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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

Gemäß § 12 Abs. 1a Satz 3 VAG muss den Versicherten im Basistarif die Möglichkeit<br />

eingeräumt werden, Selbstbehalte in Höhe von 300, 600, 900 und 1.200<br />

Euro zu vereinbaren. Die in den üblichen PKV-Tarifen enthaltene Risikosteuerung<br />

durch die Vereinbarung von Selbstbehalten, welche zur separaten Kalkulation<br />

<strong>der</strong> Beiträge <strong>der</strong> Selbstbehaltsstufen des einzelnen Tarifs führen, ist<br />

im Basistarif nicht gegeben. Es ist davon auszugehen, dass sich im Basistarif<br />

vor allem die Versicherten in höheren Altern in niedrigeren Selbstbehaltsstufen<br />

versichern werden. Aus diesem Grund ist für diese Alter bei <strong>der</strong> Kalkulation ein<br />

einheitlicher Selbstbehalt anzusetzen, um den korrekten Aufbau von Alterungsrückstellung<br />

zu gewährleisten. Es muss also von einem einzigen Risikokollektiv<br />

über alle Selbstbehalte gesprochen werden. Daher wurde die alterungsrückstellungsrelevante<br />

Kalkulation ohne Einrechnung eines Selbstbehaltes, das heißt<br />

für die niedrigste Selbstbehaltsstufe 0 Euro, durchgeführt. Um die Beiträge für<br />

die vom Gesetz vorgeschriebenen Selbstbehaltsstufen in Abhängigkeit von den<br />

kalkulierten Bruttoprämien zu erhalten, wurden aus BaFin-Profilen des Jahres<br />

2010 alters- und geschlechtsabhängige Abschläge hergeleitet, die sich mit<br />

steigendem Alter erhöhen und somit zwangsläufig zu sinkenden Zahlbeiträgen<br />

bei steigendem Alter führen. Um Bagatellän<strong>der</strong>ungen im Beitrag zu verhin<strong>der</strong>n,<br />

wurden diese Abschläge auf 0,50 Euro gerundet.<br />

Die Kostenzuschläge wurden vom PKV-Verband für den Zweck des Poolausgleichs<br />

anhand von Branchenzahlen festgesetzt. Die Mitgliedsunternehmen<br />

müssen für die unternehmensspezifischen Beiträge eigene Kostennachweise<br />

und -festlegungen vornehmen. Zur Ermittlung des rechnungsmäßigen Bedarfs<br />

an mittelbaren Abschluss-, Schadenregulierungs- und Verwaltungsaufwendungen<br />

in <strong>der</strong> Krankheitsvollversicherung wurden die Beobachtungen <strong>der</strong><br />

Geschäftsjahre 2008 bis 2010 <strong>der</strong> Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbands<br />

herangezogen.<br />

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