Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012
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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />
konnte nach Asklepios und Sana inzwischen auch Vivantes als größerer Krankenhausträger<br />
für eine Zusammenarbeit gewonnen werden. Weitere Klinikträger<br />
haben ihr Interesse bereits signalisiert.<br />
Als Kriterien für eine Teilnahme <strong>der</strong> einzelnen Krankenhäuser wurde in den<br />
Vereinbarungen mit diesen Folgendes festgelegt:<br />
1. Überdurchschnittliche medizinische Qualität in wesentlichen Leistungsbereichen<br />
des jeweiligen Krankenhauses (Nachweis durch Daten <strong>der</strong> gesetzlichen<br />
Qualitätssicherung o<strong>der</strong> durch Auswertung des Systems von „qualitätskliniken.de“)<br />
2. Gute Leistungen im Bereich <strong>der</strong> Wahlleistung Unterkunft<br />
3. Nur solche Krankenhäuser können teilnehmen, die insgesamt als leistungsrechtlich<br />
unbedenklich angesehen werden.<br />
Seitens <strong>der</strong> Verbandsgeschäftsführung wird ein zunehmendes Interesse <strong>der</strong><br />
Krankenhäuser wahrgenommen, so dass beabsichtigt ist, einen weiteren Ausbau<br />
<strong>der</strong> Qualitätspartnerschaften voran zu treiben.<br />
Einrichtungen gemäß § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG<br />
Im Hinblick auf die im Zuge des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes (BGBl. I Nr.<br />
70 vom 28. Dezember 2011) eingeführten Neuregelung in § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG<br />
zur Entgeltbindung von Einrichtungen, die sich in räumlicher Nähe zu Plankrankenhäusern<br />
befinden und mit diesen organisatorisch verbunden sind, hat <strong>der</strong><br />
Verband im Berichtsjahr mit mehreren Krankenhausbetreibern konstruktive und<br />
zielführende Gespräche geführt. Einige Krankenhausbetreiber versuchen indes<br />
weiterhin, Patienten in Einrichtungen nach § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG für Krankenhausleistungen,<br />
die mit denen im verbundenen Plankrankenhaus identisch<br />
sind, entgegen dem Wortlaut und dem Zweck des Gesetzes höhere Entgelte in<br />
Rechnung zu stellen, z. B. indem ein im Krankenhausentgeltrecht nicht vorgesehener<br />
„Investitionskostenzuschlag“ abgerechnet wird. Der Verband wird die zur<br />
Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um <strong>der</strong>artige gesetzeswidrige<br />
Mehrbelastungen <strong>der</strong> Patienten zu unterbinden.<br />
Der Verband setzt sich zudem nachdrücklich für eine steuerliche Befreiung <strong>der</strong><br />
Umsätze von Einrichtungen im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 5 KHG ein. Da diese<br />
Einrichtungen identische o<strong>der</strong> zumindest gleichartige Krankenhausleistungen<br />
wie Plankrankenhäuser erbringen und entgeltrechtlich im Hinblick auf allgemeine<br />
Krankenhausleistungen und auf Wahlleistungen Unterkunft den Plankrankenhäusern<br />
gleichgestellt sind, sind eine unterschiedliche umsatzsteuerliche<br />
Behandlung und eine zusätzliche steuerliche Belastung <strong>der</strong> Privatpatienten<br />
– auch nach europarechtlichen Grundsätzen – nicht gerechtfertigt.<br />
Krankenhausdatenbank des Verbands<br />
Um die Mitglie<strong>der</strong>unternehmen bei <strong>der</strong> Prüfung von Krankenhausrechnungen zu<br />
unterstützen, unterhält <strong>der</strong> PKV-Verband eine umfangreiche Datenbank. Basis<br />
<strong>der</strong> Datenerfassung sind die Genehmigungsbescheide nach dem KHG und die<br />
Befragungen <strong>der</strong> Krankenhäuser. Daraus sind Informationen hinsichtlich sämtlicher<br />
Entgeltformen wie z. B. Landesbasisfallwerte, Zusatzentgelte und Pflegesätze<br />
zu entnehmen. Eingang in die Datenbank finden auch die Beurteilungen<br />
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