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Deutsch im Gespräch - Daf Daz Tagung

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Günther Schneider<br />

«Spricht genug <strong>Deutsch</strong>, um ... » – Überlegungen zur Beurteilung<br />

der mündlichen Kommunikationsfähigkeit<br />

Das Urteil «Der oder die spricht aber gut <strong>Deutsch</strong>» und erst recht «Er/sie<br />

spricht aber nicht gut <strong>Deutsch</strong>» ist schnell gemacht. Jeder und jede traut sich<br />

das Urteil zu: Laien und Fachleute. Laien wahrscheinlich mit noch mehr Selbstsicherheit<br />

als manche, deren Beruf und Spezialität es ist, Sprachleistungen zu<br />

beurteilen.<br />

Das Urteil darüber, wie gut jemand <strong>Deutsch</strong> spricht, kann z. B. den Ausschlag<br />

dafür geben, ob jemand weiter <strong>Deutsch</strong> lernt, eine Lehrstelle bekommt<br />

oder eingebürgert wird. Nun ist es allerdings keineswegs so, dass die Beurteilung<br />

dann, wenn sie besonders folgenschwer ist, Fachleuten vorbehalten<br />

bleibt. In der Schweiz entscheiden wie in manchen anderen Ländern Laien darüber,<br />

ob jemand über genügend Sprachkenntnisse verfügt, um eingebürgert<br />

zu werden. Grundlage der Entscheidung ist entweder ein Einzelgespräch mit<br />

einem Beamten oder eine Befragung durch die Einbürgerungskommission.<br />

Eine neuere Untersuchung zur Überprüfung der Sprachkenntnisse <strong>im</strong> Rahmen<br />

des Einbürgerungsverfahrens, die <strong>im</strong> Auftrag der Eidgenössischen Kommission<br />

für Ausländerfragen durchgeführt wurde, bestätigt: 1. Die Bedeutung<br />

der Sprachkenntnisse für die Beurteilung der Integration wird in der Praxis<br />

sehr verschieden gewichtet und 2. Die Anforderungen an die Sprachkenntnisse<br />

sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich<br />

(Schneider et al. 2006).<br />

In Gesetzestexten und Verordnungen finden sich oft nur vage Umschreibungen<br />

wie «genügende Sprachkenntnisse zur Verständigung mit den Behörden<br />

und der einhe<strong>im</strong>ischen Bevölkerung» 1 . Nur in wenigen Kantonen werden<br />

bisher in zusätzlichen Richtlinien und Wegleitungen konkretere Beschreibungen<br />

versucht. Bezogen auf die Niveaus des Europäischen Referenzrahmens (Europarat<br />

2001) erstrecken sich die Formulierungen auf ein grosses Niveauspektrum,<br />

das von A1 bis B2 reicht. Sehr unterschiedlich ist auch die Art der Prüfungsgespräche.<br />

Der Inhalt der Befragung reicht von einfachen Alltagskonversationen<br />

über das Abfragen von staatskundlichem Wissen bis zu Gesinnungsprüfungen.<br />

Die Beurteilung erfolgt wie gesagt durch Laien, die für diese Aufgabe<br />

in der Regel nicht geschult werden. Die Beurteilung ist subjektiv und geschieht<br />

in vielen Fällen ohne ausformulierte Kriterien. Zuweilen ist die Beurteilung<br />

zudem abhängig vom politischen Kl<strong>im</strong>a in der Gemeinde.<br />

1 Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz des Kantons Graubünden vom 13. Dezember<br />

2005, Art. 5.2d.<br />

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