<br />

für das Reparaturerfordernis zu vertreten. Der Mieter<br />

hat zudem die unbedingte Verpflichtung zur Vornahme<br />

gewisser Ersatzinvestitionen beim Ausfall von bestimmten<br />

Gebäudekomponenten übernommen (sog.<br />

„Prescribed Equipment“, z. B. sog. „Supplementary<br />

Air Conditioning Units“, also zusätzliche Klima- und<br />

Heizanlagevorrichtungen des Mieters).<br />

Zum Ende der Mietvertragslaufzeit im Jahr 2021 (bzw.<br />

in jedem Fall der Beendigung des Mietvertrags) hat<br />

der Mieter – sofern er den Vertrag mit dem Vermieter<br />

nicht (erneut) verlängert – den Mietgegenstand<br />

in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückzugeben.<br />

Zum Zeitpunkt der Übergabe wurde hierfür<br />

ein spezieller Zustandsbericht (sog. „Schedule of<br />

Condition“) erstellt. Der Mieter ist verpflichtet, die<br />

Räume vor Rückgabe vollständig zu reinigen. Etwaige<br />

dem Mieter gehörende Ausbauten und Vorrichtungen<br />

können nach Wahl des Mieters verbleiben oder<br />

werden vom Mieter auf dessen Kosten ausgebaut,<br />

wobei der Mieter die entsprechenden Flächen dann<br />

in dem gleichen Zustand wie zur Übergabe der Mietsache<br />

an den Vermieter zurückgeben muss. Falls der<br />

Mieter seinen vorgenannten mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

nicht nachkommt, kann der Vermieter<br />

entsprechende Ausgleichszahlungen / Schadenersatz<br />

verlangen.<br />

Vereinbarungen betreffend Umweltratings<br />

für das Mietobjekt<br />

Das Fondsobjekt besitzt hinsichtlich seines aktuellen<br />

„Green-Building-Status“ derzeit ein Umweltrating<br />

betreffend die Energieeffizienz des Objekts nach<br />

dem anwendbaren australischen System (National<br />

Australian Built Environment Rating System; kurz<br />

„NABERS“) von 3,5 Star NABERS (in einem System<br />

von bis zu 6 Star NABERS, nähere Informationen<br />

sind unter http://www.nabers.com.au/ zu ersehen).<br />

Im Rahmen des Neuabschlusses des Mietvertrags<br />

153<br />

haben Vermieter und Mieter vereinbart, dass im Zuge<br />

des vorgesehenen Modernisierungs- und Aufwertungsprojekts<br />

(Details hierzu siehe nachstehend in<br />

Tz. 10.6.3.2) dieses Umweltrating auf 4,5 Star NABERS<br />

angehoben werden soll. Der Vermieter ist insofern<br />

„nach bestem Bemühen“ verpflichtet, angemessene<br />

Anstrengungen zu unternehmen, um nach Durchführung<br />

der Arbeiten und nach einem angemessenen<br />

Zeitraum ein Rating von 4,5 Star NABERS zu erhalten<br />

und dieses auf der Grundlage der anwendbaren<br />

Regularien des NABERS-Systems aufrechtzuerhalten.<br />

Der Mieter hat umfangreiche mietvertragliche<br />

Mitwirkungspflichten, damit der Vermieter seinen<br />

vorstehend genannten mietvertraglichen Verpflichtungen<br />

betreffend das Umweltrating für das Fondsobjekt<br />

erfüllen kann. Für den Fall, dass gleich aus<br />

welchem Grund das Rating von 4,5 Star NABERS nicht<br />

erreicht und aufrechterhalten werden kann (oder<br />

gar ein Rating insgesamt nicht erreicht wird), stehen<br />

dem Mieter keine (Schadenersatz-)Ansprüche oder<br />

sonstige Rechte (z. B. auf Mietminderung) zu. Bei der<br />

relevanten mietvertraglichen Regelung handelt es<br />

sich insoweit nur um eine „nach bestem Bemühen“-<br />

Regelung seitens des Vermieters, die insbesondere<br />

stark von der Mitwirkung des Nutzers / des Mieters<br />

des Fondsobjekts abhängt, da wesentliche Voraussetzungen<br />

für den Erhalt des relevanten Umweltratings<br />

an die entsprechende Nutzung durch den Mieter<br />

gekoppelt sind.<br />

Versicherungspflichten<br />

Der Vermieter hat das Fondsobjekt umfassend zu<br />

versichern, wobei die Kosten für den Versicherungsschutz<br />

als Teil der Bewirtschaftungskosten („Outgoing“)<br />

vollständig auf den Mieter umgelegt werden<br />

können. Der Vermieter ist im Wesentlichen verpflichtet,<br />

folgende Versicherungen abzuschließen:<br />

Eine „all-risk“-Sachversicherung für das Grundstück /<br />

Fondsobjekt, die im Wesentlichen alle vernünftigerweise<br />

zu versichernden und auch tatsächlich<br />

am Markt versicherbaren Risiken zum jeweiligen<br />

Wiederherstellungswert abdeckt (also beispielsweise<br />

für Schäden im Zusammenhang mit oder durch<br />

Feuer, Explosion, Flut, Sturm und Gewitter, Erdbeben,<br />

Blitzschlag, Unruhen und Aufruhr, Fahrzeuge / Flugzeuge,<br />

Setzungen, Wasserschäden jeder Art etc.).<br />

Der Bereich „Terror“ ist in <strong>Australien</strong> zudem über<br />

einen staatlich organisierten Versicherungsschutz<br />

abgedeckt. Die Sachversicherung schließt bei der<br />

Bemessung der versicherten Wiederherstellungswerte<br />

auch Abbruchkosten, Planungskosten, Kosten

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