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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Erbschaft- <strong>und</strong> Schenkungsteuer<br />

Für gemeinnützige <strong>Vereine</strong>, die nach der Satzung <strong>und</strong> nach ihrer tatsächlichen<br />

Geschäftsführung ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen<br />

oder kirchlichen Zwecken dienen, sind Vermögenserwerbe steuerfrei. Verliert der<br />

Verein innerhalb von zehn Jahren nach Empfang der Zuwendung die Steuervergünstigung<br />

oder verwendet er das Vermögen für nicht begünstigte Zwecke, so<br />

entfällt die Steuerbefreiung rückwirkend.<br />

13<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 101

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