28.12.2013 Aufrufe

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtliche Entwicklungen<br />

eigenen gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong>, die bis zum 30. April <strong>2012</strong> entstanden<br />

sind, Beihilfe nach den bis zum 31. Dezember 2011 maßgeblichen Regelungen<br />

gewährt werden.<br />

Beihilfe des Landes<br />

Thüringen<br />

Am 1. Juli <strong>2012</strong> ist die Thüringer Verordnung über die Gewährung von Beihilfen<br />

in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und sonstigen Fällen (Thüringer Beihilfeverordnung<br />

–ThürBhV-) in Kraft getreten. Die wichtigsten Än<strong>der</strong>ungen gab es in folgenden<br />

Bereichen:<br />

Eigenbeteiligung bei Wahlleistungen im Krankenhaus<br />

Werden bei Krankenhausbehandlungen Wahlleistungen (Chefarztbehandlung,<br />

Zweibettzimmer) in Anspruch genommen, sind die hierfür entstandenen Aufwendungen<br />

grundsätzlich beihilfefähig. Von <strong>der</strong> gewährten Beihilfe zu diesen<br />

Aufwendungen wird je Aufenthaltstag eine Eigenbeteiligung in folgen<strong>der</strong> Höhe<br />

abgezogen:<br />

• 25 Euro bei geson<strong>der</strong>t berechneten wahlärztlichen Leistungen<br />

(Chefarztbehandlung)<br />

• 7,50 Euro bei geson<strong>der</strong>t berechneter Unterkunft (Zweibettzimmer)<br />

Eigenbehalte<br />

Die bisherigen Eigenbehalte, insbeson<strong>der</strong>e die Praxisgebühr von 10 Euro pro<br />

Quartal, die gestaffelten Selbstbehalte für Arznei- und Verbandmittel, Hilfsmittel<br />

und Fahrtkosten sowie <strong>der</strong> Abzugsbetrag für allgemeine Krankenhausleistungen<br />

entfallen. Dafür wird künftig ein Betrag von 4 Euro von <strong>der</strong> Beihilfe abgezogen für<br />

jede eingereichte Arzt- bzw. Zahnarztrechnung (auch Heilpraktiker- und Psychotherapeutenrechnung)<br />

und für jedes verordnete Arzneimittel, Verbandmittel o<strong>der</strong><br />

Medizinprodukt. Dieser Abzug unterbleibt insbeson<strong>der</strong>e bei Aufwendungen für<br />

• Waisen, Beamte auf Wi<strong>der</strong>ruf im Vorbereitungsdienst und berücksichtigungsfähige<br />

Kin<strong>der</strong><br />

126

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!