31.10.2013 Aufrufe

Protokoll der 39. Sitzung des Ausschusses für Inners am 10.01.2013

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form <strong>für</strong> Fahndungsaufrufe und Vermisstensuche genannt. Die sich hieraus ergebenden beson<strong>der</strong>en<br />

Fragestellungen bedürfen einer geson<strong>der</strong>ten polizeifachlichen Prüfung und sind<br />

nicht Gegenstand dieses Berichts.<br />

II. Öffentlichkeitsarbeit in sozialen Netzwerken als Gegenstand datenschutzaufsichtlicher<br />

Diskussion<br />

Im August 2011 hat das Unabhängige Lan<strong>des</strong>zentrum <strong>für</strong> Datenschutz Schleswig-Holstein<br />

(ULD) alle Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein aufgefor<strong>der</strong>t, ihre Fanpages bei Facebook<br />

und Social Plugins auf ihren Webseiten zu entfernen. Diese verstießen in ihrer gegenwärtigen<br />

Ausgestaltung gegen Bestimmungen <strong>des</strong> Telemediengesetzes (TMG).<br />

Die Konferenz <strong>der</strong> Datenschutzbeauftragten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> hat in einer Entschließung<br />

vom 28./29. September 2011 hervorgehoben, dass die direkte Einbindung <strong>des</strong><br />

Like-Buttons und an<strong>der</strong>er Social Plugins in die Webseiten deutscher Anbieter momentan<br />

ohne hinreichende Information <strong>der</strong> Nutzer über die ausgelösten Datenverarbeitungsvorgänge<br />

und ohne Einräumung eines Wahlrechtes nicht mit deutschen und europäischen Datenschutzstandards<br />

in Einklang stehe. Öffentliche Stellen sollten daher von <strong>der</strong> Nutzung absehen;<br />

gleiches gelte <strong>für</strong> Fanpages.<br />

Der Düsseldorfer Kreis hat <strong>am</strong> 8. Dezember 2011 beschlossen, dass die Betreiber von Fanpages<br />

und von Webseiten mit Like-Button eine Mitverantwortung <strong>für</strong> die Einhaltung <strong>der</strong> Datenschutzvorschriften<br />

treffe. Hierzu gehöre die umfassende Aufklärung <strong>der</strong> Nutzer über die<br />

erhobenen Daten. Insbeson<strong>der</strong>e beim Like-Button seien den Webseitenbetreibern die Datenflüsse<br />

an Facebook nicht in vollem Umfang bekannt, sodass sie diesen nicht ohne weiteres<br />

in das eigene Angebot einbinden dürften.<br />

Berichts bitte <strong>der</strong> CdS-Jahreskonferenz vom 22./23. September 2011<br />

Die Chefinnen und Chefs <strong>der</strong> Staats- und Senatskanzleien <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> haben auf ihrer Jahreskonferenz<br />

vom 22.123. September 2011 die Diskussion über die Verbesserung <strong>des</strong> Datenschutzes<br />

in sozialen Netzwerken begrüßt, insbeson<strong>der</strong>e wenn Webseitenbetreiber Fanpages<br />

z.B. bei Facebook o<strong>der</strong> Social Plugins auf ihren Webseiten eingerichtet haben (Ziffer<br />

1 <strong>des</strong> CdS-Beschlusses). Sie stellen fest, dass die Sozialen Netzwerke von öffentlichen Stellen<br />

auf allen Ebenen, von privaten Institutionen und von Unternehmen als neue Form <strong>der</strong><br />

Kommunikation genutzt würden. Zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Belange <strong>des</strong> Datenschutzes sei ein zwischen<br />

Bund und Län<strong>der</strong>n abgestimmtes gemeins<strong>am</strong>es Handeln erfor<strong>der</strong>lich, das europäi-

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