Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
Kooperationsprogramm waren mehr als 20 Organisationen und 100 Expertinnen<br />
und Experten beteiligt, darunter <strong>der</strong> PKV-Verband. Der Entwurf eines Krebsfrüherkennungs-<br />
und -registergesetzes, <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Bundesregierung Ende<br />
August <strong>2012</strong> beschlossen wurde, setzt wichtige Teile des Nationalen Krebsplans<br />
um. Ein wichtiges Ziel dieses Plans war es, die Früherkennung in Deutschland<br />
weiterzuentwickeln und zu verbessern. International wird empfohlen,<br />
Früherkennungsuntersuchungen als organisierte Programme durchzuführen.<br />
Im Unterschied zu bestehenden Angeboten <strong>der</strong> Krebsfrüherkennung wird<br />
in organisierten Programmen ein vorher bestimmter Personenkreis zu den<br />
Untersuchungen explizit eingeladen. Zudem werden die Qualität und <strong>der</strong> Erfolg<br />
<strong>der</strong> Programme durchgehend überprüft. Ein solches organisiertes Früherkennungsprogramm<br />
gibt es in Deutschland bereits: Das Mammografie-Screening.<br />
Es orientiert sich an europäischen Leitlinien. Weitere europäische Leitlinien<br />
gibt es für die Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs. Vor<br />
diesem Hintergrund sollen die in diesen Bereichen bereits bestehenden Vorsorgeangebote<br />
in organisierte Untersuchungsprogramme überführt werden,<br />
also in Übereinstimmung mit den europäischen Leitlinien die Vorsorgeuntersuchungen<br />
für Gebärmutterhalskrebs und Darmkrebs (Vorsorgekoloskopie). Dafür<br />
wird § 25 SGB V um die Absätze 6 bis 8 SGB erweitert. Privatversicherte haben<br />
seit jeher gemäß den Musterbedingungen (MB/KK) des PKV-Verbands und den<br />
sich daran anlehnenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) seiner<br />
Mitgliedsunternehmen Anspruch auf Kostenerstattung für gesetzlich eingeführte<br />
Früherkennungsuntersuchungen (§ 1 Abs. 2 MB/KK: „Untersuchungen<br />
zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen<br />
(gezielte Vorsorgeuntersuchungen)”). Als in diesem Sinne gesetzlich eingeführt<br />
gelten sie, wenn und soweit <strong>der</strong> G-BA hierzu Richtlinien erlassen hat und dann<br />
entsprechend diesen Richtlinien. Bisher hatte die Private <strong>Krankenversicherung</strong><br />
kein Beteiligungsrecht bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Richtlinien durch den G-BA, was<br />
plausibel war und ist, da die Private <strong>Krankenversicherung</strong> freiwillig und einseitig<br />
bezüglich <strong>der</strong> Vorsorgeuntersuchungen Bezug auf den Gesetzgeber nahm und<br />
nimmt. Die neuen Regelungen fallen unter den geltenden Schutz <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong><br />
<strong>Krankenversicherung</strong>, wenn auch durch das Gesetz als neue Aufgabe das Einladungswesen<br />
auf die Mitgliedsunternehmen zukommen wird. Indem <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
hier die Private <strong>Krankenversicherung</strong> spezifisch in die Pflicht nimmt, ist<br />
es plausibel und geboten, dem PKV-Verband ein Mitwirkungsrecht zumindest in<br />
Form eines Beteiligungsrechtes bei <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Früherkennungsrichtlinien<br />
des G-BA einzuräumen.<br />
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin die Einrichtung klinischer Krebsregister auf<br />
Landesebene vor. In klinischen Registern werden alle wichtigen Daten erfasst, die<br />
im Laufe einer Krebserkrankung und ihrer Behandlung anfallen. Bisher gibt es<br />
<strong>der</strong>artige Register nur in wenigen Bundeslän<strong>der</strong>n. Eine bundesweit flächendeckende<br />
klinische Krebsregistrierung ist wichtig, um die Qualität <strong>der</strong> Versorgung<br />
zu verbessern und um Erkenntnisse über den Nutzen von Therapien zu gewinnen.<br />
Krebspatientinnen und Krebspatienten profitieren – unabhängig vom Versicherungsstatus<br />
– von einer flächendeckenden klinischen Krebsregistrierung:<br />
Sie können sich sicher sein, dass ihre Behandlung von unabhängigen Fachleuten<br />
geprüft und die am besten geeignete Therapie gewählt wird. Beispielsweise wird<br />
<strong>der</strong> Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen gezielt geför<strong>der</strong>t, damit sich die<br />
Einrichtungen an den Besten orientieren und weiterentwickeln können. Zudem<br />
werden die Daten aus <strong>der</strong> klinischen Krebsregistrierung in <strong>der</strong> Forschung verwendet.<br />
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass je<strong>der</strong> Kontakt eines Krebspatienten<br />
zu einem Arzt o<strong>der</strong> Krankenhaus in Zukunft in einem klinischen Krebsregister<br />
erfasst wird. Eine möglichst flächendeckende Erfassung <strong>der</strong> Krebserkrankungen<br />
Klinische Krebsregister auf<br />
Landesebene<br />
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