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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Rechtliche Entwicklungen<br />

Reform <strong>der</strong> Versicherungssteuer<br />

Zum 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Versicherungssteuergesetzes<br />

und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (Verkehrssteuerän<strong>der</strong>ungsgesetz)<br />

in Kraft getreten. Die ursprünglich von <strong>der</strong> Bundesregierung avisierte umfassende<br />

Neuregelung <strong>der</strong> versicherungssteuerlichen Behandlung sogenannter<br />

Versicherungspakete, zu <strong>der</strong> häufig auch eine Private <strong>Krankenversicherung</strong><br />

gehört, wurde im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens aufgegeben. Die<br />

versicherungssteuerliche Behandlung <strong>der</strong> Bündelprodukte richtet sich damit<br />

weiterhin nach den Grundsätzen <strong>der</strong> Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs.<br />

Hervorzuheben ist allerdings die Än<strong>der</strong>ung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 Versicherungssteuergesetz.<br />

Nunmehr ist klargestellt, dass die private Pflegeversicherung von<br />

<strong>der</strong> Versicherungssteuer befreit ist.<br />

Ausländische Versicherungssteuer<br />

Die Prämien für private <strong>Krankenversicherung</strong>en sind nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 Versicherungssteuergesetz<br />

in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland von <strong>der</strong> Versicherungssteuer<br />

befreit. Es fällt auch keine Umsatzsteuer an (vgl. § 4 Nr. 10 UStG).<br />

Als problematisch erweisen sich allerdings Fälle, in denen Personen zunächst<br />

in Deutschland den Vertrag über eine Private <strong>Krankenversicherung</strong> abschließen<br />

und sodann in das Ausland umziehen und dabei den deutschen <strong>Krankenversicherung</strong>svertrag<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage von § 207 Abs. 3 VVG fortsetzen. In diesen<br />

Fällen stellt sich allgemein die Frage, ob die Prämie nunmehr <strong>der</strong> ausländischen<br />

Versicherungssteuer unterliegt. Mit Urteil vom 21. Februar 2013 hat <strong>der</strong><br />

Europäische Gerichtshof über die Steuerpflicht in solchen Wegzugsfällen für<br />

Lebensversicherungsprämien entschieden. Im Ergebnis stellt <strong>der</strong> Europäische<br />

Gerichtshof für die Beurteilung <strong>der</strong> Versicherungssteuerpflicht darauf ab, wo<br />

<strong>der</strong> Versicherungsnehmer seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz hat.<br />

Es kommt nicht darauf an, wo <strong>der</strong> Vertrag abgeschlossen wurde. Für die Private<br />

<strong>Krankenversicherung</strong> ist nach diesen Maßstäben entscheidend, ob <strong>der</strong> Versicherte<br />

im Ausland seinen Wohnsitz hat. Dann kommt auch eine ausländische<br />

Versicherungssteuerpflicht in Frage. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit<br />

Versicherungssteuer anfällt und gegebenenfalls abzuführen ist.<br />

Abzugsfähigkeit <strong>der</strong> Beiträge zur <strong>Privaten</strong> Kranken- und<br />

Pflegeversicherung (Bürgerentlastungsgesetz)<br />

Das Bundesfinanzministerium hat unter dem 12. November <strong>2012</strong> den Entwurf zur<br />

Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 13. September 2010 zur Besteuerung<br />

von Vorsorgeaufwendungen und Altersbezügen vorgelegt. Das BMF-Schreiben<br />

befasst sich schwerpunktmäßig mit <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Regelungen des Bürgerentlastungsgesetzes.<br />

Kern <strong>der</strong> Überarbeitung des Anwendungsschreibens<br />

ist die Regelung zur Meldung und zur Abzugsfähigkeit von Vorauszahlungen.<br />

Im Falle einer Vorauszahlung geht das Rundschreiben im Kern von einer Meldepflicht<br />

im Hinblick auf die Soll-Beiträge aus. Die Finanzverwaltung soll so<br />

instand gesetzt werden, die gesetzliche Begrenzung des Abflussprinzips bei Vorauszahlung<br />

umzusetzen. Der PKV-Verband hat zu <strong>der</strong> Überarbeitung umfassend<br />

Stellung genommen. Die Überarbeitung des Anwendungsschreibens hat sich<br />

allerdings verzögert, da zunächst an<strong>der</strong>e Gesetzgebungsverfahren im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Besteuerung <strong>der</strong> Alterseinkünfte abgewartet werden müssen.<br />

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