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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Mehrkosten müssen<br />

mit öffentlichen Mitteln<br />

finanziert werden<br />

Der PKV-Verband plädiert daher für eine dahingehende Ergänzung des Gesetzesentwurfs,<br />

dass die mit <strong>der</strong> Neuregelung <strong>der</strong> Ausbildung verbundenen Mehrkosten<br />

durch die zuständigen Gebietskörperschaften mit öffentlichen Mitteln<br />

finanziert werden. Jedenfalls sollte davon abgesehen werden, im Gesetzestext<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gesetzesbegründung eine Finanzierung <strong>der</strong> Ausbildungskosten<br />

durch die PKV zu regeln o<strong>der</strong> zu erwähnen. Bezüglich <strong>der</strong> Ausbildung wären<br />

eine Mindeststundenzahl an theoretischer und praktischer Ausbildung, die mindestens<br />

den Umfang <strong>der</strong> ebenfalls 3-jährigen Ausbildung zur Gesundheits- und<br />

Krankenpflege haben sollte, sowie eine Präzisierung <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

Ausbildungsstätten wünschenswert.<br />

3.8 Präimplantationsdiagnostikverordnung (PIDV)<br />

Das Bundeskabinett hat am 20. Februar 2013 <strong>der</strong> „Verordnung zur Regelung<br />

<strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik“ (PIDV) in <strong>der</strong> Fassung, die <strong>der</strong> Bundesrat am<br />

1. Februar 2013 beschlossen hat, zugestimmt. Mit <strong>der</strong> Verordnung zur Regelung<br />

<strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik werden die verfahrensmäßigen und organisatorischen<br />

Vorgaben für die Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik<br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des Embryonenschutzgesetzes bestimmt. Die Verordnung<br />

ermöglicht es Betroffenen und Beteiligten, eine Präimplantationsdiagnostik<br />

in Deutschland in einem geordneten Verfahren durchführen zu lassen. Es<br />

wird insoweit Rechtssicherheit und -klarheit geschaffen. An die Zulassung <strong>der</strong><br />

Zentren für Präimplantationsdiagnostik werden Anfor<strong>der</strong>ungen in inhaltlicher,<br />

sachlicher und personeller Hinsicht gestellt. Der vom Bundesministerium für<br />

Gesundheit umgearbeitete Entwurf berücksichtigt den Wunsch <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die<br />

sich gegen einen Rechtsanspruch auf Zulassung von Zentren ausgesprochen<br />

hatten. Die Neufassung sieht vor, dass diese von den Län<strong>der</strong>n einzeln genehmigt<br />

werden müssen, und zwar nach Bedarf, Bewerbervielfalt und öffentlichem<br />

Interesse. Der Gefahr, dass ein großes Angebot an PID-Zentren eine erhöhte<br />

Nachfrage induzieren und ethisch schwierige Fragen zu medizinischer Routine<br />

werden könnten, soll so entgegengewirkt werden. Nicht alle geeigneten Einrichtungen<br />

werden demnach automatisch zugelassen. Die PID – geschätzt rund 200<br />

Fälle pro Jahr gibt es in Deutschland – soll nach dem Willen <strong>der</strong> Regierungskoalition<br />

nur in Ausnahmefällen und in engen Grenzen zugelassen sein. Generell<br />

bleibe das Verfahren weiterhin verboten und strafbewehrt. Unabhängige und<br />

interdisziplinär zusammengesetzte Ethikkommissionen bewerten im Rahmen<br />

eines Verwaltungsverfahrens die Anträge auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik.<br />

Die Ethikkommissionen, die jeden Antrag auf eine PID einzeln<br />

zu prüfen haben, werden einheitlich besetzt. Die For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, die über<br />

die Zusammensetzung <strong>der</strong> Ethikkommissionen selbst entscheiden wollten, ließ<br />

sich nicht realisieren. Gemäß dem jetzigen Personaltableau können Mediziner in<br />

<strong>der</strong> Ethikkommission nicht überstimmt werden. Der Prüfungsumfang <strong>der</strong> Ethikkommissionen<br />

umfasst neben den in erster Linie maßgeblichen medizinischen<br />

Kriterien auch psychische, soziale und ethische Gesichtspunkte. Eine beim Paul-<br />

Ehrlich-Institut angesiedelte Zentralstelle dokumentiert die von den Zentren im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Präimplantationsdiagnostik durchgeführten Maßnahmen. Die von<br />

den Zentren zu meldenden Angaben werden im Hinblick auf die Berichtspflicht<br />

<strong>der</strong> Bundesregierung unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte<br />

konkretisiert. Die Verordnung tritt zwölf Monate nach ihrer Verkündung in Kraft,<br />

um den Län<strong>der</strong>n die Möglichkeit einzuräumen, die erfor<strong>der</strong>lichen Strukturen zu<br />

schaffen.<br />

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