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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

Die Herleitung <strong>der</strong> Kopfschäden für Erwachsene erfolgte auf Basis <strong>der</strong> Daten<br />

bzw. Stütztarifdaten des jeweiligen Standardtarifs STN bzw. STB. Der Berechnung<br />

<strong>der</strong> tariflichen Kopfschäden <strong>der</strong> Tarifstufe BTN-Unisex lagen somit die Daten<br />

bzw. Stütztarifdaten zugrunde, die auch für die Kalkulation des STN verwendet<br />

werden. Die Grundlage für die rechnungsmäßigen Kopfschäden <strong>der</strong> Tarifstufe<br />

BTB bildeten die Daten bzw. Stütztarifdaten des STB, die als Basis für die Kalkulation<br />

<strong>der</strong> Kopfschäden des STB dienen. Dabei wurden die für die Basistarif-<br />

Unisex-Kalkulation hergeleiteten Kopfschadenreihen von STN und STB noch<br />

geschlechtsabhängig bestimmt, um einen zu starken Einfluss <strong>der</strong> Geschlechterverteilung<br />

des Standardtarifs auf die Kopfschäden zu vermeiden. Die Leistungen<br />

für Schwangerschaft und Mutterschaft verblieben bei den Frauen. Die Kopfschäden<br />

wurden dann mit <strong>der</strong> Basistarif-Geschlechterverteilung gewichtet, um<br />

eine vom Geschlecht unabhängige Kopfschadenreihe zu erhalten. Für Kin<strong>der</strong><br />

und Jugendliche wurden aus den Stütztarifdaten des jeweiligen Standardtarifs<br />

geschlechtsunabhängige Kopfschäden ermittelt.<br />

Alle weiteren in <strong>der</strong> Bisex-Kalkulation von BTN bzw. BTB verwendeten Faktoren,<br />

die die Leistungsunterschiede zwischen Standard- und Basistarif abbilden, wurden<br />

mit <strong>der</strong> Geschlechterverteilung gewichtet, um die jeweiligen geschlechtsunabhängigen<br />

Kopfschadenreihen an das Leistungsversprechen des Basistarifs<br />

anzupassen.<br />

Nach § 12 Abs. 1c VAG darf <strong>der</strong> Beitrag für den Basistarif ohne Selbstbehalt und<br />

in allen Selbstbehaltsstufen den Höchstbeitrag <strong>der</strong> Gesetzlichen <strong>Krankenversicherung</strong><br />

nicht übersteigen. Für das Jahr 2013 beträgt <strong>der</strong> Höchstbeitrag <strong>der</strong><br />

GKV 610,32 Euro, <strong>der</strong> Zusatzbeitrag 0 Euro.<br />

Die Kostenzuschläge wurden vom PKV-Verband für den Zweck des Poolausgleichs<br />

anhand von Branchenzahlen festgesetzt. Die Mitgliedsunternehmen<br />

müssen für die unternehmensspezifischen Beiträge eigene Kostennachweise<br />

und -festlegungen vornehmen. Zur Ermittlung des rechnungsmäßigen Bedarfs<br />

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