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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

gerne im Eigeninteresse genutzt werden. Streit zwischen Rechnungssteller und<br />

Kostenträger ist vorprogrammiert.<br />

Bedauerlicherweise muss also davon ausgegangen werden, dass die neue GOZ<br />

das „Stresspotenzial“ unter den Beteiligten nicht verringern wird. Die PKV-<br />

Unternehmen sind im Interesse ihrer Versicherten auch weiterhin gehalten,<br />

zahnärztliche Rechnungen einer genauen Prüfung zu unterziehen und sich<br />

gegenüber gebührenrechtswidrigen Abrechnungen zur Wehr setzen.<br />

Vor dem Hintergrund, dass die neue GOZ wohl keine „Befriedungsfunktion“ im<br />

Hinblick auf gebührenrechtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen haben wird, ist es zu<br />

begrüßen, dass Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Beihilfe und PKV-Verband in<br />

einem Gremium, das an die Tradition des „Zentralen Konsultationsausschusses<br />

für Gebührenordnungsfragen bei <strong>der</strong> Bundeszahnärztekammer“ anknüpft, <strong>der</strong><br />

Ende 1998 eingerichtet worden war, aber nur wenige Jahre tätig gewesen ist,<br />

versuchen wollen, insbeson<strong>der</strong>e auch praxisrelevante Auslegungsfragen <strong>der</strong><br />

neuen GOZ einvernehmlich zu klären.<br />

Gremium von<br />

Bundeszahnärztekammer,<br />

PKV-Verband und Beihilfe<br />

3.2 Organspende<br />

Damit sich die Menschen in Deutschland mit dem Thema Organspende befassen<br />

und die Spendebereitschaft gesteigert wird, hat <strong>der</strong> Gesetzgeber eine parteiübergreifende<br />

Neuregelung in das Transplantationsgesetz eingeführt. Mit <strong>der</strong> nun<br />

erstmalig in Deutschland am 1. November <strong>2012</strong> Gesetz gewordenen „Entscheidungslösung“<br />

soll die Organspendebereitschaft geför<strong>der</strong>t werden. In Zukunft<br />

soll je<strong>der</strong> in die Lage versetzt werden, sich intensiv mit dem Thema Organ- und<br />

Gewebespende auseinan<strong>der</strong>zusetzen und eine informierte und unabhängige<br />

Entscheidung zu treffen. Eine wichtige Rolle schreibt das Gesetz dabei den<br />

gesetzlichen Krankenkassen und den Unternehmen <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong> <strong>Krankenversicherung</strong><br />

zu: Sie sollen künftig alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet<br />

haben, regelmäßig und umfassend über das Thema Organspende informieren.<br />

Privatversicherte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden künftig alle<br />

zwei Jahre von ihrem Versicherungsunternehmen angeschrieben und zu einer<br />

freiwilligen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende motiviert. Die individuell<br />

getroffene Entscheidung wird vom Versicherer nicht dokumentiert. Es<br />

gibt auch kein zentrales Register, in dem die Entscheidungen <strong>der</strong> Versicherten<br />

erfasst werden. Der Organspendeausweis bleibt das maßgebliche Dokument,<br />

auf dem die Entscheidung „Pro o<strong>der</strong> Contra“ verzeichnet wird. Dabei bleibt <strong>der</strong><br />

Grundsatz <strong>der</strong> Freiwilligkeit erhalten: Auch wenn <strong>der</strong> Gesetzgeber einräumt, die<br />

Zahl <strong>der</strong> Spendeorgane erhöhen zu wollen, wird niemand dazu gezwungen, in<br />

dieser Frage verbindlich Position zu beziehen. Allerdings: Nur wer sich selbst<br />

entscheidet und seinen Entschluss auch bekundet – ob für o<strong>der</strong> gegen eine<br />

Spende nach dem Tode –, kann seinen Angehörigen im Todesfall eine zusätzliche<br />

Belastung ersparen. Denn sie müssen die Entscheidung treffen, wenn keine<br />

eindeutige Erklärung des Verstorbenen zur Organ- und Gewebespende vorliegt.<br />

Damit die Versicherten eine solche Entscheidung auch dokumentieren können,<br />

stellen die PKV-Unternehmen kostenlos Organspendeausweise zur Verfügung.<br />

Alternativ können sich Interessierte den Ausweis nebst weiteren Informationen<br />

auch über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)<br />

besorgen, die dafür eine eigene Internetplattform (www.organspende-info.<br />

de) eingerichtet hat. Dieser Ausweis ist ein offizielles Dokument und rechtlich<br />

gültig. Er dient dazu, die persönliche Entscheidung zur Organspende schriftlich<br />

Organspendeausweise<br />

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