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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Der PKV-Verband in Politik und Öffentlichkeit<br />

vier regionalen Beratungsstellen sowie über ein bundesweites Beratungstelefon<br />

muttersprachliche Beratung an. Die Mittel <strong>der</strong> PKV dienen ausschließlich dem<br />

Zweck <strong>der</strong> Beratung von Menschen mit Migrationshintergrund in russischer und<br />

türkischer Sprache.<br />

Der PKV-Verband hat <strong>der</strong> UPD entsprechend dem Anteil <strong>der</strong> Privatversicherten<br />

im Jahr 2011 364.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das sind 7 Prozent <strong>der</strong> im<br />

SGB V vorgesehenen För<strong>der</strong>mittel. In den Jahren <strong>2012</strong> und 2013 erhöht sich<br />

dieser Betrag analog <strong>der</strong> prozentualen Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> monatlichen Bezugsgrößen<br />

nach SGB IV. Der PKV-Verband strebt die Fortsetzung <strong>der</strong> durch die PKV<br />

finanzierten, muttersprachlichen Beratung <strong>der</strong> UPD auch über das Jahr 2013<br />

hinaus an. Die Verhandlungen über die Verlängerung des PKV-För<strong>der</strong>vertrags<br />

wurden in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte 2013 abgeschlossen.<br />

Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte<br />

Nach <strong>der</strong> Novellierung <strong>der</strong> Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) in 2011 wurde<br />

auch die Reform <strong>der</strong> Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) angestrebt. Der PKV-<br />

Verband hat in <strong>2012</strong> intensiv daran gearbeitet, die Novellierung <strong>der</strong> GOÄ weiter<br />

voranzutreiben. Dank klarer Leitlinien und eines eigenen Reformmodells auf<br />

Basis betriebswirtschaftlicher Kalkulation befindet sich <strong>der</strong> PKV-Verband in<br />

konstruktiven Gesprächen mit Bundesärztekammer und Bundesgesundheitsministerium.<br />

Wann diese angesichts komplexer fragen zu einem nach Möglichkeit<br />

gemeinsam getragenen Reformvorschlag führen, ist dabei noch offen.<br />

Einführung eines Notlagentarifs<br />

Die seit 2009 geltende Pflicht zur <strong>Krankenversicherung</strong> und <strong>der</strong> Wegfall des<br />

Kündigungsrechts auch bei Beitragsverzug haben in Gesetzlicher und Privater<br />

<strong>Krankenversicherung</strong> zu immer mehr Nichtzahlern geführt. In <strong>2012</strong> hatte allein<br />

die PKV ca. 145.000 Nichtzahler. Der geschätzte Beitragsausfall beträgt hier<br />

inzwischen über 750 Mio. Euro. Der PKV-Verband setzt sich deshalb für die Einführung<br />

eines reinen PKV-Notlagentarifs ein.<br />

Die Möglichkeiten <strong>der</strong> Tarifkalkulation im PKV-Bereich könnten bei entsprechen<strong>der</strong><br />

gesetzlicher Erlaubnis genutzt werden, um den Beitragsrückstand für<br />

die Nichtzahler und den Schaden für die Versichertengemeinschaft wenigstens<br />

zu reduzieren. Dazu hat <strong>der</strong> PKV-Verband die Idee eines Notlagentarifs entwickelt.<br />

Dieser Tarif wäre leistungsmäßig identisch mit dem Leistungsniveau bei<br />

ruhendem Versicherungsverhältnis im Basistarif, also <strong>der</strong> heutigen Rechtslage<br />

bei Nichtzahlung. Er würde aber aufgrund <strong>der</strong> Typologie <strong>der</strong> Nichtzahler den<br />

finanziellen Schaden für die Nichtzahler selbst – die kontinuierlich Schulden<br />

anhäufen – und auch für die Versichertengemeinschaft minimieren. Tendenziell<br />

sind Nichtzahler nämlich jung, gering verdienend, selbstständig und nehmen<br />

kaum Leistungen in Anspruch. Ein eigener Notlagentarif für diese Klientel minimiert<br />

infolge <strong>der</strong> geringeren kalkulatorischen Beiträge den Beitragsausfall bei<br />

Nichtzahlung. Die Umstellung in den regulären Basistarif dagegen würde die<br />

Beitragsaußenstände künstlich erhöhen.<br />

Vorteile für alle Beteiligten<br />

Von einem Notlagentarif und den dort deutlich reduzierten Beitragsausfällen<br />

würden alle Beteiligten profitieren: die Versichertengemeinschaft, die Unternehmen<br />

und auch die Nichtzahler, <strong>der</strong>en Beitragsschuld entsprechend geringer<br />

ausfiele, womit sich ihre Chance auf Rückkehr in einen Normaltarif deutlich<br />

erhöhen würde. Kurzum: eine win-win-win-Situation.<br />

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