31.10.2013 Aufrufe

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

genannten Straftaten im Rahmen <strong>der</strong> Organisierten Kriminalität sowie von<br />

Verbrechen zu übermitteln.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> BLKR ist es zudem nicht hinzunehmen und auch öffentlich nicht<br />

vermittelbar, dass Verfassungsschutzbehörden in bestimmten Fällen ihnen vorliegende<br />

Informationen zur Aufklärung o<strong>der</strong> Verhin<strong>der</strong>ung schwerster Straftaten nicht<br />

an die zur Strafverfolgung bzw. zur Gefahrenabwehr berufenen Behörden<br />

weitergeben müssen.<br />

2.3.3 Empfehlung<br />

Die BLKR ist <strong>der</strong> Ansicht, dass eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> Übermittlungsvorschriften<br />

in Bund und Län<strong>der</strong>n notwendig ist, d<strong>am</strong>it alle Behörden auf Bun<strong>des</strong>- und<br />

Lan<strong>des</strong>ebene von einem einheitlichen Rechtsstandard ausgehen können.<br />

In allen Verfassungsschutzgesetzen sollte ein <strong>für</strong> alle Verfassungsschutzbehörden<br />

einheitlicher Tatbestand geschaffen werden, <strong>der</strong> — neben <strong>der</strong> verbindlichen Informationsübermittlung<br />

bei Staatsschutzdelikten — eine Übermittlungspflicht gegenüber<br />

Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden bei weiteren Delikten vorsieht.<br />

Diese Übermittlungspflicht sollte an die Schwere <strong>des</strong> in Frage kommenden Delikts<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> abzuwehrenden Gefahr geknüpft werden. Dies kann z. B. anhand eines<br />

Kataloges (wie § 138 StGB, §§ 100a Abs. 2, 100c Abs. 2 StPO, §§ 3 Abs. 1, 7 Abs. 4<br />

G10), anhand <strong>des</strong> § 12 StGB (Differenzierung nach Verbrechen/Vergehen) o<strong>der</strong><br />

abstrakt nach <strong>der</strong> Schwere <strong>des</strong> Delikts o<strong>der</strong> <strong>der</strong> drohenden Gefahr (wie in §§ 5<br />

Abs. 2, 6 Abs. 1 <strong>des</strong> Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei<br />

von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Län<strong>der</strong>n zur<br />

Bekämpfung <strong>des</strong> gewaltbezogenen Rechtsextremismus (Rechtsextremismus-Datei-<br />

Gesetz - RED-G)) geschehen.<br />

Die BLKR hat sich hierzu noch keine endgültige Meinung gebildet. Sie wird im<br />

Abschlussbericht einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!