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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Gutachterschulung<br />

Zum Vertragsabschluss mit freien Mitarbeitern kommt es erst nach <strong>der</strong> erfolgreichen<br />

Teilnahme an einem zweieinhalb Tage umfassenden Einführungsworkshop<br />

zur Pflegebegutachtung.<br />

Darüber hinaus bietet MEDICPROOF überregionale Aufbauseminare mit speziellen<br />

Themenschwerpunkten sowie Regionaltreffen an. Letztere dienen dem<br />

Erfahrungsaustausch in Fragen <strong>der</strong> Pflegebegutachtung mit Fallbesprechungen.<br />

Extranet<br />

Aufträge <strong>der</strong> privaten<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

Begutachtungsergebnisse<br />

Der Informationsaustausch zwischen <strong>der</strong> MEDICPROOF-Zentrale und den freien<br />

Mitarbeitern erfolgte im Wesentlichen über das Gutachter-Extranet, das je<strong>der</strong><br />

Gutachter über ein persönliches Kennwort erreicht. Es umfasst eine eigens für<br />

die Begutachtung in <strong>der</strong> privaten Pflegepflichtversicherung eingerichtete Wissensdatenbank<br />

und speziell darauf abgestimmten E-Learning-Sequenzen.<br />

Mit 129.030 bearbeiteten Aufträgen kam es <strong>2012</strong> gegenüber dem Vorjahr<br />

(122.661) zu einem Anstieg um fünf Prozent. Davon entfielen 26 Prozent auf die<br />

stationäre und 74 Prozent auf die ambulante Pflege.<br />

Als Ergebnis <strong>der</strong> gutachterlichen Feststellung ergaben sich für das Jahr <strong>2012</strong><br />

folgende Einstufungen:<br />

ambulante Pflege<br />

in Prozent<br />

stationäre Pflege<br />

in Prozent<br />

Erstbegutachtungen<br />

keine Pflegebedürftigkeit 27,2 11,0<br />

Pflegestufe I 52,0 45,3<br />

Pflegestufe II 18,0 35,7<br />

Pflegestufe III 2,8 8,0<br />

Alle Begutachtungen<br />

keine Pflegebedürftigkeit 18,4 5,3<br />

Pflegestufe I 44,9 28.6<br />

Pflegestufe II 28,7 44,5<br />

Pflegestufe III 8,0 21,5<br />

Quelle: MEDICPROOF GmbH: (Stand 31. Dezember <strong>2012</strong>)<br />

R12/310-06<br />

Personen mit<br />

einge schränkter<br />

Alltagskompetenz<br />

Seit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 besteht<br />

ein zusätzlicher Leistungsanspruch für Personen, die aufgrund demenzbedingter<br />

Fähigkeitsstörungen, geistiger Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> psychischer Erkrankung<br />

einen regelmäßigen und dauerhaften Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf<br />

haben. Der Anspruch auf sogenannte zusätzliche Betreuungsleistungen besteht<br />

auch, wenn <strong>der</strong> Hilfebedarf im Bereich <strong>der</strong> Grundpflege und hauswirtschaftlichen<br />

Versorgung noch nicht das Ausmaß <strong>der</strong> Pflegestufe I erreicht. Bei den<br />

zusätzlichen Betreuungsleistungen handelt es sich um zweckgebundene<br />

Zuschüsse in Form von Sach- und Erstattungsleistungen, die speziell <strong>der</strong> Entlastung<br />

von Pflegepersonen dienen. Damit soll dem erheblichen Versorgungsund<br />

Betreuungsaufwand, den pflegende Angehörige und Lebenspartner bei<br />

gerontopsychiatrisch verän<strong>der</strong>ten, geistig behin<strong>der</strong>ten o<strong>der</strong> psychisch kranken<br />

Menschen leisten, in beson<strong>der</strong>er Weise Rechnung getragen werden. Zusätzliche<br />

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