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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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verhandeln. Sollten diese Konditionen weniger günstig<br />

sein, kann sich dies nachteilig auf die Liquidität<br />

der Fondsgesellschaft auswirken. Es ist auch nicht<br />

sicher, ob in einer solchen Situation überhaupt eine<br />

Anschlussfinanzierung am Markt erhältlich sein wird.<br />

Dies kann zu Kürzungen oder gar zu Aussetzungen<br />

möglicher Ausschüttungen an die / Entnahmen der<br />

Anleger führen. Ist die Fondsgesellschaft im Rahmen<br />

einer Fremdfinanzierung gar gezwungen, das<br />

Fondsobjekt in einem schwachen Marktumfeld zu<br />

veräußern (beispielsweise weil keine Anschlussfinanzierung<br />

möglich ist oder Vertragsbestimmungen<br />

und -pflichten wie beispielsweise die Einhaltung von<br />

vertraglich vereinbarten Finanzkennziffern unter<br />

den Darlehensverträgen nicht eingehalten werden<br />

können, so dass die Bank Darlehensverträge kündigt<br />

und die Sicherheiten verwertet), kann dies den Totalverlust<br />

der Kapitaleinlage nebst Agio der Anleger<br />

nach sich ziehen bzw. eine erhebliche Reduzierung<br />

gegenüber der prognostizierten Rentabilität für die<br />

Anleger bewirken.<br />

3.3.5 Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf<br />

Sollte bei der Fondsgesellschaft (oder dem vorgeschalteten<br />

australischen Treuhandvermögen) weiterer<br />

Finanzierungsbedarf entstehen und dieser nicht<br />

aus einer Kapitalerhöhung gedeckt werden können<br />

(z. B. weil Gesellschafter an einer Kapitalerhöhung<br />

nicht teilnehmen bzw. diese nicht beschließen),<br />

müsste die Fondsgesellschaft (oder das vorgeschaltete<br />

australische Treuhandvermögen) Fremdkapital<br />

aufnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass zum Zeitpunkt der erforderlichen Fremdkapitalaufnahme<br />

eine Finanzierung nur zu ungünstigen<br />

Bedingungen möglich sein wird. Dies kann sich<br />

auf die Liquidität der Fondsgesellschaft nachteilig<br />

auswirken und zu einer Verminderung bzw. zum<br />

Ausbleiben der prognostizierten Ausschüttungen<br />

an die / Entnahmen der Anleger führen. Weiter kann<br />

nicht ausgeschlossen werden, dass keine zusätzliche<br />

Finanzierung gewährt wird. In diesem Fall besteht<br />

das Risiko, dass es zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

kommt und die Anleger ihre Kapitaleinlage<br />

nebst Agio vollständig verlieren.<br />

3.3.6 Kosten der Fondsgesellschaft bzw. des<br />

australischen Treuhandvermögens<br />

Es werden Kosten und Aufwendungen u. a. für die<br />

strukturelle Instandhaltung und Reparatur des<br />

Fondsobjekts und für bestimmte Dienstleistungen<br />

entstehen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden<br />

39<br />

können. Solche Kosten und Aufwendungen sind<br />

im Rahmen des prognostizierten Investitions- und<br />

Finanzierungsplans sowie der Prognoserechnung,<br />

zum Teil auf Basis von Schätzungen, berücksichtigt.<br />

Das Gleiche gilt für die Gesellschaftskosten (Kosten<br />

des Jahresabschlusses und für rechtliche und / oder<br />

steuerliche Beratung, Kosten für den Treuhänder des<br />

australischen Treuhandvermögens) und die Kosten<br />

für die Geschäftsbesorgung.<br />

Ein erheblicher Teil der vorgenannten Kostenpositionen<br />

basiert jedoch auf Kostenschätzungen<br />

(z. B. zukünftige Entwicklung der vom Vermieter zu<br />

zahlenden und nicht auf den Mieter umzulegenden<br />

strukturellen Instandhaltungs- und Reparaturkosten,<br />

Kosten der Rechts- und Steuerberatung), d. h. die<br />

Kosten können in ihrer tatsächlichen Höhe von den<br />

jeweiligen Ansätzen im prognostizierten Investitions-<br />

und Finanzierungsplan oder in der Prognoserechnung<br />

abweichen. Auch ist nicht auszuschließen,<br />

dass zusätzliche nicht vorgesehene laufende Kosten<br />

entstehen (z. B. aufgrund höherer Kostensteigerungen<br />

als angenommen, durch Rechtsstreitigkeiten<br />

oder Auseinandersetzungen mit dem Mieter oder<br />

Verkäufer des Fondsobjekts) und einen erhöhten<br />

Finanzierungsbedarf oder eine Reduktion der projizierten<br />

Liquidität erfordern. Durch Eintritt jedes der<br />

vorstehenden Ereignisse können sich nachteilige<br />

Abweichungen von den Ansätzen im prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplan bzw. in der<br />

Prognoserechnung ergeben, die zu einer geringeren<br />

Ausschüttung an die / Entnahme der Anleger und zu<br />

einer nachteiligen Abweichung der Rentabilität der<br />

Beteiligung aus der Sicht der Anleger führen können.<br />

3.3.7 Liquidität<br />

Die Liquiditätsberechnungen im Rahmen der Prognose<br />

berücksichtigen nicht, dass die Einkünfte aus<br />

der Vermietung des Fondsobjekts sowie der ausgewiesene<br />

Liquiditätsüberschuss den Anlegern unter<br />

Umständen erst zeitverzögert zugerechnet werden<br />

bzw. zeitverzögert zufließen. Für unvorhergesehene<br />

Ausgaben oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen<br />

ist eine Liquiditätsreserve vorgesehen.<br />

Die Liquiditätsreserve (auf Ebene des australischen<br />

Treuhandvermögens bzw. der Fondsgesellschaft)<br />

wird insgesamt aus einem im prognostizierten<br />

Investitions- und Finanzierungsplan eingestellten<br />

Betrag sowie aus laufenden Liquiditätsüberschüssen<br />

gebildet. Durch die tatsächliche Entwicklung (z. B.<br />

bei niedrigeren Mieteinnahmen, höheren Kosten<br />

oder Steuern) kann die Liquiditätsreserve insgesamt

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