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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Kooperationsprogramm waren mehr als 20 Organisationen und 100 Expertinnen<br />

und Experten beteiligt, darunter <strong>der</strong> PKV-Verband. Der Entwurf eines Krebsfrüherkennungs-<br />

und -registergesetzes, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesregierung Ende<br />

August <strong>2012</strong> beschlossen wurde, setzt wichtige Teile des Nationalen Krebsplans<br />

um. Ein wichtiges Ziel dieses Plans war es, die Früherkennung in Deutschland<br />

weiterzuentwickeln und zu verbessern. International wird empfohlen,<br />

Früherkennungsuntersuchungen als organisierte Programme durchzuführen.<br />

Im Unterschied zu bestehenden Angeboten <strong>der</strong> Krebsfrüherkennung wird<br />

in organisierten Programmen ein vorher bestimmter Personenkreis zu den<br />

Untersuchungen explizit eingeladen. Zudem werden die Qualität und <strong>der</strong> Erfolg<br />

<strong>der</strong> Programme durchgehend überprüft. Ein solches organisiertes Früherkennungsprogramm<br />

gibt es in Deutschland bereits: Das Mammografie-Screening.<br />

Es orientiert sich an europäischen Leitlinien. Weitere europäische Leitlinien<br />

gibt es für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Vor<br />

diesem Hintergrund sollen die in diesen Bereichen bereits bestehenden Vorsorgeangebote<br />

in organisierte Untersuchungsprogramme überführt werden,<br />

also in Übereinstimmung mit den europäischen Leitlinien die Vorsorgeuntersuchungen<br />

für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs (Vorsorgekoloskopie). Dafür<br />

wird § 25 SGB V um die Absätze 6 bis 8 SGB erweitert. Privatversicherte haben<br />

seit jeher gemäß den Musterbedingungen (MB/KK) des PKV-Verbands und den<br />

sich daran anlehnenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) seiner<br />

Mitgliedsunternehmen Anspruch auf Kostenerstattung für gesetzlich eingeführte<br />

Früherkennungsuntersuchungen (§ 1 Abs. 2 MB/KK: „Untersuchungen<br />

zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen<br />

(gezielte Vorsorgeuntersuchungen)”). Als in diesem Sinne gesetzlich eingeführt<br />

gelten sie, wenn und soweit <strong>der</strong> G-BA hierzu Richtlinien erlassen hat und dann<br />

entsprechend diesen Richtlinien. Bisher hatte die Private <strong>Krankenversicherung</strong><br />

kein Beteiligungsrecht bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Richtlinien durch den G-BA, was<br />

plausibel war und ist, da die Private <strong>Krankenversicherung</strong> freiwillig und einseitig<br />

bezüglich <strong>der</strong> Vorsorgeuntersuchungen Bezug auf den Gesetzgeber nahm und<br />

nimmt. Die neuen Regelungen fallen unter den geltenden Schutz <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong><br />

<strong>Krankenversicherung</strong>, wenn auch durch das Gesetz als neue Aufgabe das Einladungswesen<br />

auf die Mitgliedsunternehmen zukommen wird. Indem <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

hier die Private <strong>Krankenversicherung</strong> spezifisch in die Pflicht nimmt, ist<br />

es plausibel und geboten, dem PKV-Verband ein Mitwirkungsrecht zumindest in<br />

Form eines Beteiligungsrechtes bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Früherkennungsrichtlinien<br />

des G-BA einzuräumen.<br />

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Einrichtung klinischer Krebsregister auf<br />

Landesebene vor. In klinischen Registern werden alle wichtigen Daten erfasst, die<br />

im Laufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallen. Bisher gibt es<br />

<strong>der</strong>artige Register nur in wenigen Bundeslän<strong>der</strong>n. Eine bundesweit flächendeckende<br />

klinische Krebsregistrierung ist wichtig, um die Qualität <strong>der</strong> Versorgung<br />

zu verbessern und um Erkenntnisse über den Nutzen von Therapien zu gewinnen.<br />

Krebspatientinnen und Krebspatienten profitieren – unabhängig vom Versicherungsstatus<br />

– von einer flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung:<br />

Sie können sich sicher sein, dass ihre Behandlung von unabhängigen Fachleuten<br />

geprüft und die am besten geeignete Therapie gewählt wird. Beispielsweise wird<br />

<strong>der</strong> Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen gezielt geför<strong>der</strong>t, damit sich die<br />

Einrichtungen an den Besten orientieren und weiterentwickeln können. Zudem<br />

werden die Daten aus <strong>der</strong> klinischen Krebsregistrierung in <strong>der</strong> Forschung verwendet.<br />

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass je<strong>der</strong> Kontakt eines Krebspatienten<br />

zu einem Arzt o<strong>der</strong> Krankenhaus in Zukunft in einem klinischen Krebsregister<br />

erfasst wird. Eine möglichst flächendeckende Erfassung <strong>der</strong> Krebserkrankungen<br />

Klinische Krebsregister auf<br />

Landesebene<br />

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