28.12.2013 Aufrufe

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Rechtliche Entwicklungen<br />

Vor dem 1. Januar 2016 wird Solvency II somit voraussichtlich nicht vollständig<br />

eingeführt werden können.<br />

Geplante EIOPA-Übergangsmaßmaßnahmen für Solvency II<br />

ab 1. Januar 2014<br />

Auf europäischer Ebene wird vorgeschlagen, für die Übergangszeit bis zur<br />

Scharfschaltung von Solvency II, eine an Solvency II angelehnte zukunfts- und<br />

risikoorientierte Beaufsichtigung unter dem Schlagwort zu etablieren. Dazu hat<br />

EIOPA am 20. Dezember <strong>2012</strong> eine Stellungnahme veröffentlicht (vgl. https://<br />

eiopa.europa.eu/fileadmin/tx_dam/files/publications/opinions/EIOPA_Opinion-<br />

Interim-Measures-Solvency-II.pdf), die sich an einzelne Aufsichtsbehörden<br />

richtet und unter Berufung auf die Stärkung des Binnenmarktes und des<br />

Verbraucherschutzes die Einführung sogenannter „interim measures“ zu Solvency<br />

II anregt. Mit diesem Vorstoß will EIOPA das Auseinan<strong>der</strong>driften nationaler<br />

Aufsichtsregeln vermeiden und die Vorbereitung auf Solvency II erleichtern. Zu<br />

den Kernbereichen, die übergangsweise bis zum Inkrafttreten von Solvency II<br />

vorgezogen werden können, zählen nach diesem Papier:<br />

• Anfor<strong>der</strong>ungen an das Governance-System<br />

• auf ORSA-Prinzipien basierende unternehmensindividuelle<br />

Risikoabschätzung<br />

• Berichterstattung an die Aufsicht<br />

• Zulassung unternehmensinterner Risikomodelle<br />

Der Umfang und die genaue Ausgestaltung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen sollen in EIOPA-<br />

Leitlinien geklärt werden. Der erste Entwurf wurde für März 2013 angekündigt.<br />

Für das Einführen <strong>der</strong> neuen Regelungen strebt EIOPA den 1. Januar 2014 an.<br />

Ähnliche Überlegungen zum Vorziehen von Solvency II bestehen auch auf nationaler<br />

Ebene. So hat sich die BaFin Ende <strong>2012</strong> für das Vorziehen von Solvency II-<br />

Elementen ausgesprochen und dabei ausdrücklich Governance-Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

und ORSA genannt.<br />

4.5 Steuern<br />

Reform des § 21 KStG<br />

Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2010 wurde die Verbleibensdauer für die<br />

freie Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) befristet bis zum Ende des<br />

Jahres 2013 auf fünf Jahre verlängert. Die Bundesregierung strebte im Rahmen<br />

des Jahressteuergesetzes 2013 eine Verlängerung <strong>der</strong> befristet geltenden<br />

Höchstbetragsregelung bis Ende 2015 an. Das Jahressteuergesetz 2013 fand<br />

allerdings im Bundesrat keine Zustimmung. Eine Einigung konnte auch im<br />

Vermittlungsausschuss nicht erzielt werden. Als Ersatz hat die Bundesregierung<br />

zwar für einen Teil <strong>der</strong> Regelungen das sogenannte Amtshilferichtlinien-<br />

Umsetzungsgesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Dieses<br />

Gesetzesvorhaben enthält die Verlängerung <strong>der</strong> Befristung allerdings nicht.<br />

Diese ist allerdings Gegenstand von Gesetzesinitiativen und Entwürfen für ein<br />

Jahressteuergesetz 2013, die von einigen SPD-geführten Län<strong>der</strong>n durch den<br />

Bundesrat eingebracht wurden. Dieser Gesetzentwurf befindet sich nunmehr im<br />

132

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!