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Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.

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Kraftfahrzeugsteuer<br />

Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen<br />

Straßen, also das mit der verkehrsrechtlichen Zulassung erlangte Recht<br />

auf Benutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer<br />

ist derjenige, für den das Fahrzeug zugelassen ist. Das kann auch ein Verein<br />

sein. Besondere Befreiungsvorschriften für <strong>Vereine</strong> kennt das Kraftfahrzeugsteuerrecht<br />

nicht. Vereinseigene Fahrzeuge zur Beförderung der Mannschaften<br />

zu Sportveranstaltungen sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen.<br />

Auch ist das Halten von Fahrzeugen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />

Zwecke ist nicht allgemein von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.<br />

Von den Befreiungsvorschriften dürften für die <strong>Vereine</strong> insbesondere folgende Befreiungen<br />

von Bedeutung sein:<br />

• das Halten von Fahrzeugen, solange sie ausschließlich bei Unglücksfällen,<br />

im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden, <strong>und</strong> die<br />

Fahrzeuge als für diese Zwecke bestimmt äußerlich erkennbar <strong>und</strong> nach ihrer<br />

Bauart <strong>und</strong> Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst<br />

sind;<br />

• das Halten von Fahrzeugen von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen<br />

für die Zeit, in der sie ausschließlich für humanitäre Hilfsgütertransporte<br />

in das Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten<br />

verwendet werden;<br />

• das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens<br />

ausgenommen sind. Zulassungsfrei sind unter anderem Spezialanhänger<br />

zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Segelflugzeugen) oder Tieren für<br />

Sportzwecke (z.B. Reitpferde), wenn die Anhänger ausschließlich für solche<br />

Beförderungen verwendet werden.<br />

12<br />

Für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Finanzamt <strong>Bremen</strong>-Mitte zuständig.<br />

<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong> 99

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