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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Mit dem PNG erhalten z. B. Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz verbesserte<br />

Pflegeleistungen. Ab 1. Januar haben Versicherte mit eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz bei häuslicher Pflege im Rahmen einer Übergangsregelung<br />

erstmalig Anspruch auf Pflegegeld, Kostenerstattung für häusliche Pflegehilfe,<br />

Kombinationsleistung, Verhin<strong>der</strong>ungspflege, Pflegehilfsmittel und Zuschüsse<br />

für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.<br />

Versicherte mit einer Pflegestufe o<strong>der</strong> mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

haben nunmehr im Rahmen <strong>der</strong> häuslichen Pflegehilfe neben dem Anspruch<br />

auf Kostenerstattung für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung auch<br />

Anspruch auf Kostenerstattung für häusliche Betreuungsleistungen. Leistungen<br />

<strong>der</strong> häuslichen Betreuung umfassen persönliche Hilfeleistungen, Aktivitäten zur<br />

Kommunikation sowie Unterstützungsleistungen.<br />

Zur Flexibilisierung und Orientierung an den individuellen Bedürfnissen <strong>der</strong><br />

Pflegebedürftigen wurde neben den bisher üblichen Leistungskomplexen ab<br />

dem 1. Januar 2013 alternativ die Möglichkeit einer Vergütung nach Zeitaufwand<br />

eingeführt.<br />

Die Regelungen zu den Fristen für die Begutachtung <strong>der</strong> pflegebedürftigen<br />

Antragsteller wurden ergänzt. Liegt <strong>der</strong> Leistungsbescheid <strong>der</strong> Pflegekasse<br />

(bei privaten Versicherungsunternehmen die Leistungsmitteilung) innerhalb<br />

<strong>der</strong> geltenden Fristen (im Regelfall fünf Wochen) nicht vor, hat <strong>der</strong> Antragsteller<br />

Anspruch auf eine pauschale Zusatzzahlung in Höhe von 70 Euro für jede begonnene<br />

Woche <strong>der</strong> Fristüberschreitung.<br />

Bei <strong>der</strong> Neugestaltung des Anspruches auf Pflegeberatung hat die PKV mit<br />

Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass das von <strong>der</strong> Verbandstochter<br />

COMPASS Private Pflegeberatung für den Bereich <strong>der</strong> PPV seit 2008 praktizierte<br />

Modell <strong>der</strong> zugehenden Pflegeberatung offenbar beispielgebend war. Die<br />

neuen Regelungen sehen die Verpflichtung <strong>der</strong> Pflegekassen und <strong>der</strong> privaten<br />

Versicherungsunternehmen vor, unmittelbar nach Antragstellung einen konkreten<br />

Beratungstermin anzubieten, <strong>der</strong> auf Wunsch des Antragsstellers in <strong>der</strong><br />

häuslichen Umgebung stattfinden muss. Die Pflegekassen müssen dazu Verträge<br />

mit unabhängigen Beratungsstellen schließen, bei denen entsprechende<br />

Beratungsgutsscheine eingelöst werden können, sofern sie die Beratung vor<br />

Ort nicht selber durchführen. Derzeit verfügt die PKV mit COMPASS als einziger<br />

Kostenträger über ein bundesweites Netz für hochqualifizierte Pflegeberatung<br />

per Telefon und vor Ort (s. Seite 91 ff.).<br />

Zur Stärkung <strong>der</strong> Rehabilitation bei Pflegebedürftigkeit ist durch die privaten<br />

Versicherungsunternehmen nunmehr gegenüber den Versicherten umfassend<br />

und begründet zu den Rehabilitationsempfehlungen <strong>der</strong> MEDICPROOF-Gutachter<br />

Stellung zu nehmen. Dies hat grundsätzlich im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Leistungsmitteilung an den Versicherten zu erfolgen. Dabei soll auch darüber<br />

informiert werden, welche Leistungen <strong>der</strong> Rehabilitation erfolgversprechend<br />

und zumutbar sind, um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu überwinden, zu<br />

min<strong>der</strong>n o<strong>der</strong> ihre Verschlimmerung zu verhüten.<br />

Der Vorrang <strong>der</strong> Ergebnisqualität vor <strong>der</strong> Strukturqualität bei Qualitätsprüfungen<br />

soll durch ein indikatorengestütztes Verfahren zur vergleichenden Messung und<br />

Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf <strong>der</strong> Grundlage<br />

einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements<br />

eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätssicherung<br />

ermöglicht, realisiert werden.<br />

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