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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Aktuarielle Schwerpunkte<br />

Aus <strong>der</strong> folgenden Tabelle lassen sich die Verän<strong>der</strong>ungen in den Rest-Lebenserwartungen<br />

bei einzelnen Altern ersehen. Dabei sind nicht nur die Lebenserwartungen<br />

<strong>der</strong> Tafeln PKV-2011, -<strong>2012</strong> und -2013 dargestellt, son<strong>der</strong>n auch die aus<br />

<strong>der</strong> allgemeinen Sterbetafel <strong>der</strong> Bevölkerung (Quelle: Statistisches Bundesamt),<br />

die aus den Daten <strong>der</strong> Jahre 2009 bis 2011 berechnet wurde.<br />

Restliche Lebenserwartung in Jahren<br />

Frauen<br />

Männer<br />

Alter<br />

PKV-<br />

2011<br />

PKV-<br />

<strong>2012</strong><br />

PKV-<br />

2013<br />

Bevölkerung*<br />

Bevölkerung*<br />

PKV-<br />

2011<br />

PKV-<br />

<strong>2012</strong><br />

PKV-<br />

2013<br />

0 82,73 87,34 87,41 87,47 77,72 83,97 84,04 84,15<br />

10 73,07 77,44 77,50 77,56 68,11 74,08 74,15 74,26<br />

20 63,16 67,53 67,59 67,65 58,25 64,20 64,27 64,38<br />

30 53,29 57,66 57,72 57,78 48,56 54,43 54,49 54,60<br />

40 43,50 47,77 47,83 47,89 38,93 44,59 44,66 44,77<br />

50 33,98 38,04 38,10 38,15 29,67 34,94 34,99 35,10<br />

60 24,96 28,64 28,68 28,73 21,31 25,72 25,78 25,89<br />

70 16,53 19,60 19,64 19,69 13,89 17,06 17,12 17,23<br />

80 9,13 11,34 11,36 11,38 7,77 9,59 9,61 9,67<br />

90 4,25 5,39 5,39 5,39 3,84 4,57 4,57 4,57<br />

100 2,14 2,17 2,17 2,17 1,98 2,13 2,13 2,13<br />

* Quelle: Sterbetafel Deutschland 2009/11, Statistisches Bundesamt (Stand: 18. Februar 2013)<br />

R12/5103<br />

Modellrechnungen haben ergeben, dass die geringe Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Sterbetafel<br />

von PKV-<strong>2012</strong> auf PKV-2013 auch nur einen sehr geringen Einfluss auf die Beiträge<br />

hat.<br />

5.2 Beitragsanpassungen im Basistarif<br />

Da in <strong>der</strong> <strong>Privaten</strong> <strong>Krankenversicherung</strong> ein großes Än<strong>der</strong>ungsrisiko hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Krankheitskosten besteht, müssen die Versicherungsunternehmen<br />

regelmäßig überprüfen, ob die Beiträge <strong>der</strong> Versicherten noch den gegebenen<br />

Verhältnissen entsprechen. Eine Beitragsanpassung stellt eine einseitige Vertragsän<strong>der</strong>ung<br />

dar, die in § 12b Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes<br />

(VAG) geregelt wird. Danach müssen die Versicherer mindestens einmal jährlich<br />

für jeden nach Art <strong>der</strong> Lebensversicherung kalkulierten Tarif für jede Beobachtungseinheit<br />

die erfor<strong>der</strong>lichen mit den kalkulierten (rechnungsmäßigen) Versicherungsleistungen<br />

vergleichen. Diese Gegenüberstellung muss dem mathematischen<br />

Treuhän<strong>der</strong> und <strong>der</strong> Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) vorgelegt werden. Falls die erfor<strong>der</strong>lichen und die rechnungsmäßigen<br />

Leistungen einer Beobachtungseinheit eines Tarifs um einen in den Versicherungsbedingungen<br />

festgelegten Prozentsatz, maximal 10 Prozent, voneinan<strong>der</strong><br />

abweichen, müssen die Prämien dieser Beobachtungseinheit überprüft werden.<br />

Ist diese Abweichung nicht nur als vorübergehend anzusehen, sind die Beiträge<br />

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