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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen wurde das Leistungskomplexsystem<br />

bereits ergänzt.<br />

Zudem wurden in den Bundeslän<strong>der</strong>n Einigungen über eine Zeitvergütung nach<br />

§ 89 SGB XI angestrebt, die das PNG als alternative Vergütungsform vorsieht.<br />

Lediglich im Bundesland Bremen konnte bislang die Möglichkeit <strong>der</strong> Vereinbarung<br />

einer Zeitvergütung jeweils für Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung<br />

und Häusliche Betreuung vereinbart werden.<br />

In den übrigen Bundeslän<strong>der</strong>n wurden Verhandlungen zur Umsetzung des PNG<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI, Verhandlungen über<br />

die Rahmenverträge nach § 75 SGB XI o<strong>der</strong> Gespräche mit den Verbänden <strong>der</strong><br />

Leistungserbringer aufgenommen. Im Rahmen dieser Verhandlungen wurden<br />

auch die Steigerung <strong>der</strong> ambulanten Vergütungen und die Entwicklung neuer<br />

Kalkulationsschemata thematisiert.<br />

Verhandlung <strong>der</strong> Pflegevergütungen<br />

(stationär)<br />

Schiedsstelle nach § 76<br />

SGB XI<br />

Niedrigschwellige<br />

Betreuungsangebote und<br />

Modellvorhaben, För<strong>der</strong>ung<br />

ehrenamtlicher Strukturen<br />

sowie <strong>der</strong> Selbsthilfe<br />

Der Betreuungsschlüssel für § 87b SGB XI wurde in folgenden Bundeslän<strong>der</strong>n<br />

an die neue Rechtslage angepasst: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,<br />

Hamburg, Nie<strong>der</strong>sachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Die Voraussetzungen zur Vereinbarung<br />

des Vergütungszuschlag nach § 87b SGB XI in Folge des PNG wurden<br />

in den Bundeslän<strong>der</strong>n Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg,<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, und Sachsen-Anhalt nun<br />

auch für Einrichtungen <strong>der</strong> teilstationären Pflege vereinbart.<br />

Bei Verfahren <strong>der</strong> Schiedsstelle nach § 76 SGB XI stehen regelmäßig immer<br />

noch die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur Plausibilitätsprüfung, Vorlage<br />

geeigneter Unterlagen und zum externen Vergleich im Fokus. Zu den Zeitvergütungen<br />

nach § 89 SGB XI, die das PNG vorsieht, gab es bereits eine Entscheidung<br />

<strong>der</strong> Schiedsstelle Nie<strong>der</strong>sachsen. Weitere Verfahren zur Zeitvergütung und zur<br />

Häuslichen Betreuung nach § 124 SGB XI sind zu erwarten. Erste Verfahren in<br />

Baden-Württemberg beschäftigten sich auch mit <strong>der</strong> Frage <strong>der</strong> Umrechnung<br />

des § 87b SGB XI auf einen verbesserten Betreuungsschlüssel. In Rheinland-<br />

Pfalz wurden durch die Schiedsstelle Rahmenverträge zur vollstationären und<br />

teilstationären Pflege wie auch zur Kurzzeitpflege festgesetzt.<br />

Die PKV beteiligte sich entsprechend § 45c Abs. 1 Satz 2 SGB XI mit 10 Prozent<br />

am För<strong>der</strong>volumen zur Weiterentwicklung <strong>der</strong> Versorgungsstrukturen. Im Jahr<br />

<strong>2012</strong> wurden bundesweit 1,357 Mio. Euro (Vorjahr: 1,278 Mio. Euro) durch die PKV<br />

zur För<strong>der</strong>ung aufgebracht. Auf die mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

eingeführte För<strong>der</strong>ung ehrenamtlicher Strukturen und <strong>der</strong> Selbsthilfe durch<br />

die private und soziale Pflegeversicherung entfielen 1,107 Mio. Euro (Vorjahr:<br />

928.351 Euro).<br />

Stiftung Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Pflege (ZQP)<br />

Auch <strong>2012</strong> konnte das Zentrum für Qualität in <strong>der</strong> Pflege (ZQP) seine Etablierung<br />

als Akteur im Gesundheits- und Sozialwesen vorantreiben. Nach dreijähriger<br />

Aufbauarbeit ist die gemeinnützige Stiftung des PKV-Verbands bereits gut in <strong>der</strong><br />

Fachszene vernetzt und wird zunehmend als neues und unabhängiges Kompetenzzentrum<br />

für Pflegequalität wahrgenommen.<br />

Einen wichtigen Beitrag zum Aufbau des ZQP-Netzwerks und zur Verankerung<br />

<strong>der</strong> jungen Stiftung in <strong>der</strong> Fachszene hatten hierbei die ehrenamtlich tätigen<br />

Experten <strong>der</strong> beratenden Gremien des ZQP, des wissenschaftlichen Beirats<br />

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