Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
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Rechtliche Entwicklungen<br />
Vor dem 1. Januar 2016 wird Solvency II somit voraussichtlich nicht vollständig<br />
eingeführt werden können.<br />
Geplante EIOPA-Übergangsmaßmaßnahmen für Solvency II<br />
ab 1. Januar 2014<br />
Auf europäischer Ebene wird vorgeschlagen, für die Übergangszeit bis zur<br />
Scharfschaltung von Solvency II, eine an Solvency II angelehnte zukunfts- und<br />
risikoorientierte Beaufsichtigung unter dem Schlagwort zu etablieren. Dazu hat<br />
EIOPA am 20. Dezember <strong>2012</strong> eine Stellungnahme veröffentlicht (vgl. https://<br />
eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam/files/publications/opinions/EIOPA_Opinion-<br />
Interim-Measures-Solvency-II.pdf), die sich an einzelne Aufsichtsbehörden<br />
richtet und unter Berufung auf die Stärkung des Binnenmarktes und des<br />
Verbraucherschutzes die Einführung sogenannter „interim measures“ zu Solvency<br />
II anregt. Mit diesem Vorstoß will EIOPA das Auseinan<strong>der</strong>driften nationaler<br />
Aufsichtsregeln vermeiden und die Vorbereitung auf Solvency II erleichtern. Zu<br />
den Kernbereichen, die übergangsweise bis zum Inkrafttreten von Solvency II<br />
vorgezogen werden können, zählen nach diesem Papier:<br />
• Anfor<strong>der</strong>ungen an das Governance-System<br />
• auf ORSA-Prinzipien basierende unternehmensindividuelle<br />
Risikoabschätzung<br />
• Berichterstattung an die Aufsicht<br />
• Zulassung unternehmensinterner Risikomodelle<br />
Der Umfang und die genaue Ausgestaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sollen in EIOPA-<br />
Leitlinien geklärt werden. Der erste Entwurf wurde für März 2013 angekündigt.<br />
Für das Einführen <strong>der</strong> neuen Regelungen strebt EIOPA den 1. Januar 2014 an.<br />
Ähnliche Überlegungen zum Vorziehen von Solvency II bestehen auch auf nationaler<br />
Ebene. So hat sich die BaFin Ende <strong>2012</strong> für das Vorziehen von Solvency II-<br />
Elementen ausgesprochen und dabei ausdrücklich Governance-Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
und ORSA genannt.<br />
4.5 Steuern<br />
Reform des § 21 KStG<br />
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2010 wurde die Verbleibensdauer für die<br />
freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) befristet bis zum Ende des<br />
Jahres 2013 auf fünf Jahre verlängert. Die Bundesregierung strebte im Rahmen<br />
des Jahressteuergesetzes 2013 eine Verlängerung <strong>der</strong> befristet geltenden<br />
Höchstbetragsregelung bis Ende 2015 an. Das Jahressteuergesetz 2013 fand<br />
allerdings im Bundesrat keine Zustimmung. Eine Einigung konnte auch im<br />
Vermittlungsausschuss nicht erzielt werden. Als Ersatz hat die Bundesregierung<br />
zwar für einen Teil <strong>der</strong> Regelungen das sogenannte Amtshilferichtlinien-<br />
Umsetzungsgesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Dieses<br />
Gesetzesvorhaben enthält die Verlängerung <strong>der</strong> Befristung allerdings nicht.<br />
Diese ist allerdings Gegenstand von Gesetzesinitiativen und Entwürfen für ein<br />
Jahressteuergesetz 2013, die von einigen SPD-geführten Län<strong>der</strong>n durch den<br />
Bundesrat eingebracht wurden. Dieser Gesetzentwurf befindet sich nunmehr im<br />
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