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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

mit Zustimmung des mathematischen Treuhän<strong>der</strong>s anzupassen. Außerdem<br />

müssen für jeden nach Art <strong>der</strong> Lebensversicherung kalkulierten Tarif für die<br />

Beobachtungseinheiten Männer und Frauen jährlich die erfor<strong>der</strong>lichen mit den<br />

kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch Betrachtung von Barwerten verglichen<br />

werden. Ergibt hier die dem Treuhän<strong>der</strong> und <strong>der</strong> BaFin vorzulegende<br />

Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als 5 Prozent, hat<br />

das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und mit Zustimmung<br />

des Treuhän<strong>der</strong>s anzupassen.<br />

Diese jährliche Überprüfung <strong>der</strong> Beiträge sowie Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

findet auch im Standard- und Basistarif statt. Da diese Tarife per Gesetz Einheitstarife<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen des Verbands <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />

e. V. sind, erfolgt auch die Beobachtung gemeinsam. Um die Rechnungsgrundlagen<br />

jährlich zu überprüfen, melden die einzelnen Unternehmen<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen Daten, das heißt die beobachteten Leistungen und Bestände,<br />

gemäß Poolvertrag des Standardtarifs bzw. des Basistarifs an den PKV-Verband,<br />

<strong>der</strong> unter an<strong>der</strong>em die Beitragskalkulationen für die Tarife durchführt. Die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

und die rechnungsmäßigen Versicherungsleistungen müssen für alle<br />

Beobachtungseinheiten getrennt gegenübergestellt werden. Zur Überprüfung<br />

<strong>der</strong> Notwendigkeit einer Beitragsanpassung dient <strong>der</strong> sogenannte Auslösende<br />

Faktor. Ein Verfahren zur Berechnung des Auslösenden Faktors wird in <strong>der</strong><br />

Kalkulationsverordnung (KalV) beschrieben, wobei auch äquivalente Verfahren<br />

zulässig sind. Ebenfalls in <strong>der</strong> KalV wird das Verfahren zur Gegenüberstellung<br />

<strong>der</strong> kalkulierten mit den zuletzt veröffentlichten Sterbewahrscheinlichkeiten,<br />

das heißt die Berechnung des Auslösenden Faktors Sterblichkeit beschrieben.<br />

Die Vorgehensweise zur Berechnung <strong>der</strong> Auslösenden Faktoren für den Standardtarif<br />

bzw. den Basistarif wird in den entsprechenden Technischen Berechnungsgrundlagen<br />

festgelegt.<br />

Im Standardtarif für Beihilfeberechtigte STB (für versicherte Personen mit<br />

Anspruch auf Bei-hilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften o<strong>der</strong> Grundsätzen)<br />

sowie im Standardtarif für Nicht-Beihilfeberechtigte STN (für versicherte<br />

Personen ohne Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften<br />

o<strong>der</strong> Grundsätzen) sprach in keiner <strong>der</strong> Beobachtungseinheiten <strong>der</strong> Auslösende<br />

Faktor an. Auch <strong>der</strong> Auslösende Faktor Sterblichkeit lag in beiden Tarifen in keiner<br />

Beobachtungseinheit absolut über 5 Prozent. Daher fanden hier zum 1. Juli<br />

<strong>2012</strong> keine Beitragsanpassungen statt.<br />

Im Basistarif für Nicht-Beihilfeberechtigte BTN (für versicherte Personen ohne<br />

Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften o<strong>der</strong> Grundsätzen)<br />

sprachen die Auslösenden Faktoren jeweils in den Beobachtungseinheiten <strong>der</strong><br />

Männer und Frauen an. Sowohl im Basistarif für Beihilfeberechtigte BTB (für<br />

versicherte Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften<br />

o<strong>der</strong> Grundsätzen) als auch im Basistarif für Nicht-Beihilfeberechtigte<br />

BTN lagen in den Beobachtungseinheiten <strong>der</strong> Männer und Frauen jeweils die<br />

Auslösenden Faktoren Sterblichkeit absolut über <strong>der</strong> Grenze von 5 Prozent. Deshalb<br />

wurden im BTB und BTN zum 1. Juli <strong>2012</strong> Beitragsanpassungen in diesen<br />

Beobachtungseinheiten notwendig.<br />

Die Beiträge wurden gemäß den in § 10 <strong>der</strong> KalV vorgeschriebenen Grundsätzen<br />

nach den anerkannten Regeln <strong>der</strong> Versicherungsmathematik berechnet. Dabei<br />

erfolgte die Berechnung getrennt nach den Beobachtungseinheiten Männer<br />

und Frauen sowie in Abhängigkeit vom Eintrittsalter. Die Kalkulation wurde<br />

bis auf die Verteilung <strong>der</strong> Leistungen für Schwangerschaft und Mutterschaft<br />

geschlechtsabhängig durchgeführt, da die maßgeblichen Rechnungsgrundlagen<br />

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