Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
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Kraftfahrzeugsteuer<br />
Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen<br />
Straßen, also das mit der verkehrsrechtlichen Zulassung erlangte Recht<br />
auf Benutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr. Schuldner der Kraftfahrzeugsteuer<br />
ist derjenige, für den das Fahrzeug zugelassen ist. Das kann auch ein Verein<br />
sein. Besondere Befreiungsvorschriften für <strong>Vereine</strong> kennt das Kraftfahrzeugsteuerrecht<br />
nicht. Vereinseigene Fahrzeuge zur Beförderung der Mannschaften<br />
zu Sportveranstaltungen sind nicht von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen.<br />
Auch ist das Halten von Fahrzeugen für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche<br />
Zwecke ist nicht allgemein von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.<br />
Von den Befreiungsvorschriften dürften für die <strong>Vereine</strong> insbesondere folgende Befreiungen<br />
von Bedeutung sein:<br />
• das Halten von Fahrzeugen, solange sie ausschließlich bei Unglücksfällen,<br />
im Rettungsdienst oder zur Krankenbeförderung verwendet werden, <strong>und</strong> die<br />
Fahrzeuge als für diese Zwecke bestimmt äußerlich erkennbar <strong>und</strong> nach ihrer<br />
Bauart <strong>und</strong> Einrichtung den bezeichneten Verwendungszwecken angepasst<br />
sind;<br />
• das Halten von Fahrzeugen von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen<br />
für die Zeit, in der sie ausschließlich für humanitäre Hilfsgütertransporte<br />
in das Ausland oder für zeitlich damit zusammenhängende Vorbereitungsfahrten<br />
verwendet werden;<br />
• das Halten von Fahrzeugen, die von den Vorschriften des Zulassungsverfahrens<br />
ausgenommen sind. Zulassungsfrei sind unter anderem Spezialanhänger<br />
zur Beförderung von Sportgeräten (z.B. Segelflugzeugen) oder Tieren für<br />
Sportzwecke (z.B. Reitpferde), wenn die Anhänger ausschließlich für solche<br />
Beförderungen verwendet werden.<br />
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Für die Kraftfahrzeugsteuer ist das Finanzamt <strong>Bremen</strong>-Mitte zuständig.<br />
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