Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Ein nützliches Büchlein für jeden Verein<br />
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Damit nicht genug. Gemeinnützigen <strong>Vereine</strong>n werden häufig auch Vergünstigungen<br />
außerhalb der Besteuerung gewährt.<br />
So ist die Gemeinnützigkeit z. B. Voraussetzung<br />
• für den Empfang öffentlicher Zuschüsse,<br />
• für die Befreiung von staatlichen Gebühren.<br />
Bitte beachten:<br />
In dieser Broschüre wird - entsprechend dem normalen Sprachgebrauch - der<br />
Begriff „Gemeinnützigkeit“ als Oberbegriff verwendet. In den Steuergesetzen ist<br />
von „steuerbegünstigten“ Zwecken die Rede, die nach gemeinnützigen, mildtätigen<br />
<strong>und</strong> kirchlichen Zwecken unterschieden werden.<br />
Kommt es auf die Rechtsfähigkeit an?<br />
Das Recht der <strong>Vereine</strong> wird im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für die<br />
Rechtsbeziehungen der Vereinsmitglieder untereinander <strong>und</strong> zu Außenstehenden<br />
unterscheidet das BGB den rechtsfähigen, in das Vereinsregister eingetragenen,<br />
<strong>und</strong> den nichtrechtsfähigen Verein. Für das Finanzamt ist dagegen die Rechtsfähigkeit<br />
nicht ausschlaggebend. Auch ein nicht im Vereinsregister eingetragener<br />
<strong>und</strong> damit nicht rechtsfähiger Verein kann als gemeinnützig anerkannt werden.<br />
Rechtsfähig oder nicht?<br />
Für die Besteuerung ist es ohne Bedeutung, ob es sich um einen eingetragenen<br />
oder nicht eingetragenen Verein handelt.<br />
Ob <strong>und</strong> in welchem Umfang <strong>Steuern</strong> zu entrichten sind, hängt allein vom Vereinszweck<br />
<strong>und</strong> der tatsächlichen Betätigung des Vereins ab.<br />
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<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>