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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

für die pauschalierten Zahlungen für die Teilnahme von Krankenhäusern an <strong>der</strong><br />

Kalkulation 0,97 Euro und auf den Zuschlag für die Finanzierung des InEK 0,13<br />

Euro.<br />

DRG-System 2013<br />

Im September <strong>2012</strong> hat das InEK den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene<br />

den überarbeiteten DRG-Fallpauschalenkatalog und die dazugehörigen<br />

Abrechnungsregeln vorgelegt. Auf dieser Basis konnte auch für das DRG-System<br />

2013 eine Einigung erzielt werden, so wie das in den meisten <strong>der</strong> letzten zehn<br />

Jahre <strong>der</strong> Fall war. Gravierende Än<strong>der</strong>ungen werden auch für 2013 nicht vorgenommen,<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Fallpauschalen für Hauptabteilungen verringert sich<br />

um 6 auf 1.182, die <strong>der</strong> Basis-DRGs um 3 auf 592. Die Zahl <strong>der</strong> Zusatzentgelte<br />

wird um 5 auf 155 erhöht. Schwerpunkte des Systemumbaus für 2013 betreffen<br />

Gefäßchirurgie und Gefäßinterventionen, minimal-invasive Herzklappeneingriffe,<br />

Eingriffe an <strong>der</strong> Wirbelsäule, die Abdominalchirurgie und Eingriffe an<br />

Haut und Unterhaut. Die CC-Matrix wurde erneut und mit verfeinerter Methodik<br />

überarbeitet. Belegärztliche DRGs mussten wie zuvor mangels hinreichen<strong>der</strong><br />

Fallzahlen überwiegend aus Hauptabteilungs-DRGs abgeleitet werden.<br />

Für die im letzten Jahr langwierig diskutierten Entgelte für die Behandlung<br />

von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren wurde nun folgende Neuregelung<br />

konsentiert:<br />

Im DRG-Katalog 2013 werden ein extrabudgetäres Zusatzentgelt (ZE 2013-97)<br />

und ein intrabudgetäres Zusatzentgelt (ZE 2013-98) neu definiert, beide sind<br />

nicht bewertet. Die Zusatzentgelte werden jeweils über bestimmte Diagnosen<br />

angesteuert. Erläutert wird noch, dass dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörungen<br />

dem extrabudgetären ZE und temporäre Blutgerinnungsstörungen dem<br />

intrabudgetären ZE zuzuordnen sind.<br />

Trotz <strong>der</strong> Kontroversen im Vorjahr existierten im übrigen in Hessen, Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

und Thüringen auch für <strong>2012</strong> Empfehlungsvereinbarungen für die Behandlung<br />

von Blutern mit Blutgerinnungsfaktoren auf Landesebene.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> umstrittenen Fallzusammenfassung bei Wie<strong>der</strong>aufnahmen wegen<br />

einer in den Verantwortungsbereich des Krankenhauses fallenden Komplikation<br />

wurde eine Protokollnotiz in die Fallpauschalenvereinbarung 2013 aufgenommen,<br />

die besagt, dass nach Vorliegen <strong>der</strong> Urteilsbegründung des BSG-Urteils<br />

zu dieser Problematik zeitnah Gespräche mit dem Ziel einer Neufassung des<br />

entsprechenden Paragrafen <strong>der</strong> FPV aufzunehmen sind.<br />

Psychiatrie-Entgeltgesetz und Verordnung pauschalierende Entgelte<br />

Psychiatrie und Psychosomatik<br />

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 mit § 17d KHG die Selbstverwaltungspartner<br />

nach § 17b Abs. 2 Satz 1 beauftragt, für die Vergütung <strong>der</strong> allgemeinen Krankenhausleistungen<br />

von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen<br />

ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Entgeltsystem<br />

zu entwickeln. Damit sollen die bisher krankenhausindividuell ausgehandelten<br />

kostenorientierten Budgets mit abteilungsbezogenen Tagespflegesätzen ersetzt<br />

und die Transparenz über das Leistungsgeschehen verbessert werden. Die<br />

gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Einführung und Einbindung des neuen<br />

Psychiatrie-Entgeltsystems in die Krankenhausfinanzierung wurden durch das<br />

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