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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

3.6 PREFERE-Studie –<br />

Therapien von Prostatakrebs im Vergleich<br />

Das Prostatakarzinom ist die häufigste Krebserkrankung bei Männern: Jedes<br />

Jahr erkranken daran in Deutschland über 60.000 von ihnen. Das Risiko steigt<br />

mit dem Alter. In den letzten Jahrzehnten ist eine Zunahme <strong>der</strong> Erkrankungen<br />

zu verzeichnen, die wahrscheinlich nicht nur dem demografischen Wandel,<br />

son<strong>der</strong>n auch einer früheren Erkennung durch unsystematisches Screening<br />

zuzuschreiben ist. Dafür spricht die Zunahme insbeson<strong>der</strong>e in den Frühstadien,<br />

also <strong>der</strong> lokal begrenzten Karzinome. Für diese Stadien ist aber unbekannt,<br />

inwieweit Betroffene von einer Therapie überhaupt profitieren und welche Therapieform<br />

mit dem günstigsten Nutzen-Risiko-Verhältnis verbunden ist. Deshalb<br />

sollen in <strong>der</strong> „präferenzbasierten, randomisierten Studie zur Evaluation von vier<br />

Behandlungsmodalitäten beim Prostatakarzinom mit niedrigem o<strong>der</strong> frühem<br />

intermediären Risiko“ (kurz: PREFERE) an etwa 7.600 Patienten im Alter unter<br />

76 Jahren die Totalentfernung <strong>der</strong> Prostata (Radikale Prostatektomie), die Perkutane<br />

Strahlentherapie, die Permanente Seed Implantation (PSI, interstitielle<br />

Brachytherapie) und die engmaschige Verlaufskontrolle (Active Surveillance)<br />

miteinan<strong>der</strong> verglichen werden. Bei <strong>der</strong> PSI werden kleine Strahlenquellen<br />

(„Seeds“) über Punktionsnadeln dauerhaft in die Prostata eingebracht. Bei <strong>der</strong><br />

Active Surveillance wird eine <strong>der</strong> drei an<strong>der</strong>en Therapieformen nur im Falle<br />

eines Fortschreitens des Karzinoms eingesetzt. Es liegt auf <strong>der</strong> Hand, dass sich<br />

die verschiedenen Therapieformen in ihren Risiken, Nebenwirkungen und subjektiven<br />

Belastungen erheblich unterscheiden. Derzeit nimmt <strong>der</strong> Patient diese<br />

in Kauf, ohne eines therapeutischen Zusatznutzens sicher sein zu können. Noch<br />

schwerer wiegt die Unsicherheit, ob eine wie auch immer geartete Therapie in<br />

Frühstadien überhaupt einen Nutzen verspricht, <strong>der</strong> die Risiken des Eingriffs<br />

rechtfertigt. Deshalb kommt dem Behandlungsarm <strong>der</strong> Active Surveillance<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Diese Unsicherheiten rechtfertigen grundsätzlich die<br />

zufällige (randomisierte) Zuordnung <strong>der</strong> Patienten zu den 4 Studienarmen. Um<br />

die Sorge <strong>der</strong> Patienten zu würdigen, ihnen könnte eine Therapie vorenthalten<br />

bleiben o<strong>der</strong> sie könnten an<strong>der</strong>erseits mit einer übermäßigen Therapie unnötig<br />

belastet werden, können sie bis zu zwei Studienbedingungen ablehnen (das ist die<br />

Präferenzbasierung). Daraus ergibt sich ein wissenschaftlich hoch anspruchsvolles<br />

Studiendesign, bisher weltweit wohl einmalig. Primärer Endpunkt <strong>der</strong><br />

Studie, also Kriterium <strong>der</strong> Nutzenbewertung, ist <strong>der</strong> Prostatakarzinom-bedingte<br />

Tod innerhalb einer – biometrisch gut begründeten – Nachbeobachtungszeit<br />

von bis zu 17 Jahren. Eine solche prospektive Studie mit <strong>der</strong>art langer Nachbeobachtungszeit<br />

<strong>der</strong> Patienten stellt eine logistische Herausfor<strong>der</strong>ung dar<br />

und ist ebenfalls bisher weltweit einmalig. Ausgangspunkt <strong>der</strong> Studie ist <strong>der</strong><br />

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2009,<br />

die Beratungen gemäß § 135 Abs. 1 SGB V über die PSI beim lokal begrenzten<br />

Prostatakarzinom in <strong>der</strong> ambulanten vertragsärztlichen Versorgung auszusetzen,<br />

weil es an Studien mit belastbaren wissenschaftlichen Daten fehlt.<br />

Gesetzlich Versicherte konnten diese Behandlungsform mithin bislang nur im<br />

Rahmen von Modellprojekten einzelner Krankenkassen erhalten. Um diese<br />

Behandlungsform nun im Rahmen des PREFERE-Projektes zu erhalten, müssen<br />

sie sich in einen Vertrag zur integrierten Versorgung nach § 140a ff SGB V<br />

einschreiben. Privatversicherte hatten im Rahmen <strong>der</strong> freien Arztwahl dagegen<br />

schon immer Zugang zu dieser Therapieform. Dies gilt im PREFERE-Projekt<br />

natürlich weiter. Die Kosten <strong>der</strong> unterschiedlichen Behandlungsleistungen –<br />

also sämtliche diagnostischen und therapeutischen Leistungen – im Rahmen<br />

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