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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

• obere Korridorgrenze (+ 2,5 %) 3.145,08 Euro,<br />

• untere Korridorgrenze (- 1,25 %) 3.030,02 Euro.<br />

Die Landesbasisfallwerte werden von 2010 bis 2014 in fünf gleichen Konvergenzschritten<br />

an den Basisfallwertkorridor angeglichen.<br />

Ausbildungsfonds und Ausbildungszuschlag auf Landesebene<br />

Auf Landesebene wird seit geraumer Zeit ein Ausbildungsfonds auf Basis <strong>der</strong> von<br />

den Krankenhäusern im Land übermittelten Meldungen vereinbart. Die Kliniken<br />

teilen die Höhe <strong>der</strong> Ausbildungsbudgets, Art und Anzahl <strong>der</strong> Ausbildungsplätze,<br />

den zu finanzierenden Mehraufwand für Ausbildungsvergütungen sowie gegebenenfalls<br />

wesentliche Fallzahlverän<strong>der</strong>ungen bei Ausbildungsplätzen o<strong>der</strong><br />

Auszubildenden mit. Aus dem Fonds wird <strong>der</strong> Ausbildungszuschlag je voll- und<br />

teilstationärem Fall abgeleitet.<br />

Der folgenden Tabelle sind die jahresdurchschnittlichen Zuschläge und die<br />

Zahlbeträge <strong>2012</strong> zu entnehmen:<br />

Vereinbarungen zu den<br />

landesweiten Ausbildungszuschlägen<br />

<strong>2012</strong><br />

Zuschlag im<br />

Jahresdurchschnitt<br />

in Euro<br />

Zahlbetrag<br />

in Euro*<br />

gültig<br />

ab:<br />

Baden-Württemberg 87,70 87,70 01.01.<br />

Bayern 65,66 65,66 01.01.<br />

Berlin 54,89 54,89 01.01.<br />

Brandenburg<br />

Bremen 69,61 69,61 01.01.<br />

Hamburg<br />

Hessen 65,56 65,56<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen 85,89 85,89 01.01.<br />

Nordrhein-Westfalen 76,42 76,42 01.01.<br />

Rheinland-Pfalz***<br />

Saarland ** 113,12 113,34 01.03.<br />

Sachsen<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Schleswig-Holstein 85,67 85,67 01.01.<br />

Thüringen 33,59<br />

* Der Zahlbetrag ist <strong>der</strong> tatsächlich auf den Rechnungen ausgewiesene Geldbetrag für den Ausbildungszuschlag<br />

je Behandlungsfall. Er ist umso größer, je später <strong>der</strong> Fonds im Jahresverlauf<br />

installiert wurde.<br />

** Bis zum In-Kraft-Treten einer neuen Vereinbarung galt <strong>der</strong> Ausbildungszuschlag aus 2011 von<br />

109,00 Euro weiter.<br />

*** Die Vertragsparteien einigten sich darauf, den Wert von 72,75 Euro für Aufnahmen ab 1.1.<strong>2012</strong><br />

vorläufig weiterlaufen zu lassen.<br />

R12/3902<br />

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