Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
Vereine und Steuern - Landessportbund Bremen e.V.
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Körperschaftsteuer<br />
5<br />
Beispiel:<br />
Ein gemeinnütziger Karnevalsverein hat im Jahr 2005 für seine steuerpflichtigen<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, deren Bruttoeinnahmen insgesamt<br />
mehr als 35.000 € betragen, folgende Gewinne/Verluste ermittelt:<br />
• Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken<br />
bei Sitzungen 5.835 €<br />
• Werbung im Rahmen des Karnevalsumzugs 10.000 €<br />
• Maskenbälle <strong>und</strong> Tanzveranstaltungen - 6.400 €<br />
Steuerliche Behandlung<br />
• Einkommen 9.435 €<br />
• Freibetrag ./. 3.835 €*<br />
• zu versteuerndes Einkommen 5.600 €<br />
Körperschaftsteuer 2005 x 25,0 v. H. 1.400 €<br />
Solidaritätszuschlag 2005 x 5,5 v. H. 77 €<br />
Wie wird der Gewinn bei Überschreiten der<br />
Besteuerungsgrenze ermittelt?<br />
Um den Gewinn zu ermitteln, reicht es bei gemeinnützigen <strong>Vereine</strong>n im Allgemeinen<br />
aus, wenn für jeden einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (ggf. auch<br />
jede Veranstaltung) der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben<br />
ermittelt wird <strong>und</strong> die Ergebnisse dann zusammengefasst werden.<br />
Bilanzen mit Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnungen müssen nur aufgestellt werden,<br />
wenn der Gesamtgewinn aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe<br />
30.000 € oder der Gesamtumsatz 350.000 € übersteigt <strong>und</strong> das Finanzamt den<br />
Verein zur Buchführung <strong>und</strong> Bilanzierung aufgefordert hat.<br />
Der Gewinn <strong>und</strong> Verlust aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben<br />
kann nur einheitlich entweder durch Einnahmeüberschussrechnungen<br />
oder durch Bilanzen mit Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnungen ermittelt werden.<br />
Ab 2000 kann für Werbung, die im Zusammenhang mit der steuerbegünstigten<br />
Tätigkeit einschließlich Zweckbetrieben stattfindet, pauschal ein Gewinn von 15%<br />
der Einnahmen zugr<strong>und</strong>e gelegt werden.<br />
_________<br />
*Freibetrag bis einschließlich 2008: 3.835 €; Freibetrag ab 2009: 5.000 €.<br />
54<br />
<strong>Vereine</strong> <strong>und</strong> <strong>Steuern</strong>