Wirtschaftsrecht II - Studentenverbindung Concordia Bern
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Prof. Dr. Roland von Büren WS 1998/99<br />
Version vom 7. Mai 2001 <strong>Wirtschaftsrecht</strong> <strong>II</strong><br />
on (Skalenerträge 113 ), Logistik (Lieferung just in time), Forschung 114 usf. Antrieb zur<br />
Konzernbildung. Verschiedene Einheiten können so zu betriebswirtschaftlich optimalen<br />
Gebilden zusammengefasst werden (Beschaffung, Lagerung). Nicht zu vergessen die<br />
Vorteile grosser Marktmacht z.B. beim Aushandeln günstiger Konditionen.<br />
Vorteile bringen oft auch zentrale Strategien (z.B. weltweit einheitlicher Auftritt) und<br />
der zentrale Mitteleinsatz (Kapital, Wissen, Arbeit). Andererseits kann dort, wo an nationale<br />
Empfindlichkeit nicht gerührt werden soll, eine Anpassung an die jeweilige<br />
Umgebung vorgenommen werden.<br />
C) Steuerrecht<br />
Der steuerrechtliche Antrieb zur Bildung von Konzernen besteht insbesondere im Beteiligungsabzug<br />
(Art. 28 I StHG, Art. 69 DBG), dem Holdingprivileg (Art. 28 <strong>II</strong> StHG)<br />
und dem Domizilprivileg (Art. 28 <strong>II</strong>I StHG), d.h. der Möglichkeit für eine Holdinggesellschaft<br />
bzw. ein herrschendes Unternehmen, Beteiligungen (nahezu) steuerneutral zu<br />
halten. Die Erträge aus den Beteiligungen werden in diesem Fall nicht auf jeder Stufe<br />
voll versteuert, sondern nur bei der untersten Konzerngesellschaft.<br />
Ein weiterer steuerlicher Vorteil besteht darin, dass die Holdinggesellschaft ihren Sitz<br />
irgendwo haben kann, vorzugsweise in einem steuergünstigen Land oder Kanton.<br />
D) Kartellrecht<br />
Innerhalb von Konzernen greift, da hier kein Wettbewerb herrscht, das Kartellrecht<br />
nicht. Vgl. dazu die Aufführungen oben 6.1.3E).<br />
E) Gesellschaftsrechtliche Gründe<br />
Ein wichtiger Grund für die Beibehaltung der juristischen Selbständigkeit der Konzernunternehmen<br />
ist darin zu erblicken, dass grundsätzlich die einzelnen Unternehmen nur<br />
mit ihrem eigenen Vermögen als Haftungssubstrat für ihre Verbindlichkeiten haften.<br />
Der Konzernierung kommt also auch die Funktion der Haftungsbeschränkung zu<br />
(gleich den Schotten eines Schiffes); wenn ein Konzernunternehmen in Konkurs fällt,<br />
betrifft dies die übrigen Unternehmen des Konzerns nicht.<br />
113 Der Begriff der Skalenerträge (economy of scales) drückt die Beziehung zwischen den Kosten (pro<br />
Stück) und der produzierten Menge aus: je grösser die Anzahl der produzierten Menge ist, desto kleiner<br />
werden die Stückkosten. Dieser betriebswirtschaftliche Wunderbegriff hat allerdings heute seinen<br />
Glanz erheblich eingebüsst, da man feststellen musst, dass mit zunehmender Menge die Stückkosten<br />
auch wieder grösser werden können (weil z.B. für die grössere Menge zusätzliche Investitionen nötig<br />
sind), dass grosse Produktionseinheiten für Spezialanfertigungen in kleineren Mengen zu wenig flexibel<br />
sind usf.<br />
114 So verwenden z.B. Roche und Novartis um die 18% ihres Umsatzes für Forschungszwecke; die Forschung<br />
im Pharmabereich erfordert derart grosse Investitionen, dass diese für viele kleinere Unternehmen<br />
zu gross wären.<br />
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