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Wirtschaftsrecht II - Studentenverbindung Concordia Bern

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Prof. Dr. Roland von Büren WS 1998/99<br />

Version vom 7. Mai 2001 <strong>Wirtschaftsrecht</strong> <strong>II</strong><br />

Fall 14: Begriff des Konzerns<br />

Prüfen Sie, ob in den folgenden Fällen ein Konzern i.S.v. OR 663e I vorliegt:<br />

1. Die Burkhalter Sanitär AG in Grosshöchstetten hat eine kleine Aktiengesellschaft<br />

in Langnau und eine GmbH in Burgdorf erworben, die beide ebenfalls<br />

im Sanitärbereich tätig sind. Herr Burkhalter hat die Leitung der drei Firmen<br />

übernommen, welche zusammen einen Umsatz von Fr. 15 Mio. erzielen. Sie<br />

beschäftigen im Schnitt etwa 60 Mitarbeiter und die Bilanzsumme beträgt etwas<br />

über Fr. 5 Mio.<br />

2. Die Rehberg GmbH in Laupen gehört zu den weltweit führenden Handelsfirmen<br />

im Bereich von PVC-Rohren mit einem Gesamtumsatz von über Fr. 200<br />

Mio. und mehr als 600 Beschäftigten. Diese hat 22 Tochtergesellschaften in<br />

der ganzen Welt, welche von Laupen aus geleitet werden.<br />

3. Die Mobicasa-Versicherungsgesellschaft gehört zu den führenden Sachversicherern<br />

der Schweiz. Ihr Umsatz liegt über 1.5 Mrd. Die Mobicasa selbst ist<br />

eine Genossenschaft; sie besitzt aber vier Aktiengesellschaften in der Schweiz,<br />

welche von <strong>Bern</strong> aus geleitet werden.<br />

4. Die <strong>Bern</strong>ischen Kraftwerke AG und die Jungfraubahn AG gründen zusammen<br />

eine neue Aktiengesellschaft, welche zum Ziel hat, die Strom- und Fahrleitungen<br />

der beiden Unternehmen zu Datenübertragungszwecken einzusetzen.<br />

Die beiden Partner sind am Gemeinschaftsunternehmen zu je 50% beteiligt.<br />

6.2 Die Konzernbildung<br />

6.2.1 Motive für die Konzernbildung<br />

VON BÜREN, Konzern, S. 32 ff.<br />

A) Wirtschaftspolitische Gründe<br />

Übernationale Unternehmen sind Spieler auf dem durch den Abbau von Handelsschranken<br />

nunmehr weltumspannenden Markt, die ohne Rücksicht auf nationale Befindlichkeiten<br />

die sich bietenden Standortvorteile (Steuern, Arbeit, Ausbildung usf.)<br />

ausnutzen.<br />

Wo weiterhin Handelsschranken bestehen, können diese durch die Gründung abhängiger<br />

Unternehmen in den jeweiligen Märkten umgangen werden. Diese Unternehme unterstehen<br />

vollständig dem Recht des jeweiligen Staates und geniessen dessen Vor- und<br />

Nachteile.<br />

B) Betriebswirtschaftliche Gründe<br />

Konzerne werden zum einen gebildet, weil so in vertikalen Strukturen die Zwischengewinne<br />

der verschiedenen Wirtschaftsstufen eliminiert werden können (der zum Konzern<br />

gehörende Zulieferer muss auf seine Produkte keine Gewinnmargen schlagen).<br />

Auf der horizontalen Ebene zum andern – d.h. bei Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe<br />

– sind insbesondere Rationalisierung und Zusammenlegung von Produkti-<br />

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