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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

<strong>der</strong> PREFERE-Studie werden Privatversicherten entsprechend den Bedingungen<br />

des individuellen Versicherungsvertrags erstattet. Soweit im Rahmen <strong>der</strong><br />

Studie Krankenhausregelleistungen nach § 108 SGB V zugelassener (und damit<br />

dem Krankenhausentgeltgesetz unterliegen<strong>der</strong>) Krankenhäuser anfallen, gelten<br />

die Entgelte gemäß DRG-System gleichermaßen für Privatversicherte wie<br />

für gesetzlich Versicherte. Sofern das Krankenhaus und das jeweilige private<br />

Versicherungsunternehmen dem Klinikcard-Verfahren beigetreten sind, werden<br />

die Regelleistungen unmittelbar mit dem Krankenversicherer abgerechnet. Die<br />

Kosten <strong>der</strong> Studienlogistik, also <strong>der</strong> Datenerfassung und -auswertung, werden<br />

von <strong>der</strong> Deutschen Krebshilfe sowie den gesetzlichen Krankenkassen und dem<br />

PKV-Verband in Form jährlicher Pauschalför<strong>der</strong>beträge übernommen. Die<br />

Organisation obliegt <strong>der</strong> eigens von <strong>der</strong> Deutschen Krebsgesellschaft gegründeten<br />

Prefere gGmbH. Dass Studienkosten von <strong>der</strong> Gesetzlichen und <strong>Privaten</strong><br />

<strong>Krankenversicherung</strong> – mit einer Selbstverpflichtung für die kommenden 17<br />

Jahre – mitfinanziert werden, stellt eine Premiere dar und darf als Signal <strong>der</strong><br />

Versicherer verstanden werden, wie enorm wichtig dort die wissenschaftliche<br />

Fundierung <strong>der</strong> Behandlung des frühen Prostatakarzinoms genommen wird.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Qualitätsstandards <strong>der</strong> PREFERE-Studie sollte je<strong>der</strong> Mann unter<br />

76 Jahren, bei dem ein frühes Prostatakarzinom festgestellt wird, anstreben,<br />

darin aufgenommen zu werden. Selbstverständlich erfolgt die Mitwirkung freiwillig.<br />

Voraussetzung ist eine umfassende Aufklärung jedes einzelnen Patienten<br />

als Grundlage für seine Einwilligung. Wer tatsächlich einbezogen werden<br />

kann, hängt davon ab, ob die Einschlusskriterien im Einzelfall erfüllt sind und<br />

keine Ausschlusskriterien vorliegen. Jedenfalls sollte je<strong>der</strong> dieser Patienten von<br />

seinem Urologen auf die PREFERE-Studie hingewiesen werden. Entsprechend<br />

haben sich die Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Urologie und <strong>der</strong><br />

Berufsverband <strong>der</strong> Deutschen Urologen positioniert. Die Patientenrekrutierung<br />

wird Anfang 2013 starten. Man hofft, die angestrebte Zahl von 7.600 Patienten<br />

innerhalb von vier Jahren gewonnen zu haben. Informationen können künftig im<br />

Internet unter www.prefere.de abgerufen werden.<br />

3.7 Notfallsanitätergesetz<br />

Der Entwurf eines Gesetzes über den Beruf <strong>der</strong> Notfallsanitäter <strong>der</strong> Bundesregierung<br />

enthält eine Novellierung <strong>der</strong> Ausbildung <strong>der</strong> Rettungsassistentin und<br />

des Rettungsassistenten unter <strong>der</strong> neuen Berufsbezeichnung <strong>der</strong> „Notfallsanitäterin“<br />

und des „Notfallsanitäters“. Die Dauer <strong>der</strong> Ausbildung wird von bisher<br />

zwei auf drei Jahre angehoben und die Ausbildung selbst strukturell verän<strong>der</strong>t.<br />

Die praktische Ausbildung soll zukünftig integrierter Bestandteil des theoretischen<br />

und praktischen Unterrichts sein und auch in geeigneten Krankenhäusern<br />

durchgeführt werden. Der Entwurf regelt erstmalig Mindestanfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die Schulen, an denen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter ausgebildet<br />

werden sollen. Ziel des Entwurfs ist es, ein hohes Niveau bei <strong>der</strong> Versorgung <strong>der</strong><br />

Bürgerinnen und Bürger vor dem Hintergrund verän<strong>der</strong>ter Rahmenbedingungen<br />

sicherzustellen. Es ist zu erwarten, dass sich angesichts <strong>der</strong> demografischen<br />

Entwicklung, <strong>der</strong> strukturellen Verän<strong>der</strong>ungen im Gesundheitswesen und <strong>der</strong><br />

steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen die Anfor<strong>der</strong>ungen an den<br />

Rettungsdienst sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht zukünftig<br />

erhöhen werden. Durch die Neuregelung <strong>der</strong> Ausbildung werden Mehrkosten<br />

entstehen. Nach Einschätzung einer Expertengruppe, die das Bundesministerium<br />

für Gesundheit beraten hat, werden sich die Kosten <strong>der</strong> neuen Ausbildung<br />

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