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Rechenschaftsbericht der Privaten Krankenversicherung 2012

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Rechtliche Entwicklungen<br />

Zuordnung <strong>der</strong> Aufwendungen für Kin<strong>der</strong> bei mehreren Beihilfeberechtigten<br />

Für Aufwendungen für Kin<strong>der</strong>, die bei mehreren Beihilfeberechtigten berücksichtigungsfähig<br />

sind, wird grundsätzlich nur noch dem Beihilfeberechtigten Beihilfe<br />

gewährt, <strong>der</strong> den kin<strong>der</strong>bezogenen Anteil im Familienzuschlag für das Kind erhält,<br />

sofern ausnahmsweise keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist.<br />

4.3 Rechnungslegung<br />

IASB-Projekt Insurance Contracts<br />

Die Veröffentlichung des ursprünglich für Ende 2011/Anfang <strong>2012</strong> vom International<br />

Accounting Standards Board (IASB) angekündigten Entwurfs für den<br />

Standard Insurance Contracts („Versicherungsverträge“) Phase II hat sich im<br />

Jahr <strong>2012</strong> weiter verzögert. Das IASB hat im September <strong>2012</strong> entschieden,<br />

einen begrenzten Re-Exposure-Draft (Re-ED) zu dem Projekt Insurance Contracts<br />

Phase II (IFRS 4) im zweiten Halbjahr 2013 herauszugeben, <strong>der</strong> nicht<br />

das Gesamtkonzept, son<strong>der</strong>n nur die gegenüber dem Exposure-Draft von 2010<br />

wesentlich verän<strong>der</strong>ten Aspekte nochmals zur Diskussion stellt. Das IASB hat<br />

in seinen Sitzungen im Jahr <strong>2012</strong> an den noch erfor<strong>der</strong>lichen Entscheidungen<br />

im Vorfeld des Re-ED gearbeitet. In diesen Boardsitzungen wurden vorwiegend<br />

technische Einzelfragen behandelt; die bislang getroffenen Entscheidungen sind<br />

aber weiterhin vorläufig („tentative“). Der Re-ED dürfte im Juni 2013 erscheinen.<br />

Eine Erstanwendung dürfte allerdings nicht vor 2017, möglicherweise erst ab<br />

2018, verpflichtend sein. Damit werden sich die Erstanwendungszeitpunkte von<br />

IFRS 9 und IFRS 4 (sowie Solvency II) voraussichtlich nicht decken. In diesem Fall<br />

wären Übergangsvorschriften erfor<strong>der</strong>lich, die vor allem die Redesignation von<br />

Vermögenswerten ermöglichen müssen, um unerwünschte Accounting Mismatches<br />

zu vermeiden.<br />

Das IASB hat im Jahr <strong>2012</strong> zwei wichtige Entscheidungen zugunsten <strong>der</strong><br />

Zulassung einer erfolgsneutralen Bewertung von Finanzinstrumenten (IFRS<br />

9) und im Rahmen des Versicherungsprojektes (IFRS 4 Phase II) getroffen. Die<br />

Erfolgsneutralität wird durch die Nutzung des sonstigen Ergebnisses (other<br />

comprehensive income – OCI) erreicht; damit wird die direkte Ansprache <strong>der</strong><br />

Gewinn- und Verlustrechnung vermieden. Dies erfolgt entwe<strong>der</strong> auf natürliche<br />

Weise durch Umkehreffekte o<strong>der</strong> spätestens bei <strong>der</strong> Ausbuchung <strong>der</strong> Positionen<br />

(„Recycling“).<br />

Einerseits wurde die OCI-Lösung für einfache Schuldinstrumente in IFRS 9 hinzugefügt.<br />

Die Voraussetzung ist ein entsprechendes Geschäftsmodell für diese<br />

Schuldinstrumente, die sich durch spezifische Anfor<strong>der</strong>ungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Cashflow-Eigenschaften (Tilgung und Zinszahlungen auf den ausstehenden<br />

Tilgungsbetrag) auszeichnen. Die Kategorie <strong>der</strong> erfolgswirksamen Zeitwertbewertung<br />

verbleibt als eine Restkategorie.<br />

Damit gibt es künftig drei Bewertungskategorien für Schuldinstrumente:<br />

• Anschaffungskosten<br />

• erfolgsneutrale Zeitwertbewertung<br />

• erfolgswirksame Zeitwertbewertung. Die Zuordnung erfolgt verpflichtend auf<br />

<strong>der</strong> Grundlage des Geschäftsmodells<br />

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