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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

zu dokumentieren. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Einverständnis zur<br />

Entnahme auf bestimmte Organe o<strong>der</strong> Gewebe zu beschränken. Darüber hinaus<br />

kann im Organspendeausweis eine Person des Vertrauens namentlich bestimmt<br />

und mit <strong>der</strong> Entscheidung nach dem eigenen Tod betraut werden. Die Entscheidung<br />

für o<strong>der</strong> gegen eine Organspende kann weiterhin je<strong>der</strong>zeit revidiert werden:<br />

Wer seine Einstellung än<strong>der</strong>t, muss lediglich den alten Organspendeausweis<br />

vernichten und sollte einen neuen Ausweis ausfüllen sowie die Angehörigen<br />

informieren.<br />

Das Gesetz macht jedoch noch weitere Vorgaben: Die Unternehmen sind darüber<br />

hinaus verpflichtet, gegenüber den Versicherten fachlich qualifizierte Ansprechpartner<br />

für Fragen zur Organ- und Gewebespende sowie zur Bedeutung einer<br />

zu Lebzeiten abgegebenen Erklärung zur Organ- und Gewebespende, auch<br />

im Verhältnis zu einer Patientenverfügung, zu benennen. Um dieser Aufgabe<br />

sachgerecht und in hoher Qualität gerecht zu werden, hat <strong>der</strong> PKV-Verband eine<br />

Kooperationsvereinbarung mit <strong>der</strong> BZgA in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> Deutschen<br />

Stiftung Organtransplantation (DSO) abgeschlossen. Den Versicherten <strong>der</strong> PKV<br />

stehen ab sofort fachlich qualifizierte Ansprechpartner <strong>der</strong> Bundeszentrale<br />

für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit <strong>der</strong><br />

Deutschen Stiftung Organtransplantation die Beratung <strong>der</strong> Privatversicherten<br />

über ihr Telefoninformationsservice gewährleistet. Das „Infotelefon Organ- und<br />

Gewebespende“ ist unter <strong>der</strong> Telefonnummer 0800/9040400 von Montag bis<br />

Freitag von 9 bis 18 Uhr für die Anrufer zu erreichen. Dieses Beratungsangebot<br />

ist für die Anrufer kostenlos.<br />

Infotelefon<br />

Bei <strong>der</strong> Organvergabe spielt es auch weiterhin keine Rolle, ob ein Patient auf<br />

<strong>der</strong> Warteliste privat o<strong>der</strong> gesetzlich krankenversichert ist. Die Verteilung von<br />

Organen erfolgt wie bisher ausschließlich nach medizinischen Kriterien wie <strong>der</strong><br />

Dringlichkeit und Erfolgsaussicht <strong>der</strong> Transplantation. Zudem sollen in Zukunft<br />

sogenannte Transplantationsbeauftragte in den Krankenhäusern sicherstellen,<br />

dass die Organspende reibungslos organisiert werden kann.<br />

In einem weiteren Teil <strong>der</strong> Gesetzesreform, dem zum 1. August <strong>2012</strong> in Kraft<br />

getretenen Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung des Transplantationsgesetzes (vgl. BT-Drs.<br />

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