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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

auch im Endstadium von AIDS, Krebserkrankungen und bei hohen Querschnittlähmungen<br />

auftreten.<br />

Seit Einführung <strong>der</strong> Pflegeversicherung sind in <strong>der</strong> privaten Pflegeversicherung<br />

bis zum 31. Dezember <strong>2012</strong> insgesamt 4.198 Versicherte als Härtefall anerkannt<br />

worden.<br />

Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend (§ 36 SGB XI bzw. § 43 SGB XI) ist <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Härtefälle bei ambulanter Pflege auf 3 Prozent <strong>der</strong> Pflegestufe III und<br />

bei stationärer Pflege auf 5 Prozent <strong>der</strong> Pflegestufe III zu begrenzen. Am Stichtag<br />

31. Dezember <strong>2012</strong> belief sich <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> als schwerstpflegebedürftig<br />

eingestuften Versicherten mit einem außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand im<br />

ambulanten Bereich auf 2,1 Prozent. Im stationären Bereich wurde die 5 Prozent-<br />

Grenze des Anteils <strong>der</strong> als schwerstpflegebedürftig anerkannten Versicherten,<br />

bei denen auch die Kriterien eines außergewöhnlich hohen Pflegeaufwandes<br />

festgestellt wurden, dagegen knapp erreicht.<br />

Bearbeitungsdauer<br />

Die Zeit zwischen Eingang des Antrags auf Pflegeversicherungsleistungen bis<br />

zur Mitteilung des Leistungsanspruchs an den Antragsteller soll nach § 18<br />

Absatz 3 SGB XI nicht mehr als fünf Wochen betragen. Mit Inkrafttreten des<br />

Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) zum 30. Oktober <strong>2012</strong> wurde diese<br />

Vorgabe um die folgende ergänzt: „(3b) Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen<br />

Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von fünf Wochen nach Eingang des<br />

Antrags o<strong>der</strong> wird eine <strong>der</strong> in Absatz 3 genannten verkürzten Begutachtungsfristen<br />

nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene<br />

Woche <strong>der</strong> Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zu<br />

zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten<br />

hat o<strong>der</strong> wenn sich <strong>der</strong> Antragsteller in stationärer Pflege befindet und bereits<br />

als mindestens erheblich pflegebedürftig (mindestens Pflegestufe I) anerkannt<br />

ist. Entsprechendes gilt für die privaten Versicherungsunternehmen, die die<br />

private Pflege-Pflichtversicherung durchführen.“ Nach einer Vereinbarung mit<br />

den auftraggebenden Versicherungsunternehmen stehen MEDICPROOF insgesamt<br />

25 Kalen<strong>der</strong>tage zur Auftragserledigung zur Verfügung. Davon entfallen<br />

vertragsgemäß 21 Tage auf die freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenngleich<br />

die durchschnittliche Zeitspanne zwischen dem Eingang des Begutachtungsauftrags<br />

bei MEDICPROOF bis zur Rücksendung des fertigen Gutachtens<br />

im Jahre <strong>2012</strong> bei 23 Tagen im Bereich ambulanter und bei 19 Tagen im Bereich<br />

stationärer Pflege lag, wurden in <strong>der</strong> ersten Jahreshälfte ca. 30 Prozent <strong>der</strong><br />

betreffenden Gutachten nicht in <strong>der</strong> MEDICPROOF zur Verfügung stehenden Zeit<br />

zurückgemeldet; wobei ein <strong>der</strong>zeit noch nicht bestimmbarer Anteil <strong>der</strong> Verzögerungen<br />

auch auf die Antragsteller o<strong>der</strong> ihre Kontaktpersonen zurückzuführen ist<br />

(z. B. wenn die zu begutachtende Person sich im Krankenhaus befindet o<strong>der</strong> zur<br />

Begutachtung erfor<strong>der</strong>liche Personen verhin<strong>der</strong>t sind). Durch Prozessoptimierungen<br />

konnte <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> nicht fristgerecht zurückgemeldeten Gutachten im<br />

November und Dezember <strong>2012</strong> bereits auf unter 20 Prozent gesenkt werden. Für<br />

2013 sind weitere organisatorische und technische Maßnahmen zur Verkürzung<br />

<strong>der</strong> Bearbeitungszeiten vorgesehen. Dazu gehören insbeson<strong>der</strong>e die Online-<br />

Übertragung von Begutachtungsaufträgen und Gutachten sowie ein damit einhergehendes<br />

Dokumenten-Management-System zur digitalen Bearbeitung <strong>der</strong><br />

Aufträge innerhalb <strong>der</strong> MEDICPROOF-Zentrale aber auch Vertragsanpassungen<br />

auf Seiten <strong>der</strong> freien Mitarbeitern mit einer Verkürzung <strong>der</strong> Bearbeitungsfristen<br />

von 21 auf 17 Tage.<br />

Soll ein Antragsteller aus stationärer Krankenhausbehandlung o<strong>der</strong> Rehabilitation<br />

in ein Pflegeheim o<strong>der</strong> in häusliche Pflege entlassen werden, erfolgt<br />

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