Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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verhandeln. Sollten diese Konditionen weniger günstig<br />
sein, kann sich dies nachteilig auf die Liquidität<br />
der Fondsgesellschaft auswirken. Es ist auch nicht<br />
sicher, ob in einer solchen Situation überhaupt eine<br />
Anschlussfinanzierung am Markt erhältlich sein wird.<br />
Dies kann zu Kürzungen oder gar zu Aussetzungen<br />
möglicher Ausschüttungen an die / Entnahmen der<br />
Anleger führen. Ist die Fondsgesellschaft im Rahmen<br />
einer Fremdfinanzierung gar gezwungen, das<br />
Fondsobjekt in einem schwachen Marktumfeld zu<br />
veräußern (beispielsweise weil keine Anschlussfinanzierung<br />
möglich ist oder Vertragsbestimmungen<br />
und -pflichten wie beispielsweise die Einhaltung von<br />
vertraglich vereinbarten Finanzkennziffern unter<br />
den Darlehensverträgen nicht eingehalten werden<br />
können, so dass die Bank Darlehensverträge kündigt<br />
und die Sicherheiten verwertet), kann dies den Totalverlust<br />
der Kapitaleinlage nebst Agio der Anleger<br />
nach sich ziehen bzw. eine erhebliche Reduzierung<br />
gegenüber der prognostizierten Rentabilität für die<br />
Anleger bewirken.<br />
3.3.5 Außerplanmäßiger Finanzierungsbedarf<br />
Sollte bei der Fondsgesellschaft (oder dem vorgeschalteten<br />
australischen Treuhandvermögen) weiterer<br />
Finanzierungsbedarf entstehen und dieser nicht<br />
aus einer Kapitalerhöhung gedeckt werden können<br />
(z. B. weil Gesellschafter an einer Kapitalerhöhung<br />
nicht teilnehmen bzw. diese nicht beschließen),<br />
müsste die Fondsgesellschaft (oder das vorgeschaltete<br />
australische Treuhandvermögen) Fremdkapital<br />
aufnehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass zum Zeitpunkt der erforderlichen Fremdkapitalaufnahme<br />
eine Finanzierung nur zu ungünstigen<br />
Bedingungen möglich sein wird. Dies kann sich<br />
auf die Liquidität der Fondsgesellschaft nachteilig<br />
auswirken und zu einer Verminderung bzw. zum<br />
Ausbleiben der prognostizierten Ausschüttungen<br />
an die / Entnahmen der Anleger führen. Weiter kann<br />
nicht ausgeschlossen werden, dass keine zusätzliche<br />
Finanzierung gewährt wird. In diesem Fall besteht<br />
das Risiko, dass es zu einer Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
kommt und die Anleger ihre Kapitaleinlage<br />
nebst Agio vollständig verlieren.<br />
3.3.6 Kosten der Fondsgesellschaft bzw. des<br />
australischen Treuhandvermögens<br />
Es werden Kosten und Aufwendungen u. a. für die<br />
strukturelle Instandhaltung und Reparatur des<br />
Fondsobjekts und für bestimmte Dienstleistungen<br />
entstehen, die nicht auf die Mieter umgelegt werden<br />
39<br />
können. Solche Kosten und Aufwendungen sind<br />
im Rahmen des prognostizierten Investitions- und<br />
Finanzierungsplans sowie der Prognoserechnung,<br />
zum Teil auf Basis von Schätzungen, berücksichtigt.<br />
Das Gleiche gilt für die Gesellschaftskosten (Kosten<br />
des Jahresabschlusses und für rechtliche und / oder<br />
steuerliche Beratung, Kosten für den Treuhänder des<br />
australischen Treuhandvermögens) und die Kosten<br />
für die Geschäftsbesorgung.<br />
Ein erheblicher Teil der vorgenannten Kostenpositionen<br />
basiert jedoch auf Kostenschätzungen<br />
(z. B. zukünftige Entwicklung der vom Vermieter zu<br />
zahlenden und nicht auf den Mieter umzulegenden<br />
strukturellen Instandhaltungs- und Reparaturkosten,<br />
Kosten der Rechts- und Steuerberatung), d. h. die<br />
Kosten können in ihrer tatsächlichen Höhe von den<br />
jeweiligen Ansätzen im prognostizierten Investitions-<br />
und Finanzierungsplan oder in der Prognoserechnung<br />
abweichen. Auch ist nicht auszuschließen,<br />
dass zusätzliche nicht vorgesehene laufende Kosten<br />
entstehen (z. B. aufgrund höherer Kostensteigerungen<br />
als angenommen, durch Rechtsstreitigkeiten<br />
oder Auseinandersetzungen mit dem Mieter oder<br />
Verkäufer des Fondsobjekts) und einen erhöhten<br />
Finanzierungsbedarf oder eine Reduktion der projizierten<br />
Liquidität erfordern. Durch Eintritt jedes der<br />
vorstehenden Ereignisse können sich nachteilige<br />
Abweichungen von den Ansätzen im prognostizierten<br />
Investitions- und Finanzierungsplan bzw. in der<br />
Prognoserechnung ergeben, die zu einer geringeren<br />
Ausschüttung an die / Entnahme der Anleger und zu<br />
einer nachteiligen Abweichung der Rentabilität der<br />
Beteiligung aus der Sicht der Anleger führen können.<br />
3.3.7 Liquidität<br />
Die Liquiditätsberechnungen im Rahmen der Prognose<br />
berücksichtigen nicht, dass die Einkünfte aus<br />
der Vermietung des Fondsobjekts sowie der ausgewiesene<br />
Liquiditätsüberschuss den Anlegern unter<br />
Umständen erst zeitverzögert zugerechnet werden<br />
bzw. zeitverzögert zufließen. Für unvorhergesehene<br />
Ausgaben oder zum Ausgleich von Mindereinnahmen<br />
ist eine Liquiditätsreserve vorgesehen.<br />
Die Liquiditätsreserve (auf Ebene des australischen<br />
Treuhandvermögens bzw. der Fondsgesellschaft)<br />
wird insgesamt aus einem im prognostizierten<br />
Investitions- und Finanzierungsplan eingestellten<br />
Betrag sowie aus laufenden Liquiditätsüberschüssen<br />
gebildet. Durch die tatsächliche Entwicklung (z. B.<br />
bei niedrigeren Mieteinnahmen, höheren Kosten<br />
oder Steuern) kann die Liquiditätsreserve insgesamt