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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Körperschaftsteuer<br />

3. Werbung im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten Tätigkeit einschließlich<br />

Zweckbetrieben<br />

Einnahmen x 15% =<br />

Überschuss (ggf. Einzelnachweis)<br />

____€<br />

4. Sonstige wirtschaftliche Betätigungen<br />

z. B. Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken, Inseratengeschäft, kurzfristige<br />

Sportstättenvermietung an Nichtmitglieder<br />

Einnahmen<br />

____€<br />

Ausgaben<br />

____€<br />

Überschuss/Verlust<br />

____€<br />

5<br />

Gesamtüberschuss/Gesamtverlust<br />

sämtlicher steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe<br />

Summe D1 - D4<br />

____€<br />

E. Prüfung der Besteuerungsgrenze<br />

Einnahmen aus sämtlichen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />

(einschließlich Umsatzsteuer)<br />

Die Einnahmen betragen<br />

• bis 35.000 €<br />

Es fällt weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer an<br />

• mehr als 35.000 €:<br />

Die Überschüsse des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs<br />

unterliegen der Körperschaft- <strong>und</strong> Gewerbesteuer<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 59

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