28.12.2013 Aufrufe

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Entwicklungen im Leistungsbereich<br />

ersetzen sollen. Die Verordnungen enthalten zwar Regelungen zur Verbesserungen<br />

<strong>der</strong> Kontrolle von Medizinprodukten. Das teilweise als unzureichend<br />

kritisierte Verfahren, wonach die Zulassung auch von potenziell gefährlichen<br />

Medizinprodukten durch staatlich akkreditierte Stellen (so genannte Benannte<br />

Stellen) erfolgt, die den Herstellungsprozesses eines Medizinproduktes im Auftrag<br />

eines Herstellers überprüfen und dessen technische Fehlerfreiheit bescheinigen,<br />

soll offenbar aber beibehalten werden. Stattdessen sollen die Benannten<br />

Stellen durch staatliche Behörden besser überwacht werden. Außerdem sollen<br />

die Benannten Stellen verpflichtet werden, künftig auch unangemeldete Produktprüfungen<br />

beim Hersteller durchzuführen. Eine solche unangemeldete<br />

Kontrolle <strong>der</strong> Produktionsstätte <strong>der</strong> Firma Poly Implant Prothése hätte die<br />

Mangelhaftigkeit <strong>der</strong> Brustimplantate mit hoher Wahrscheinlichkeit aufgedeckt.<br />

Unangemeldete stichprobenartige Kontrollen <strong>der</strong> Produkte im Handel und in<br />

Gesundheitseinrichtungen sind ebenfalls in <strong>der</strong> Diskussion.<br />

3.4 Arzneimittel<br />

Erstattungsbeträge nach § 130b SGB V<br />

Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) gelten neue<br />

Regelungen für Arzneimittelrabatte und die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel.<br />

Sämtliche neu zugelassenen Arzneimittel stehen den Versicherten aber<br />

unverän<strong>der</strong>t sofort nach Markteinführung durch den pharmazeutischen Unternehmer<br />

zur Verfügung. Auch ist <strong>der</strong> pharmazeutische Unternehmer nach wie<br />

vor frei, den Preis zunächst einseitig festzulegen. Dieser Preis gilt zumindest<br />

bis zum 13. Monat nach dem erstmaligen Inverkehrbringen. Für Arzneimittel,<br />

<strong>der</strong>en (Zusatz-)Nutzen durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im<br />

Gesundheitswesen (IQWiG) und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)<br />

gegenüber <strong>der</strong> zweckmäßigen Vergleichstherapie festgestellt worden ist, wird<br />

zwischen dem pharmazeutischen Unternehmer und dem Spitzenverband Bund<br />

<strong>der</strong> Krankenkassen gemäß § 130 b SGB V ein Erstattungsbetrag als Preisnachlass<br />

auf den ursprünglichen Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmers<br />

64

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!