Bayernfonds Australien 8 - AVL Finanzdienstleistung Investmentfonds
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Bezogen auf das Fondsobjekt besteht das Risiko,<br />
dass ggf. Ansprüche auf Mängelbeseitigung – auch<br />
bezogen auf die kaufvertraglich noch vereinbarten<br />
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung in der Verantwortung<br />
des Verkäufers – gegenüber ausführenden<br />
Unternehmen nicht durchgesetzt werden können<br />
und daher auf Kosten des Eigentümers (d. h. wirtschaftlich<br />
betrachtet zukünftig der Fondsgesellschaft)<br />
beseitigt werden müssen. Es besteht ferner<br />
das Risiko, dass die ausführenden Unternehmen zur<br />
Mängelbeseitigung vertraglich nicht verpflichtet<br />
sind, Ansprüche nicht (mehr) durchgesetzt werden<br />
können (z. B. Verjährung) oder diese ihrer Verpflichtung<br />
nicht nachkommen (z. B. bei Insolvenz), so<br />
dass die Fondsgesellschaft in einer wirtschaftlichen<br />
Betrachtung für die Mängelbeseitigung aufkommen<br />
muss. Damit können auch im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses<br />
bestehende (bekannte und unbekannte)<br />
Mängel zu zusätzlichem Aufwand führen. In<br />
den vorgenannten Fällen kann sich die Rentabilität<br />
der Beteiligung durch erhöhte Kosten und / oder<br />
geringere Einnahmen reduzieren bzw. dies für den<br />
Anleger den teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
seiner Kapitaleinlage nebst Agio bedeuten. Dasselbe<br />
gilt für unbehebbare Mängel, da diese zu einem dauerhaften<br />
und erheblichen Wertverlust des Fondsobjekts<br />
führen können.<br />
3.2.2 Markt und Standortentwicklung<br />
Investitionen in Immobilien werden von der allgemeinen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst.<br />
Diese kann sich negativ auf die Vermietungssituation<br />
und Werthaltigkeit des Fondsobjekts auswirken. Eine<br />
negative Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen<br />
kann sich auf die Nachfrage nach<br />
Gewerbeimmobilien am Standort des Fondsobjekts<br />
nachteilig auswirken. Hierdurch kann die Nachfrage<br />
nach Flächen insgesamt und damit auch die langfristig<br />
erzielbare Marktmiete für das Fondsobjekt<br />
sinken. Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld<br />
und Arbeitsgewohnheiten können Umbauten und<br />
zusätzliche Investitionen erforderlich machen und<br />
insoweit die Attraktivität des Fondsobjekts beeinflussen.<br />
Ob die in der Prognoserechnung unterstellten<br />
Entwicklungen eintreten, ist u. a. davon abhängig,<br />
wie sich am Standort des Fondsobjekts die Nachfrage<br />
nach vergleichbaren Büroflächen entwickelt. Trotz<br />
sorgfältiger Auswahl des Fondsobjekts hinsichtlich<br />
Standort, Lage und Mieterqualität sind langfristige<br />
Vermietbarkeit und die Wertentwicklung und damit<br />
die nachhaltige Ertragskraft des Fondsobjekts nicht<br />
absehbar. Ferner ist derzeit nicht vorhersehbar, ob<br />
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und in welchem Umfang weitere Objekte im Umfeld<br />
des Fondsobjekts auf den Markt gelangen. Es ist<br />
auch nicht vorhersehbar, ob und in welchem Umfang<br />
durch Renovierungsmaßnahmen gleichwertige<br />
oder höherwertige Mietflächen in der Umgebung<br />
des Fondsobjekts geschaffen werden. Die Wertentwicklung<br />
und langfristige Vermietbarkeit des<br />
Fondsobjekts ist somit auch von den Veränderungen<br />
des Marktumfelds, den Arbeitsbedingungen und<br />
der Veränderung der Konkurrenzsituation abhängig.<br />
Eine negative Entwicklung im vorgenannten Bereich<br />
könnte dazu führen, dass Ausschüttungen / Entnahmen<br />
an die Anleger teilweise oder ganz unterbleiben<br />
müssen und dass sich die Rentabilität der Beteiligung<br />
für die Anleger gegenüber der Prognose reduziert.<br />
3.2.3 Instandhaltung und Instandsetzung /<br />
Revitalisierung<br />
Alle Kosten und Ausgaben für strukturelle Reparaturen<br />
und Instandhaltungen bzw. Revitalisierungen des<br />
Fondsobjekts (also im Wesentlichen für „Dach und<br />
Fach“) unter dem bestehenden Mietvertrag sind vom<br />
Vermieter zu tragen. Weitere Kosten für Instandhaltung<br />
und Instandsetzung bzw. Reparatur sind gemäß<br />
den mietvertraglichen Regelungen grundsätzlich<br />
vom Mieter zu tragen. Kostenschätzungen für diesbezügliche<br />
Aufwendungen während des Prognosezeitraums,<br />
die den Vermieter und damit wirtschaftlich<br />
die Fondsgesellschaft treffen, wurden durch den<br />
technischen Gutachter der Fondsgesellschaft ermittelt<br />
und unter Sicherheitszuschlägen im Rahmen der<br />
Prognoserechnung angesetzt. Gleichwohl bestehen<br />
letztlich für die Fondsgesellschaft die nachstehend<br />
dargestellten Risiken:<br />
Es besteht das Risiko, dass letztlich auch Kosten und<br />
Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltungen,<br />
die nicht struktureller Art sind und damit<br />
eigentlich vom Mieter zu bezahlen wären, entgegen<br />
den mietvertraglichen Regelungen vom Vermieter<br />
bezahlt werden müssen. Dies kann beispielsweise<br />
auf unterschiedlicher Auslegung der mietvertraglichen<br />
Regelungen beruhen und / oder weil Experten,<br />
Schiedsgutacher oder Gerichte dies letztlich so<br />
entscheiden. Derartige Kosten und Aufwendungen<br />
sind im Rahmen der Prognoserechnung nicht berücksichtigt<br />
und könnten dazu führen, dass Ausschüttungen<br />
/ Entnahmen an die Anleger teilweise oder ganz<br />
unterbleiben müssen und dass sich die Rentabilität<br />
der Beteiligung für die Anleger gegenüber der Prognose<br />
reduziert.