Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Körperschaftsteuer<br />
3. Werbung im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich<br />
Zweckbetrieben<br />
Einnahmen x 15% =<br />
Überschuss (ggf. Einzelnachweis)<br />
____€<br />
4. Sonstige wirtschaftliche Betätigungen<br />
z. B. Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken, Inseratengeschäft, kurzfristige<br />
Sportstättenvermietung an Nichtmitglieder<br />
Einnahmen<br />
____€<br />
Ausgaben<br />
____€<br />
Überschuss/Verlust<br />
____€<br />
5<br />
Gesamtüberschuss/Gesamtverlust<br />
sämtlicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe<br />
Summe D1 - D4<br />
____€<br />
E. Prüfung der Besteuerungsgrenze<br />
Einnahmen aus sämtlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />
(einschließlich Umsatzsteuer)<br />
Die Einnahmen betragen<br />
• bis 35.000 €<br />
Es fällt weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an<br />
• mehr als 35.000 €:<br />
Die Überschüsse des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs<br />
unterliegen der Körperschaft- <strong>und</strong> Gewerbesteuer<br />
<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 59