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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

BTB-Unisex: Monatliche Beiträge bei 0 Euro Selbstbehalt<br />

Alter<br />

100 Prozent Erstattung<br />

Brutto-<br />

Neugeschäftsbeiträge<br />

ab 21.12.<strong>2012</strong><br />

in Euro<br />

20 Prozent Erstattung<br />

Brutto-<br />

Neugeschäftsbeiträge<br />

ab 21.12.<strong>2012</strong><br />

in Euro<br />

Kin<strong>der</strong> 0 – 15 291,86 58,37<br />

Jugendliche 16 – 20 307,29 61,46<br />

R12/5303<br />

BTN-Unisex: Monatliche Beiträge bei 0 Euro Selbstbehalt<br />

Alter<br />

Brutto-Neugeschäftsbeiträge<br />

ab 21.12.<strong>2012</strong><br />

in Euro<br />

Kin<strong>der</strong> 0 – 15 249,04<br />

Jugendliche 16 – 20 251,56<br />

R12/5304<br />

Bei Kin<strong>der</strong>n und Jugendlichen erfolgt keine Bildung von Alterungsrückstellungen.<br />

5.4 Beitragsanpassungen in <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong><br />

Pflegepflichtversicherung<br />

Da in <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong> Pflegepflichtversicherung ein großes Än<strong>der</strong>ungsrisiko hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Pflegekosten besteht, müssen die Versicherungsunternehmen<br />

regelmäßig überprüfen, ob die Beiträge <strong>der</strong> Versicherten noch den gegebenen<br />

Verhältnissen entsprechen. Eine Beitragsanpassung stellt eine einseitige Vertragsän<strong>der</strong>ung<br />

dar, die in § 12b Abs.2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG)<br />

geregelt wird. Danach müssen die Versicherer mindestens einmal jährlich für<br />

jeden nach Art <strong>der</strong> Lebensversicherung kalkulierten Tarif die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

mit den kalkulierten (rechnungsmäßigen) Versicherungsleistungen vergleichen.<br />

Diese Gegenüberstellung muss dem mathematischen Treuhän<strong>der</strong> und<br />

<strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgelegt werden.<br />

Falls die erfor<strong>der</strong>lichen und die rechnungsmäßigen Leistungen um einen in den<br />

Versicherungsbedingungen festgelegten Prozentsatz, maximal 10 Prozent, voneinan<strong>der</strong><br />

abweichen, müssen alle Prämien dieses Tarifs überprüft werden. Ist<br />

diese Abweichung nicht nur als vorübergehend anzusehen, sind die Beiträge mit<br />

Zustimmung des mathematischen Treuhän<strong>der</strong>s anzupassen.<br />

Diese jährliche Überprüfung <strong>der</strong> Beiträge findet auch in <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong> Pflegepflichtversicherung<br />

(PPV) statt. Da dieser Tarif nach <strong>der</strong> Leistungsbeschreibung<br />

ein Einheitstarif <strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen des Verbands <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong><br />

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