Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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sie zu Beginn des Mietverhältnisses übergeben wurden<br />
(sog. „Commencement Standard Schedule“ als<br />
Bestandteil des „Condition Report“). Ausgenommen<br />
von dieser Verpflichtung sind grundsätzlich lediglich<br />
Umstände, die im Rahmen der Gebäudeversicherungen<br />
versichert sind bzw. für die der Verkäufer unter<br />
dem Works Agreement die Reparaturverpflichtung<br />
übernommen hat (bzw. für die Gewährleistungen<br />
der ausführenden Unternehmen bestehen) sowie Reparaturen<br />
und Instandhaltungsmaßnahmen, für die<br />
der Vermieter die Verpflichtungen übernommen hat<br />
(also strukturelle Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen),<br />
es sei denn, der Mieter hat den Grund<br />
für das Reparaturerfordernis zu vertreten. Der Mieter<br />
hat zudem die unbedingte Verpflichtung zur Vornahme<br />
gewisser Ersatzinvestitionen beim Ausfall von bestimmten<br />
Gebäudekomponenten übernommen (sog.<br />
„Prescribed Equipment“, z. B. sog. „Supplementary<br />
Air Conditioning Units“, also zusätzliche Klima- und<br />
Heizanlagevorrichtungen des Mieters).<br />
Zum Ende der Mietvertragslaufzeit im Jahr 2021 (bzw.<br />
in jedem Fall der Beendigung des Mietvertrags) hat<br />
der Mieter – sofern er den Vertrag mit dem Vermieter<br />
nicht (erneut) verlängert – den Mietgegenstand<br />
in dem vertraglich vereinbarten Zustand zurückzugeben.<br />
Zum Zeitpunkt der Übergabe wurde hierfür<br />
ein spezieller Zustandsbericht (sog. „Schedule of<br />
Condition“) erstellt. Der Mieter ist verpflichtet, die<br />
Räume vor Rückgabe vollständig zu reinigen. Etwaige<br />
dem Mieter gehörende Ausbauten und Vorrichtungen<br />
können nach Wahl des Mieters verbleiben oder<br />
werden vom Mieter auf dessen Kosten ausgebaut,<br />
wobei der Mieter die entsprechenden Flächen dann<br />
in dem gleichen Zustand wie zur Übergabe der Mietsache<br />
an den Vermieter zurückgeben muss. Falls der<br />
Mieter seinen vorgenannten mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
nicht nachkommt, kann der Vermieter<br />
entsprechende Ausgleichszahlungen / Schadenersatz<br />
verlangen.<br />
Vereinbarungen betreffend Umweltratings<br />
für das Mietobjekt<br />
Das Fondsobjekt besitzt hinsichtlich seines aktuellen<br />
„Green-Building-Status“ derzeit ein Umweltrating<br />
betreffend die Energieeffizienz des Objekts nach<br />
dem anwendbaren australischen System (National<br />
Australian Built Environment Rating System; kurz<br />
„NABERS“) von 3,5 Star NABERS (in einem System<br />
von bis zu 6 Star NABERS, nähere Informationen<br />
sind unter http://www.nabers.com.au/ zu ersehen).<br />
Im Rahmen des Neuabschlusses des Mietvertrags<br />
153<br />
haben Vermieter und Mieter vereinbart, dass im Zuge<br />
des vorgesehenen Modernisierungs- und Aufwertungsprojekts<br />
(Details hierzu siehe nachstehend in<br />
Tz. 10.6.3.2) dieses Umweltrating auf 4,5 Star NABERS<br />
angehoben werden soll. Der Vermieter ist insofern<br />
„nach bestem Bemühen“ verpflichtet, angemessene<br />
Anstrengungen zu unternehmen, um nach Durchführung<br />
der Arbeiten und nach einem angemessenen<br />
Zeitraum ein Rating von 4,5 Star NABERS zu erhalten<br />
und dieses auf der Grundlage der anwendbaren<br />
Regularien des NABERS-Systems aufrechtzuerhalten.<br />
Der Mieter hat umfangreiche mietvertragliche<br />
Mitwirkungspflichten, damit der Vermieter seinen<br />
vorstehend genannten mietvertraglichen Verpflichtungen<br />
betreffend das Umweltrating für das Fondsobjekt<br />
erfüllen kann. Für den Fall, dass gleich aus<br />
welchem Grund das Rating von 4,5 Star NABERS nicht<br />
erreicht und aufrechterhalten werden kann (oder<br />
gar ein Rating insgesamt nicht erreicht wird), stehen<br />
dem Mieter keine (Schadenersatz-)Ansprüche oder<br />
sonstige Rechte (z. B. auf Mietminderung) zu. Bei der<br />
relevanten mietvertraglichen Regelung handelt es<br />
sich insoweit nur um eine „nach bestem Bemühen“-<br />
Regelung seitens des Vermieters, die insbesondere<br />
stark von der Mitwirkung des Nutzers / des Mieters<br />
des Fondsobjekts abhängt, da wesentliche Voraussetzungen<br />
für den Erhalt des relevanten Umweltratings<br />
an die entsprechende Nutzung durch den Mieter<br />
gekoppelt sind.<br />
Versicherungspflichten<br />
Der Vermieter hat das Fondsobjekt umfassend zu<br />
versichern, wobei die Kosten für den Versicherungsschutz<br />
als Teil der Bewirtschaftungskosten („Outgoing“)<br />
vollständig auf den Mieter umgelegt werden<br />
können. Der Vermieter ist im Wesentlichen verpflichtet,<br />
folgende Versicherungen abzuschließen:<br />
Eine „all-risk“-Sachversicherung für das Grundstück /<br />
Fondsobjekt, die im Wesentlichen alle vernünftigerweise<br />
zu versichernden und auch tatsächlich<br />
am Markt versicherbaren Risiken zum jeweiligen<br />
Wiederherstellungswert abdeckt (also beispielsweise<br />
für Schäden im Zusammenhang mit oder durch<br />
Feuer, Explosion, Flut, Sturm und Gewitter, Erdbeben,<br />
Blitzschlag, Unruhen und Aufruhr, Fahrzeuge / Flugzeuge,<br />
Setzungen, Wasserschäden jeder Art etc.).<br />
Der Bereich „Terror“ ist in <strong>Australien</strong> zudem über<br />
einen staatlich organisierten Versicherungsschutz<br />
abgedeckt. Die Sachversicherung schließt bei der<br />
Bemessung der versicherten Wiederherstellungswerte<br />
auch Abbruchkosten, Planungskosten, Kosten