28.12.2013 Aufrufe

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Rechtliche Entwicklungen<br />

seien rabattmin<strong>der</strong>nd anzusetzen. Re-Importeure, die die Zahlung verweigern,<br />

berufen sich darauf, dass die Rabatte zu einer für sie im Ergebnis unzumutbaren<br />

Belastung führen würde. Zur Klärung <strong>der</strong> offenen Rechtsfragen wurden<br />

durch ein Mitgliedsunternehmen zwei Musterverfahren, unter an<strong>der</strong>em gegen<br />

einen Re-Importeur, angestrengt. Im Zusammenhang mit einem <strong>der</strong> Verfahren<br />

konnte eine Musterprozessvereinbarung ausgehandelt werden, <strong>der</strong> sämtliche<br />

abschlagsberechtige Stellen beitreten können. Der Beitritt hat zur Folge, dass<br />

die beitretenden Unternehmen im Ergebnis so gestellt werden, als wenn sie<br />

selbst die Klage erhoben hätten.<br />

Problematisch hat sich bislang zudem die Umsetzung des Rabatteinzuges für<br />

Fertigarzneimittel, die in parenteralen Zubereitungen enthalten sind, erwiesen.<br />

Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die <strong>der</strong> Apotheker zum Beispiel im<br />

Rahmen einer Krebsbehandlung individuell für einen bestimmten Versicherten<br />

herstellt. Diese Zubereitungen bestehen aus mehreren Fertigarzneimitteln, die<br />

teilweise in sehr kleinen Mengen verwendet werden. Auch für diese Teilmengen<br />

können Rabatte geltend gemacht werden. Bislang scheiterte <strong>der</strong> Rabatteinzug<br />

jedoch daran, dass die für den Rabatteinzug erfor<strong>der</strong>lichen Daten nicht alle auf<br />

die Arzneimittelverordnung aufgedruckt wurden. Mit <strong>der</strong> Bundesvereinigung<br />

Deutscher Apothekerverbände (ABDA) konnte eine Vereinbarung geschlossen<br />

werden, auf <strong>der</strong>en Grundlage die Apotheker die entsprechenden Daten speichern<br />

und zum Abruf bereithalten. Die praktische Umsetzung <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

soll im Jahr 2013 erfolgen.<br />

4.2 Rechtsfragen in <strong>der</strong> Versicherungswirtschaft<br />

Unisex<br />

Der Europäische Gerichtshof hatte bereits mit Urteil vom 1. März 2011 in <strong>der</strong><br />

Rechtssache Test Achats (Az.: C 236/09) über die Wirksamkeit <strong>der</strong> Regelung in<br />

<strong>der</strong> so genannten Gen<strong>der</strong>-Richtlinie (Art. 5 Abs. 2 RL 2004/113/EG) entschieden,<br />

nach <strong>der</strong> die Mitgliedstaaten im Rahmen <strong>der</strong> Umsetzung dieser Richtlinie die<br />

geschlechtsabhängige Kalkulation von Versicherungstarifen zulassen können. Der<br />

Europäische Gerichtshof hat die Regelung mit Wirkung vom 21. Dezember <strong>2012</strong><br />

für ungültig erklärt. Die dauerhafte Befugnis <strong>der</strong> Mitgliedstaaten zur Zulassung<br />

geschlechtsabhängig kalkulierter Tarife als Ausnahme sei im Kern unvereinbar<br />

mit dem als Grundsatz statuierten Ziel <strong>der</strong> Gleichbehandlung von Männern und<br />

Frauen und den entsprechenden Gewährleistungen in <strong>der</strong> Grundrechts-Charta<br />

<strong>der</strong> Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof hat zwar nicht ausdrücklich<br />

die Möglichkeit ausgeschlossen, die Richtlinie zur Fortführung geschlechtsabhängiger<br />

Tarife zu än<strong>der</strong>n, für eine entsprechende Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Richtlinie<br />

hat die Europäische Kommission aber keine Initiative ergriffen. Mit Wirkung zum<br />

21. Dezember <strong>2012</strong> ist damit die europarechtliche Grundlage für die Zulassung<br />

geschlechtsabhängiger Tarife entfallen. Ab dem 21. Dezember <strong>2012</strong> können<br />

daher nur noch geschlechtsunabhängige, sogenannte Unisex-Tarife angeboten<br />

werden. Die Entscheidung entfaltet allerdings keine Rückwirkung. Am Stichtag<br />

bestehende Verträge mit geschlechtsabhängig kalkulierten Bisex-Tarifen bleiben<br />

daher von <strong>der</strong> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs unberührt. Dies hat<br />

die Europäische Kommission bestätigt in den unter dem 22. Dezember 2011 als<br />

Mitteilung veröffentlichten Leitlinien zur Anwendung <strong>der</strong> Richtlinie 2004/113/<br />

EG im Anschluss an das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in <strong>der</strong> Sache Test<br />

Achats. Diese Leitlinien legen in wichtigen Anwendungs- und Umsetzungsfragen<br />

114

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!