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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

5.3 Erstkalkulation im Basistarif-Unisex<br />

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. März 2011 die seit dem 21.<br />

Dezember 2007 bestehende Ausnahmeregelung außer Kraft gesetzt, wonach es<br />

eine nach dem Geschlecht differenzierte Prämie geben durfte, soweit sich dies<br />

mit statistischen Daten belegen ließ. Infolgedessen darf bei <strong>der</strong> Beitragsbemessung<br />

für Vertragsschlüsse ab dem 21. Dezember <strong>2012</strong> <strong>der</strong> Faktor „Geschlecht“<br />

keinen Einfluss mehr nehmen (sogenannte „Unisex-Kalkulation“).<br />

Daraus ergibt sich auch die Notwendigkeit, im Basistarif Neugeschäftsprämien<br />

festzulegen, die nicht nach dem Geschlecht unterscheiden. Es werden dafür<br />

folgende Beobachtungseinheiten betrachtet: Kin<strong>der</strong> (Alter 0 bis einschließlich<br />

15), Jugendliche (Alter 16 bis einschließlich 20) sowie Erwachsene (ab Alter 21).<br />

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) hat in einem Arbeitskreis ein unverbindliches<br />

Hinweispapier für die deutschen <strong>Krankenversicherung</strong>sunternehmen<br />

erarbeitet 1 , welches die kalkulatorischen Aspekte, die sich aus <strong>der</strong> Umsetzung<br />

des EuGH-Urteils ergeben, betrachtet und grundsätzliche aktuarielle Hinweise<br />

zur Kalkulation von sogenannten Unisex-Prämien enthält. Eines <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Ausarbeitung<br />

vorgestellten Verfahren wurde auch für die Kalkulation <strong>der</strong> Unisex-<br />

Beiträge des Basistarifs für Nicht-Beihilfeberechtigte (BTN) und des Basistarifs<br />

für Beihilfeberechtigte (BTB) angewandt.<br />

Der Unisex-Kalkulation für die Erwachsenen wird die Geschlechterverteilung<br />

zugrunde gelegt, die sich aus dem mittleren Bestand des Basistarifs des Jahres<br />

2011 ergibt. Dieser Ansatz ist ausreichend sicher, da nach den Simulationen<br />

während <strong>der</strong> Kalkulation aus dem Bestand des Jahres 2011 des Bisex-<br />

Basistarifs kein Versicherter einen finanziellen Vorteil durch den Wechsel in die<br />

Unisex-Variante des Basistarifs haben wird. Auch für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />

wird kein Wechselgeschehen aus <strong>der</strong> Bisex-Variante in die Unisex-Variante des<br />

Basistarifs angenommen, da auch hier kein finanzieller Vorteil realisierbar ist.<br />

Auf einen Ansatz einer Geschlechterverteilung bei Jugendlichen wird verzichtet,<br />

da sowohl in <strong>der</strong> Bisex-Variante des Basistarifs als auch in den Stütztarifen das<br />

Verhältnis von männlichen und weiblichen Jugendlichen nahezu gleich ist.<br />

Eine Grundlage für die Kalkulation <strong>der</strong> Beiträge des Basistarif-Unisex bildeten<br />

die Sterbewahrscheinlichkeiten <strong>der</strong> PKV-Sterbetafel 2013 mit Projektion auf<br />

das Jahr 2017, allerdings ohne Begrenzung auf die Vorgängertafel PKV-<strong>2012</strong>.<br />

Um die Morbidität <strong>der</strong> zu erwartenden Klientel, die sich auch hier noch aus<br />

dem modifizierten Standardtarif ableiten lässt, darzustellen, wurden die Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

mit Korrekturfaktoren multipliziert. Die Stornowahrscheinlichkeiten<br />

wurden aus <strong>der</strong> Stornostatistik <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) des Jahres 2010 abgeleitet. Gemäß § 5 Abs. 2<br />

KalV dürfen bei Gewährung von Versicherung im Basistarif außer den Sterbewahrscheinlichkeiten<br />

und dem Abgang zur Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong><br />

keine weiteren Abgangswahrscheinlichkeiten berücksichtigt werden. Sowohl<br />

die Sterbe- als auch die Stornowahrscheinlichkeiten <strong>der</strong> Erwachsenen wurden<br />

mit <strong>der</strong> Geschlechterverteilung des Basistarifs gewichtet, um die Unisex-Wahrscheinlichkeiten<br />

zu erhalten. Um die Unisex-Ausscheidewahrscheinlichkeiten<br />

<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen zu erhalten, wurden die Bisex-Wahrscheinlichkeiten<br />

gemittelt.<br />

1 „Aktuarielle Hinweise zur (Erst-)Kalkulation von Unisex-Tarifen in <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong> <strong>Krankenversicherung</strong>“<br />

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