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Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds

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Bezogen auf das Fondsobjekt besteht das Risiko,<br />

dass ggf. Ansprüche auf Mängelbeseitigung – auch<br />

bezogen auf die kaufvertraglich noch vereinbarten<br />

Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in der Verantwortung<br />

des Verkäufers – gegenüber ausführenden<br />

Unternehmen nicht durchgesetzt werden können<br />

und daher auf Kosten des Eigentümers (d. h. wirtschaftlich<br />

betrachtet zukünftig der Fondsgesellschaft)<br />

beseitigt werden müssen. Es besteht ferner<br />

das Risiko, dass die ausführenden Unternehmen zur<br />

Mängelbeseitigung vertraglich nicht verpflichtet<br />

sind, Ansprüche nicht (mehr) durchgesetzt werden<br />

können (z. B. Verjährung) oder diese ihrer Verpflichtung<br />

nicht nachkommen (z. B. bei Insolvenz), so<br />

dass die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlichen<br />

Betrachtung für die Mängelbeseitigung aufkommen<br />

muss. Damit können auch im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses<br />

bestehende (bekannte und unbekannte)<br />

Mängel zu zusätzlichem Aufwand führen. In<br />

den vorgenannten Fällen kann sich die Rentabilität<br />

der Beteiligung durch erhöhte Kosten und / oder<br />

geringere Einnahmen reduzieren bzw. dies für den<br />

Anleger den teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

seiner Kapitaleinlage nebst Agio bedeuten. Dasselbe<br />

gilt für unbehebbare Mängel, da diese zu einem dauerhaften<br />

und erheblichen Wertverlust des Fondsobjekts<br />

führen können.<br />

3.2.2 Markt­ und Standortentwicklung<br />

Investitionen in Immobilien werden von der allgemeinen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst.<br />

Diese kann sich negativ auf die Vermietungssituation<br />

und Werthaltigkeit des Fondsobjekts auswirken. Eine<br />

negative Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />

kann sich auf die Nachfrage nach<br />

Gewerbeimmobilien am Standort des Fondsobjekts<br />

nachteilig auswirken. Hierdurch kann die Nachfrage<br />

nach Flächen insgesamt und damit auch die langfristig<br />

erzielbare Marktmiete für das Fondsobjekt<br />

sinken. Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld<br />

und Arbeitsgewohnheiten können Umbauten und<br />

zusätzliche Investitionen erforderlich machen und<br />

insoweit die Attraktivität des Fondsobjekts beeinflussen.<br />

Ob die in der Prognoserechnung unterstellten<br />

Entwicklungen eintreten, ist u. a. davon abhängig,<br />

wie sich am Standort des Fondsobjekts die Nachfrage<br />

nach vergleichbaren Büroflächen entwickelt. Trotz<br />

sorgfältiger Auswahl des Fondsobjekts hinsichtlich<br />

Standort, Lage und Mieterqualität sind langfristige<br />

Vermietbarkeit und die Wertentwicklung und damit<br />

die nachhaltige Ertragskraft des Fondsobjekts nicht<br />

absehbar. Ferner ist derzeit nicht vorhersehbar, ob<br />

29<br />

und in welchem Umfang weitere Objekte im Umfeld<br />

des Fondsobjekts auf den Markt gelangen. Es ist<br />

auch nicht vorhersehbar, ob und in welchem Umfang<br />

durch Renovierungsmaßnahmen gleichwertige<br />

oder höherwertige Mietflächen in der Umgebung<br />

des Fondsobjekts geschaffen werden. Die Wertentwicklung<br />

und langfristige Vermietbarkeit des<br />

Fondsobjekts ist somit auch von den Veränderungen<br />

des Marktumfelds, den Arbeitsbedingungen und<br />

der Veränderung der Konkurrenzsituation abhängig.<br />

Eine negative Entwicklung im vorgenannten Bereich<br />

könnte dazu führen, dass Ausschüttungen / Entnahmen<br />

an die Anleger teilweise oder ganz unterbleiben<br />

müssen und dass sich die Rentabilität der Beteiligung<br />

für die Anleger gegenüber der Prognose reduziert.<br />

3.2.3 Instandhaltung und Instandsetzung /<br />

Revitalisierung<br />

Alle Kosten und Ausgaben für strukturelle Reparaturen<br />

und Instandhaltungen bzw. Revitalisierungen des<br />

Fondsobjekts (also im Wesentlichen für „Dach und<br />

Fach“) unter dem bestehenden Mietvertrag sind vom<br />

Vermieter zu tragen. Weitere Kosten für Instandhaltung<br />

und Instandsetzung bzw. Reparatur sind gemäß<br />

den mietvertraglichen Regelungen grundsätzlich<br />

vom Mieter zu tragen. Kostenschätzungen für diesbezügliche<br />

Aufwendungen während des Prognosezeitraums,<br />

die den Vermieter und damit wirtschaftlich<br />

die Fondsgesellschaft treffen, wurden durch den<br />

technischen Gutachter der Fondsgesellschaft ermittelt<br />

und unter Sicherheitszuschlägen im Rahmen der<br />

Prognoserechnung angesetzt. Gleichwohl bestehen<br />

letztlich für die Fondsgesellschaft die nachstehend<br />

dargestellten Risiken:<br />

Es besteht das Risiko, dass letztlich auch Kosten und<br />

Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen,<br />

die nicht struktureller Art sind und damit<br />

eigentlich vom Mieter zu bezahlen wären, entgegen<br />

den mietvertraglichen Regelungen vom Vermieter<br />

bezahlt werden müssen. Dies kann beispielsweise<br />

auf unterschiedlicher Auslegung der mietvertraglichen<br />

Regelungen beruhen und / oder weil Experten,<br />

Schiedsgutacher oder Gerichte dies letztlich so<br />

entscheiden. Derartige Kosten und Aufwendungen<br />

sind im Rahmen der Prognoserechnung nicht berücksichtigt<br />

und könnten dazu führen, dass Ausschüttungen<br />

/ Entnahmen an die Anleger teilweise oder ganz<br />

unterbleiben müssen und dass sich die Rentabilität<br />

der Beteiligung für die Anleger gegenüber der Prognose<br />

reduziert.

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